Dr. K./Wi.
Wien, 29. August 1932.
Herrn
Sehr verehrter Herr Schönberg!
Von meinem Urlaub zurückgekehrt, finde ich Ihr Schreiben vom
26.VIII. vor, aus welchem ich ersehe, dass Sie an dem seinerzeit aus-
gearbeiteten Vertrag noch einige Aenderungen1 vorzunehmen wünschen.
ad 1) Zu Blatt 1, letzte Zeile: Die Einschaltung „eventuell
vorübergehend“ vor dem Wort „Verwaltung“ möchten wir nicht vornehmen
und wir glauben, dass Sie darauf ohne weiters verzichten können. Dieser
Vertrag soll ja eine Regelung für „ewige Zeiten“ bedeuten und da ist es
wohl nicht notwendig, dass auch eine „eventuelle“ und eine „vorüber-
gehende“ Klausel aufgenommen wird.
ad 2) Blatt 2, Ende des ersten Absatzes: Es ist selbstverständlich
gemeint, dass sich die neue Abmachung über die mechanischen Rechte
auf alle bereits zwischen uns abgeschlossenen Urheberrechtsverträge
bezieht, es wird aber nicht notwendig sein, den ganzen Punkt 3) unse-
rer neuen Abmachung im Wortlaut auf alle alten Verträge einzutragen,
sondern es wird genügen, wenn wir in allen Verträgen einfügen: „Bezüg-
lich der mechanischen Rechte gilt Punkt 3) der Abmachung vom … August
1932“. Eine Neuausfertigung aller bestehenden Verträge halten wir für
nicht notwendig[.] und wir hoffen Sie mit unserem Vorschlag einverstanden,
da er sich ja vollkommen mit Ihrer Absicht deckt.
ad 3) Blatt 3, Zeile 4: Mit der Einschaltung des Wortes „höch-
stens“ sind wir einverstanden.
ad 4) Blatt 3, Punkt 7, Zeile 14: Mit der Einschaltung „doch darf
nichts davon ohne meine vorherige Zustimmung verschenkt werden“ sind
wir einverstanden.
ad 5) Blatt 3, Punkt 7, Zeile 16: Mit dem Kernpunkt Ihres Wun-
sches, dass alle Zahlungen aus Einnahmen von „Von heute auf morgen
unverkürzt und ohne Zusammenhang mit den übrigen unserem Verlag ange-
hörigen Werken an Sie ausbezahlt werden, sind wir einverstanden. Wir
möchten Sie nur bitten, die Verrechnung für dieses Werk ebenfalls
halbjährlich vornehmen zu können, da sämtliche unserer Abrechnungen
zu diesen Terminen vorgenommen werden und eine Verrechnung zu einem
anderen Zeitpunkt eine Belastung unseres Abrechnungsapparates wäre,
die wir gerne vermeiden möchten. Sollten grössere Einnahmen eingelau-
fen sein, so können darauf selbstverständlich jeweils a conto-Zahlungen
bis zur Höhe der auf Sie entfallenden Anteile bezahlt werden.
ad 6) Die letzte von Ihnen verlangte Aenderung im allgemeinen
Vertrag ist für uns leider nicht akzeptabel, denn schon aus dem Wort-
laut derselben würde man entnehmen, dass ein weitgehender Vorbehalt
gemacht wird und die Möglichkeit weiterer Differenzen besteht. Wir
haben den ehrlichen Willen, zu einer Verständigung und die höchstmög-

lichen Konzessionen gemacht und wüssten nicht, welche Differenz,
nachdem wir alle von Ihnen angeschnittenen Fragen bereinigt haben,
noch bestehen könnte. Ich habe ursprünglich im vorletzten Passus
das Wort „bestehenden“ nicht aufnehmen wollen und Ihre diesbezüglichen
Einwände berücksichtigt, worauf wir uns auf die jetzige Fassung geeinigt
haben. Wenn nur die Aussicht besteht, dass ohne unsere Schuld noch
weitere Differenzen Ihrerseits gefunden werden, dann wäre ja der Zweck
der ganzen jetzigen Regelung nicht erreicht und ich bitte Sie daher,
diese Aenderung fallen zu lassen, da ich sie unmöglich durchsetzen
könnte, weil sie auch meinem Rechtsempfinden widerspricht.
In den von Ihnen eingesandten Formularen haben Sie noch wei-
tere Aenderungen vorgenommen. Einverstanden sind wir mit dem Zusatz
„Der Verlag verpflichtet sich, die Auflagen stets dem Bedarf entsprechend
aufzufüllen.“ Hingegen ist es ein Unterschied, ob die kinematographi-
schen Rechte uns übertragen wurden, aber nur mit Ihrer Zustimmung
vergeben werden können (was wir konzediert haben) im Vergleich zu dem
neuen Vorschlag, den Sie machen, dass diese Rechte ausgeschlossen
werden sollen. –
Ich muss Sie daher bitten, und glaube dies auch objektiv
tun zu können, dass Sie diese neue Einschaltung fallen lassen. Ich habe
mich sehr dafür eingesetzt, dass die Abmachung, wie wir sie persönlich
vereinbart haben, ohne Aenderungen akzeptiert wird, und wären Ihnen
daher auch verbunden, wenn Sie von einem Teil Ihrer neuen Aenderungs-
wünsche, wie in diesem Brief ausgeführt, absehen wollten.
Um keine Zeit zu verlieren (da wir vor endgültiger Unter-
schrift der definitiven Form eine Auszahlung nicht vornehmen können),
habe ich keinen neuen Vertrag schreiben lassen, sondern Ihre erfüll-
baren Wünsche in einem Nachtrag zu der bei Ihnen vorliegenden Abmachung2
vereinigt, den ich Ihnen anbei sende. Ich bitte Sie, sowohl den Ihnen
am 17. VIII. eingesandten Vertrag als auch diesen Nachtrag und die
drei Urheberrechtsabtretungsscheine3 unterfertigt einzusenden, worauf
sofort die Ueberweisung des Geldes erfolgt. Waldheim wird auf unsere
Veranlassung hin noch eine oder eineinhalb Wochen zuwarten, damit
Ihnen daraus keine Unannehmlichkeiten entstehen.
Wir hoffen nun alle, dass keine Schwierigkeiten mehr eintre-
ten und ich bleibe mit besten Empfehlungen
Ihr sehr ergebener
4 Beilagen4

Dr. K./Wi.
Wien, 29. August 1932.
Herrn
Sehr verehrter Herr Schönberg!
Von meinem Urlaub zurückgekehrt, finde ich Ihr Schreiben vom 26.VIII. vor, aus welchem ich ersehe, dass Sie an dem seinerzeit ausgearbeiteten Vertrag noch einige Aenderungen1 vorzunehmen wünschen.
ad 1) Zu Blatt 1, letzte Zeile: Die Einschaltung „eventuell vorübergehend“ vor dem Wort „Verwaltung“ möchten wir nicht vornehmen und wir glauben, dass Sie darauf ohne weiters verzichten können. Dieser Vertrag soll ja eine Regelung für „ewige Zeiten“ bedeuten und da ist es wohl nicht notwendig, dass auch eine „eventuelle“ und eine „vorübergehende“ Klausel aufgenommen wird.
ad 2) Blatt 2, Ende des ersten Absatzes: Es ist selbstverständlich gemeint, dass sich die neue Abmachung über die mechanischen Rechte auf alle bereits zwischen uns abgeschlossenen Urheberrechtsverträge bezieht, es wird aber nicht notwendig sein, den ganzen Punkt 3) unserer neuen Abmachung im Wortlaut auf alle alten Verträge einzutragen, sondern es wird genügen, wenn wir in allen Verträgen einfügen: „Bezüglich der mechanischen Rechte gilt Punkt 3) der Abmachung vom … August 1932“. Eine Neuausfertigung aller bestehenden Verträge halten wir für nicht notwendig und wir hoffen Sie mit unserem Vorschlag einverstanden, da er sich ja vollkommen mit Ihrer Absicht deckt.
ad 3) Blatt 3, Zeile 4: Mit der Einschaltung des Wortes „höchstens“ sind wir einverstanden.
ad 4) Blatt 3, Punkt 7, Zeile 14: Mit der Einschaltung „doch darf nichts davon ohne meine vorherige Zustimmung verschenkt werden“ sind wir einverstanden.
ad 5) Blatt 3, Punkt 7, Zeile 16: Mit dem Kernpunkt Ihres Wunsches, dass alle Zahlungen aus Einnahmen von „Von heute auf morgen“ unverkürzt und ohne Zusammenhang mit den übrigen unserem Verlag angehörigen Werken an Sie ausbezahlt werden, sind wir einverstanden. Wir möchten Sie nur bitten, die Verrechnung für dieses Werk ebenfalls halbjährlich vornehmen zu können, da sämtliche unserer Abrechnungen zu diesen Terminen vorgenommen werden und eine Verrechnung zu einem anderen Zeitpunkt eine Belastung unseres Abrechnungsapparates wäre, die wir gerne vermeiden möchten. Sollten grössere Einnahmen eingelaufen sein, so können darauf selbstverständlich jeweils a conto-Zahlungen bis zur Höhe der auf Sie entfallenden Anteile bezahlt werden.
ad 6) Die letzte von Ihnen verlangte Aenderung im allgemeinen Vertrag ist für uns leider nicht akzeptabel, denn schon aus dem Wortlaut derselben würde man entnehmen, dass ein weitgehender Vorbehalt gemacht wird und die Möglichkeit weiterer Differenzen besteht. Wir haben den ehrlichen Willen, zu einer Verständigung und die höchstmöglichen Konzessionen gemacht und wüssten nicht, welche Differenz, nachdem wir alle von Ihnen angeschnittenen Fragen bereinigt haben, noch bestehen könnte. Ich habe ursprünglich im vorletzten Passus das Wort „bestehenden“ nicht aufnehmen wollen und Ihre diesbezüglichen Einwände berücksichtigt, worauf wir uns auf die jetzige Fassung geeinigt haben. Wenn nur die Aussicht besteht, dass ohne unsere Schuld noch weitere Differenzen Ihrerseits gefunden werden, dann wäre ja der Zweck der ganzen jetzigen Regelung nicht erreicht und ich bitte Sie daher, diese Aenderung fallen zu lassen, da ich sie unmöglich durchsetzen könnte, weil sie auch meinem Rechtsempfinden widerspricht.
In den Ihnen eingesandten Formularen haben Sie noch weitere Aenderungen vorgenommen. Einverstanden sind wir mit dem Zusatz „Der Verlag verpflichtet sich, die Auflagen stets dem Bedarf entsprechend aufzufüllen.“ Hingegen ist es ein Unterschied, ob die kinematographischen Rechte uns übertragen wurden, aber nur mit Ihrer Zustimmung vergeben werden können (was wir konzediert haben) im Vergleich zu dem neuen Vorschlag, den Sie machen, dass diese Rechte ausgeschlossen werden sollen. –
Ich muss Sie daher bitten, und glaube dies auch objektiv tun zu können, dass Sie diese neue Einschaltung fallen lassen. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass die Abmachung, wie wir sie persönlich vereinbart haben, ohne Aenderungen akzeptiert wird, und wären Ihnen daher auch verbunden, wenn Sie von einem Teil Ihrer neuen Aenderungswünsche, wie in diesem Brief ausgeführt, absehen wollten.
Um keine Zeit zu verlieren (da wir vor endgültiger Unterschrift der definitiven Form eine Auszahlung nicht vornehmen können), habe ich keinen neuen Vertrag schreiben lassen, sondern Ihre erfüllbaren Wünsche in einem Nachtrag zu der bei Ihnen vorliegenden Abmachung2 vereinigt, den ich Ihnen anbei sende. Ich bitte Sie, sowohl den Ihnen am 17. VIII. eingesandten Vertrag als auch diesen Nachtrag und die drei Urheberrechtsabtretungsscheine3 unterfertigt einzusenden, worauf sofort die Ueberweisung des Geldes erfolgt. Waldheim wird auf unsere Veranlassung hin noch eine oder eineinhalb Wochen zuwarten, damit Ihnen daraus keine Unannehmlichkeiten entstehen.
Wir hoffen nun alle, dass keine Schwierigkeiten mehr eintreten und ich bleibe mit besten Empfehlungen
Ihr sehr ergebener Dr Kalmus4 Beilagen4

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 29. August 1932, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17366.

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