Vertrag
14. Jänner 1914
14. Jänner 1914
The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Vertrag, Kopie
An die U.E. A.G. Wien.
In Ergänzung und Abänderung unseres Vertrages vom ... haben wir heute folgendes vereinbart:
1) Es wird sowol für die Harmonielehre ein einziges Conto ge führt. 2) der Vertrag wird bis 1. Juli 1925 verlängert. 3) die Tantieme auf alle von heute ab erscheinenden Werke wird auf 12½ % vom Ladenpreis festgesetzt. 4) für die bisher erschienenen Werke, wird die Tantieme vom 1. Juli 1920 ab von 10 % aus 12½ % des LdPr. erhöht. 5) der Vorschuss wird durch die heutige Zalung von 500 Mk. auf cirka Kr 7000 erhöht und soll in der Weise getilgt werden, dass ohne Rücksicht auf die Höhe der Halbjahreserträgnisse im Verlaufe der nächsten 20 Halbjahre je Kr. 350 verrechnet werden. Im Falle eines geringeren Erträgnisses wird der Rest auf das nächste Halbjahr vorgetragen. 6) für künftige Werke werden keine Vorschüsse geleistet. Ausge nommen sind Bühnenwerke für die folgendes bestimmt wird. a) abendfüllende Werke Mk 1500 bei Ablieferung von Part. u Buch b) nicht 〃 abend 〃 füllende 〃 Werke 〃 Mk 500 〃 bei 〃 Ablieferung 〃 von 〃 Part. 〃 u 〃 Buch7) die Erklärung der Annahme hat innerhalb 6 Wochen nach Vorlage des Werkes zu erfolgen, widrigenfalls das Prioritäts Optionsrecht erlischt. Wenn ein Jahr nach der Annahme das Werk nicht erschienen ist, bezahlen Sie eine Konventionalstrafe von Mk 300 für jedes Werk, für das ich dann wieder das freie Verfügungs recht habe. Bei Opern gilt der Vorschuss als Konventionalstrafe. 8. Sie sind verpflichtet im Verlaufe des Jahres 1914 das Monodram, George Lieder, Pierrot und das „Harm. Lied“, im Jahre 1915 Glückliche Hand, 2 Balladen, 5 Lieder, Orch. Lied „Seraphita“ . Die Herausgabe hier nicht genannter neuer Werke ist nur in dringen dem Fall früher als vor Ablauf 1915 in Aussicht zu nehmen. Als solcher ist eine aussichtsreiche Aufführung insbesondere eines Bühnenwerkes zu ver stehen. (Gilt auch als teilweise Beschränkung des § 7) 9. Im Falle ich auf gerichtlichem Wege die Auflösung dieses Ver Uebereinkommens anstrebe und eine Klage nicht rechtzeitig, spätestens aber innerhalb 14 Tagen wieder zurückziehe, sind Sie berechtigt die sofortige Rückzalung des Gesamtvorschusses
zu erlangen und meine Anteile auf 10 % zu reducieren.
Ich erkläre hiemit freiwillig, dass der gegenwärtige Zustand unseres Vertrages mich vollständig befriedigt.
Hochachtungsvoll Arnold Schönberg Berlin – Südende 14. Januar 1914Bitte Stylesheet angeben.
Zitierhinweis:
Vertrag, 14. Jänner 1914, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/documents/document.376.