Wien
Archiv
Gertrud Schönberg Collection
[…] Das mir hiedurch das Gesetz durch Sie ein geräumte und von Ihnen anerkannteRecht, die Erstaufnahme eines jeden […] […] die Auszahlung der auf mich entfallenden Anteile im Einver nehmen mit Ihnen durch jene Kontrollgesellschaft […]
[...] ohne Zuhilfenahme eines anderen ode oder Beziehung auf andere Verträge […]
[...] Zeit des betreffenden Vertragsabschlusses von mirvoraussehen hat lassen und nur [...]
[...] in Kraft stehenden alten Verträge darstellen. Siehe Nachtrag am Schluss. [...]
[...] Verantwortung hiefür haben Sie aber keine. Siehe die beiden Nachträge am Schluss. [...]
[...] gute Beziehungen in der Zukunft.
Nachtrag zu Punkt Fünf (5). In den Urheberrechtsabtretungen ist einzuschalten: "Der Verlag verpflichtet sich, die Vorräte stets dem Bedarf entsprechend aufzufüllen."
Nachträge zu Punkt 9. - 1.) Die Verrechnung über die Eingänge für meine Oper "Von heute auf morgen" erfolgt unabhängig und abgesondert von unseren anderen Verrechnungen im allgemeinen halbjährig. Doch haben Sie mir auf mein Verlangen gelegentlich auch früher Abrechnung zu leisten. Die Aus zahlung meiner Guthaben erfolgt bar stets sobald ich sie verlange, spätestens aber halbjährig. Sie sind nicht berechtigt, vonn diesen Beträgen irgend welche Abzüge zu machen oder sie ander weitig aufzurechnen. - 2.) Ohne meine Zustimmung darf kein Exemplar meiner Oper verschenkt werden.
Berlin, 11. September 1932 Arnold Schönberg m. p. und erklären uns hiermit vollinhaltlich einverstanden: Hochachtungsvoll B. Rothe Dr. KalmusZitierhinweis:
Vertrag, 11. September 1932, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/documents/document.7359_cn.