Entwurf zum Generalvertrag vom 5. Oktober 1909. Darin wird der UE das Prioritätsrecht über alle von Schönberg im Laufe der folgenden zehn Jahren komponierten Werke eingeräumt, und der Verlag verpflichtet sich bei Annahme eines Werkes zum Druck innerhalb eines Jahres. Die Rechte an elf bereits komponierten, aber noch unveröffentlichten Kompositionen tritt Schönberg dem Verlag am Folgetag (6. Oktober 1909) in einem Zusatzvertrag ab, unter Vorbehalt dessen, dass auch der Verlag Dreililien laut Vertrag, 27. Juni 1903 noch ein vertragliches Anrecht auf diese Werke besitzt (vgl. Heinsheimer 2017, S. 30-33).

The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection

Vertrag, Entwurf

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Zitierhinweis:

Vertragsentwurf, vor 5. Oktober 1909, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/documents/document.24481.

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