17. December 1921
Lieber Herr Direktor, heute endlich komme ich dazu, Ihren Brief vom 16. XI. d. J.1
zu beantworten; durch einen Brief, den ich seit mehreren Jahren schreiben
will und um des lieben Friedens willen immer wieder hinausgeschoben habe. Aber
ich sehe ein: diese Sache muss einmal zur Austragung gelangen.
Ich muss, ehe ich zu den betreffenden Einzelheiten übergehe, sagen: Was mich
abgehalten hat, mein Recht zu suchen oder mich auch nur brieflich an Sie zu wen-
den, ist meine große Sympathie für Ihre Person, die Schätzung für Ihre hervor-
ragenden Leistungen zugunsten des von Ihnen geleiteten Unternehmens und
eine gewisse Dankbarkeit für Ihr persönlich wohlwollendes Verhalten mir ge-
genüber und für gewisse Leistungen des Verlages, die ich gerne anerkenne;
insbesondere aber: Kampfmüdigkeit und die Abneigung diese Sache anzu-
gehen, was für längere Zeit meine ganze Kraft voll absorbieren wird.
Aber ich weiß seit Langem, dass ich sie werde auskämpfen müssen und die
schwache Hoffnung, dass Sie dem zuvorkommen werden, um selbst Vorschläge
zu machen, die solche peinlichen Auseinandersetzungen überflüssig machen,
hat sich nicht erfüllt. Sie haben leider nicht die Voraussicht gehabt und – ich
muss das mit größtem Bedauern hervorheben – auch nicht genügend Wohl-
wollen aufgebracht
, um mich rechtzeitig zu befriedigen, sondern haben
nur das Interesse der Universal-Edition gefördert; das aber in einem
Maße, welches weit über die Rechte hinausgeht, die Ihnen zustehen.
Zur Sache nun!
Es sind 3 Hauptpunkte, die ich zunächst erörtern will. Sie
betreffen:
  • I. Die Art der Verrechnung;
  • II. Herausgabe meiner Werke;
  • III. Die Höhe meiner Anteile

I. Die Art der Verrechnung
1) Nach meinen Aufzeichnungen und dem mir vorliegenden Material sind
mir nicht annähernd soviel Exemplare und Aufführungen verrechnet, als dem
Tatbestand entspricht. In einem gewissen Zeitpunkt waren z. Bsp. von einem
Werk erst ca 70 Exemplare verrechnet, wo schon mehr als ein halbes Jahr lang
die dritte Auflage erschienen und die 2te vergriffen war. Ähnliches konnte
ich später bei einigen anderen (größeren!) Werken konstatieren.
Ich nehme als Hauptursache dafür (nebst Punkt I/3) folgendes an:
2) Sie haben sich seit einiger Zeit auf einen Standpunkt gestellt, den ich
durchaus nicht anerkenne, der mich tief schädigt und sicher unhaltbar ist:
dass Sie mir Anteile erst verrechnen, bis Sie sie bezalt bekommen.
Es ist doch klar, dass Sie den Kredit, den Sie Ihren Abnehmern gewähren,
nur für Ihre Person allein gewähren, nicht aber ihn auf mich überwälzen
können. Ich bin ja nicht Theilhaber Ihres Geschäftes und gewinne nicht durch
die Vorteile, die Sie durch Kreditierung gewinnen: Weil Sie ihm kredi-
tieren, bezieht er klassische Musik von Ihnen und Sie gewinnen dadurch. Von
meinen Werken aber nimmt er nur soviel, als er wirklich braucht und sofort
verkauft. Außerdem bezalt er Ihnen jedenfalls runde Summen. Wie soll
ich da kontrollieren können, ob meine Erträgnisse hier mit inbegriffen sind?
3) Die Abrechnungen wimmeln von Fehlern und Irrthümern. Und
gerade, dass auch Fehler zum Schaden der U.E vorkommen, ist geeignet
mich zu beunruhigen: Rechenfehler – unter anderem –, die ich als Laie auf
den ersten Blick
gesehen habe, sind von einem geschulten Personal nicht ent-
deckt worden!! Muss ich da nicht über die Richtigkeit der anderen Posten,
die ich nicht kontrollieren kann, im höchsten Grad beunruhigt sein?
4) Sie berechnen mir, ohne Rücksicht darauf, in welcher Valuta, in welchem
Land die betreffenden Exemplare verkauft wurden, ohne Nennung des Zeit-
punktes etc alles gleichmäßig in Kronen, obwol mein Interesse und
Recht am Besitz ausländischer Valuta ebensogroß ist, als das Ihrige und ich einen unbe-
zweifelbaren Anspruch auf x % vom Ladenpreis habe!

II. Herausgabe meiner Werke
l) Jeden Augenblick erfahre ich von einem andern Werk, dass es in keiner
Musikalienhandlung zu haben ist und die U.E die Auskunft erteilt, dass
es augenblicklich (sehr lange Augenblicke!) vergriffen ist.
2) Obwohl es nicht nur mein Interesse, sondern in noch größerem Maße
das Ihrige ist (da man Ihnen ja jede Note, die es von mir giebt, geradezu
aus den Händen reißt) haben Sie noch immer nicht mit der Herausgabe der
2- und 4-händigen Auszüge und sonstigen Arrangements meiner Werke,
die Sie mir seit mehreren Jahren zugesagt haben, begonnen und erschweren
die Anfertigung solcher Ausgaben dadurch, dass Sie den Arrangeuren Hono-
rare anbieten, für welche heute noch nicht die Kopistenarbeit bezalt ist, obwol
das Erträgnis solcher Arrangements nicht geringer ist, als das der Originale.
Es fehlen noch immer und seit Jahren: 2- resp. 4-händige Auszüge der
Kammermusiken, des Pierrot, der Kammersymphonie, des Pelleas2; und
die „Erwartung“ und „die glückliche Hand“ werden ewig nicht fertig3. Aber
von gänzlich erfolg- und aussichtslosen Komponisten, nach denen kein Hahn
kräht, giebt es alles; obwol es da noch nie wer anderer als der Komponist ver-
langt hat, während bei meinen Werken allseits Nachfrage ist. Das schädigt
mich schwer. Vor Allem künstlerisch; weil die Leute meine Partituren
doch nicht lesen können, aber aus den Auszügen doch die Werke kennen
lernen würden.
III. Höhe meiner Anteile
1) Sogar in einem Preisausschreiben haben Sie dem „Sieger“ 15 % Anteile ver-
sprochen, während ich bis heute noch bei den meisten meiner Werke bloß 10 und 12 1/2 %
habe. Wir haben seinerzeit eine Vertragsänderung besprochen4, die für den Fall
einer amerikanischen Gurrelieder-Aufführung in Kraft treten soll. Heute sind
die Vorteile, die eine solche Aufführung für Sie gehabt hätte, durch die Valutaverhältnisse und meinen
Absatz-Erfolg längst überholt, so dass Sie in der Lage gewesen wären, diesen Vertrag, ohne erst
durch mich daran gemahnt zu werden, aus eigenem in Kraft zu setzen. Ich hatte das von Ihnen erwartet!
2) Hieher gehört, wenn auch nicht unmittelbar, die Regelung meines Ver-

hältnisses zum Dreililien-Verlag. Ich finde, dass Sie sich keinesfalls weiter dazu her-
geben dürfen, mit diesem Verlag in der bisherigen Weise verbunden zu sein,
wo Sie wissen, in welcher Weise ich dort betrogen wurde. Sie müssten meine
Sache zur Ihrigen machen und Ihre Erfahrung und Ihren Einblick in die geschäft-
lichen Praktiken dieser Verleger dazu benutzen, mir meine Recht zu verschaffen: hier
darf man nicht teilnahmslos zuschaun
!
Nun habe ich alles gesagt, was mich verstimmt, und muss Ihnen nun
sagen, wie weit diese Verstimmung geht, um dann auf die Harmonielehre
zu kommen.
Ich habe alles Interesse an der Herausgabe meiner Werke verloren und bin
entschlossen, solange nichts zu verlegen, bis das geordnet ist. Es muss also
geordnet werden; und da ich jetzt die Sache widerwillig in die Hand
nehme, werde ich wohl solange keine Ruhe haben, bis ich sie nicht zu Ende
gebracht habe.
In der Harmonielehre Frage machen Sie mir Vorwürfe. Aber:
I. Ist es meine Schuld, dass der Satz der I. Auflage wegen ein paar
hundert Mark nicht stehen geblieben ist?
II. Ich hätte gerne ein neues Werk geschrieben, statt dieser Be-
arbeitung, für die ich innerlich noch nicht reif war.
III. Ende Juni habe ich Ihnen die letzte Partie des Manuskripts
geschickt – anfangs September erst erhalte ich den Schluss gedruckt!!!
Ja, soll ich mich Ihnen 3 Monate hindurch zum Korrekturlesen zur Verfü-
gung halten? Und noch dazu hat man mir gegen meine ausdrückliche
Bestimmung: das Manuskript ungeteilt zu lassen, doch die Notenbei-
spiele herausgerissen, so dass ich große Mehrarbeit damit habe, es
wieder zusammenzustellen und zu prüfen, ob nichts verloren ist: So
behandelt man ein Manuskript: das ist eine garstige Respektlosigkeit!
IV. Ohne mich zu befragen, haben Sie die Harmonielehre für einen
lächerlichen Betrag nach Amerika verkauft5 und mich einem Uebersetzer6
ausgeliefert, dessen Unzulänglichkeit sich schon mit dem dritten Wort

bekundet, das er übersetzt; einem Wort, welches sich durchs ganze Werk
zieht, einer seiner Grundbegriffe ist und eines seiner wichtigsten Verdienste!
V. Das Linsengericht, für welches meine theoretische Erstgeburt in eine englische
Fehlgeburt verwandelt werden soll, haben Sie in Dollar erhalten. Sie selbst
sagten mir vor Ihrer Reise nach Amerika , dass Sie Ihre Dollar-Guthaben
dort stehen lassen; (was ganz selbstverständlich ist und kein Mensch anders tun
wird); mir aber rechnen Sie: 250 Dollar = 90.000 Kronen!! Kann ich das
anerkennen?
Sie müssen nicht glauben, dass ich etwa aus Bosheit die Harmonie-
lehre
zurückhalte; oder um eine Pression auszuüben – es ist wirk-
lich so: ich habe total die Lust an all dem verloren. Was mich als Au-
tor
angeht, habe ich getan: ich habe geschrieben. Am Verlag kann ich
nur materielles Interesse und Freude über die Verbreitung meiner
Werkes und meines Rufes haben. Beides ist mir genommen – wo-
ran soll ich nun Interesse haben?
Ich muss hier noch die Fälle Berg und Seligmann erwähnen: Bei-
de, die ich empfohlen habe, haben Sie schlechter behandelt, als wenn sie
als gänzlich Unbekannte zu Ihnen gekommen wären. Am Fall Berg, für
[de]ssen weiteres Schicksal ich nun keine Sorge mehr habe, interessiert es mich,
neuerdings festzustellen, wie hoch Sie mein Urteil und meine Empfehlung7
schätzen. Aber, dass, wenn ich einen von mir inspirierten Artikel8, in dem
auch mein Name in diesem Sinn genannt wird, an Sie empfehle, dass
dieser Artikel erst zurückgestellt, dann einem Trottel von Universitätspro-
fessor
zur Begutachtung vorgelegt wird und schließlich – entgegen jedem
Usus
– ohne Befragung des Autors, mit einer trottelhaften Entgegnung9,
die von Beleidigungen strotzt, gleichzeitig abgedruckt wird – das ist ein
Vorgehen auf das ich reagieren muss; und so werde ich, wenn Sie keine entsprechende
Gutmachung rechtzeitig verfügen, diese Beleidigung durch Boykottierung des
Anbruch“ strafen müssen.

Nun habe ich alles gesagt und gelange zu den Forderungen, über die wir
zu verhandeln haben werden.
Ad I, 1. u. 3 schlage ich vor
  • a) Sorgfältige Ueberprüfung der in Betracht kommenden Abrechnungen;
  • b) Getrennte Abrechnung über jedes einzelne Werk;
  • c) Zusage von Garantien, welche geeignet sind, meine Beun-
    ruhigung zu zerstreuen; hiezu dienen insbesondere:
  • d) Tabellen der Katalogpreise und Umrechnungskurse, welche
    der betreffenden Abrechnung zugrunde liegen, und
  • e) Nennung der Auflagenzahl.
Ad I/2 Verrechnung der Eingänge sofort nach Verkaufsanzeige
ohne Rücksicht auf Bezalung.
Ad I/4 Gutschrift und Auszalung der Original-Valuta.
Alle diese Bestimmungen sinnentsprechend rückwirkend.
Ad II.l. Garantien für rechtzeitige Beschaffung von Neuauflagen.
[Ad][II.] 2. Herausgabe von 2- und 4-händigen Klavierauszügen nach
Uebereinkunft, meinem gegenwärtigen Rufe entsprechend.
Ad III l.) Revision unseres Vertrages und Inkraftsetzung des Even-
tualvertrags.
2) Regelung des Dreililien Verlags-Verhältnisses durch
Sie, als von mir Bevollmächtigten.
Schließlich zur Harmonielehre
1) Am liebsten wäre mir: Auflösung des amerikanischen Vertrages
2) Eventuell Wahl eines geeigneteren Uebersetzers; insbesondere, wenn
er sich nicht zu einer höheren Auffassung seiner Aufgabe bringen lässt, als sein
Brief sie bekundet.
3) Jedenfalls aber: Gutschrift der Original-Valuta.
Nun habe ich das Wichtigste gesagt – einige kleinere Angelegenheiten spare
ich für die mündlichen Verhandlungen auf; die werden keine Schwierig-
keiten machen.

Eigentlich hoffe ich, dass auch die Regelung meiner anderen Wünsche
keine besonderen Schwierigkeiten machen wird. Denn, soweit Ihnen die
Anlässe meiner Beschwerden unbekannt waren, sind Sie ohne weiteres
in der Lage, Abhilfe zu schaffen. Ein großer Teil anderer entspricht dem
Sinn unseres Vertrages und einige Fragen, die neu sind, haben Sie sicher
längst erwartet, gestellt zu bekommen. Ich kann es sehr gut einsehen, dass
Sie als guter Kaufmann nicht früher eine Konzession machen – sei sie noch
so selbstverständlich – ehe sie von Ihnen verlangt wird. Es ist wahrscheinlich
unmöglich ein großer Unternehmer zu sein, wenn man nicht das In-
teresse seines Unternehmens über Alles stellt. Aber Sie werden zugeben, dass
das für einen „Betroffenen“ nicht durchaus angenehm ist und er von
Zeit zu Zeit über den Wert seiner Haut nachdenkt – wenn er sie auch
zu Markt trägt.
Wir haben uns in solchen und übleren Situationen schon oft befunden
und immer wieder einehat sich die Möglichkeit gezeigt, uns friedlich zu einigen: Wir
werden uns auch diesmal einigen. Darum verhandeln wir ja; meinte
ich es anders, würde ich fordern. Aber ich bitte Sie um Eines: Ich bin mir voll-
kommen klar über meine Situation und darum möchte ich gern möglichst rei-
[b]ungslos auskommen: Machen Sie mir darum gleich solche Vorschläge, dass
ich von ihnen voll befriedigt sein kann. Wir sind beide nicht mehr jung genug,
um unsere besten Kräfte und unsere knappe Zeit auf Streiten und Feilschen
zu vergeuden. Ich weiß, was ich will; Sie ebenfalls; wir beide kennen jeder
unsere Rechte: da muss es möglich sein, sich rasch zu einigen. Vorschläge, die mich
nicht voll befriedigen, meine ich darum, sollten Sie mir nicht bieten.
Ich bitte Sie, mir die Tage vorzuschlagen, an denen Sie frei sind;
ich kann mirs eventuell einrichten. Womöglich jedoch: nicht am Dienstag,
Donnerstag und Freitag Vormittag.
Ich bin mit den besten Grüßen Ihr Arnold Schönberg
17. December 1921
Lieber Herr Direktor, heute endlich komme ich dazu, Ihren Brief vom 16. XI. d. J.1 zu beantworten; durch einen Brief, den ich seit mehreren Jahren schreiben will und um des lieben Friedens willen immer wieder hinausgeschoben habe. Aber ich sehe ein: diese Sache muss einmal zur Austragung gelangen.
Ich muss, ehe ich zu den betreffenden Einzelheiten übergehe, sagen: Was mich abgehalten hat, mein Recht zu suchen oder mich auch nur brieflich an Sie zu wenden, ist meine große Sympathie für Ihre Person, die Schätzung für Ihre hervorragenden Leistungen zugunsten des von Ihnen geleiteten Unternehmens und eine gewisse Dankbarkeit für Ihr persönlich wohlwollendes Verhalten mir gegenüber und für gewisse Leistungen des Verlages, die ich gerne anerkenne; insbesondere aber: Kampfmüdigkeit und die Abneigung diese Sache anzugehen, was für längere Zeit meine ganze Kraft voll absorbieren wird.
Aber ich weiß seit Langem, dass ich sie werde auskämpfen müssen und die schwache Hoffnung, dass Sie dem zuvorkommen werden, um selbst Vorschläge zu machen, die solche peinlichen Auseinandersetzungen überflüssig machen, hat sich nicht erfüllt. Sie haben leider nicht die Voraussicht gehabt und – ich muss das mit größtem Bedauern hervorheben – auch nicht genügend Wohlwollen aufgebracht, um mich rechtzeitig zu befriedigen, sondern haben nur das Interesse der Universal-Edition gefördert; das aber in einem Maße, welches weit über die Rechte hinausgeht, die Ihnen zustehen.
Zur Sache nun!
Es sind 3 Hauptpunkte, die ich zunächst erörtern will. Sie betreffen:
  • I. Die Art der Verrechnung;
  • II. Herausgabe meiner Werke;
  • III. Die Höhe meiner Anteile
I. Die Art der Verrechnung
1) Nach meinen Aufzeichnungen und dem mir vorliegenden Material sind mir nicht annähernd soviel Exemplare und Aufführungen verrechnet, als dem Tatbestand entspricht. In einem gewissen Zeitpunkt waren z. Bsp. von einem Werk erst ca 70 Exemplare verrechnet, wo schon mehr als ein halbes Jahr lang die dritte Auflage erschienen und die 2te vergriffen war. Ähnliches konnte ich später bei einigen anderen (größeren!) Werken konstatieren.
Ich nehme als Hauptursache dafür (nebst Punkt I/3) folgendes an:
2) Sie haben sich seit einiger Zeit auf einen Standpunkt gestellt, den ich durchaus nicht anerkenne, der mich tief schädigt und sicher unhaltbar ist: dass Sie mir Anteile erst verrechnen, bis Sie sie bezalt bekommen. Es ist doch klar, dass Sie den Kredit, den Sie Ihren Abnehmern gewähren, nur für Ihre Person allein gewähren, nicht aber ihn auf mich überwälzen können. Ich bin ja nicht Theilhaber Ihres Geschäftes und gewinne nicht durch die Vorteile, die Sie durch Kreditierung gewinnen: Weil Sie ihm kreditieren, bezieht er klassische Musik von Ihnen und Sie gewinnen dadurch. Von meinen Werken aber nimmt er nur soviel, als er wirklich braucht und sofort verkauft. Außerdem bezalt er Ihnen jedenfalls runde Summen. Wie soll ich da kontrollieren können, ob meine Erträgnisse hier mit inbegriffen sind?
3) Die Abrechnungen wimmeln von Fehlern und Irrthümern. Und gerade, dass auch Fehler zum Schaden der U.E vorkommen, ist geeignet mich zu beunruhigen: Rechenfehler – unter anderem –, die ich als Laie auf den ersten Blick gesehen habe, sind von einem geschulten Personal nicht entdeckt worden!! Muss ich da nicht über die Richtigkeit der anderen Posten, die ich nicht kontrollieren kann, im höchsten Grad beunruhigt sein?
4) Sie berechnen mir, ohne Rücksicht darauf, in welcher Valuta, in welchem Land die betreffenden Exemplare verkauft wurden, ohne Nennung des Zeitpunktes etc alles gleichmäßig in Kronen, obwol mein Interesse und Recht am Besitz ausländischer Valuta ebensogroß ist, als das Ihrige und ich einen unbezweifelbaren Anspruch auf x % vom Ladenpreis habe!
II. Herausgabe meiner Werke
l) Jeden Augenblick erfahre ich von einem andern Werk, dass es in keiner Musikalienhandlung zu haben ist und die U.E die Auskunft erteilt, dass es augenblicklich (sehr lange Augenblicke!) vergriffen ist.
2) Obwohl es nicht nur mein Interesse, sondern in noch größerem Maße das Ihrige ist (da man Ihnen ja jede Note, die es von mir giebt, geradezu aus den Händen reißt) haben Sie noch immer nicht mit der Herausgabe der 2- und 4-händigen Auszüge und sonstigen Arrangements meiner Werke, die Sie mir seit mehreren Jahren zugesagt haben, begonnen und erschweren die Anfertigung solcher Ausgaben dadurch, dass Sie den Arrangeuren Honorare anbieten, für welche heute noch nicht die Kopistenarbeit bezalt ist, obwol das Erträgnis solcher Arrangements nicht geringer ist, als das der Originale. Es fehlen noch immer und seit Jahren: 2- resp. 4-händige Auszüge der Kammermusiken, des Pierrot, der Kammersymphonie, des Pelleas2; und die „Erwartung“ und „die glückliche Hand“ werden ewig nicht fertig3. Aber von gänzlich erfolg- und aussichtslosen Komponisten, nach denen kein Hahn kräht, giebt es alles; obwol es da noch nie wer anderer als der Komponist verlangt hat, während bei meinen Werken allseits Nachfrage ist. Das schädigt mich schwer. Vor Allem künstlerisch; weil die Leute meine Partituren doch nicht lesen können, aber aus den Auszügen die Werke kennen lernen würden.
III. Höhe meiner Anteile
1) Sogar in einem Preisausschreiben haben Sie dem „Sieger“ 15 % Anteile versprochen, während ich bis heute noch bei den meisten meiner Werke bloß 10 und 12 1/2 % habe. Wir haben seinerzeit eine Vertragsänderung besprochen4, die für den Fall einer amerikanischen Gurrelieder-Aufführung in Kraft treten soll. Heute sind die Vorteile, die eine solche Aufführung für Sie gehabt hätte, durch die Valutaverhältnisse und meinen Absatz-Erfolg längst überholt, so dass Sie in der Lage gewesen wären, diesen Vertrag, ohne erst durch mich daran gemahnt zu werden, aus eigenem in Kraft zu setzen. Ich hatte das von Ihnen erwartet!
2) Hieher gehört, wenn auch nicht unmittelbar, die Regelung meines Verhältnisses zum Dreililien-Verlag. Ich finde, dass Sie sich keinesfalls weiter dazu hergeben dürfen, mit diesem Verlag in der bisherigen Weise verbunden zu sein, wo Sie wissen, in welcher Weise ich dort betrogen wurde. Sie müssten meine Sache zur Ihrigen machen und Ihre Erfahrung und Ihren Einblick in die geschäftlichen Praktiken dieser Verleger dazu benutzen, mir mein Recht zu verschaffen: hier darf man nicht teilnahmslos zuschaun!
Nun habe ich alles gesagt, was mich verstimmt, und muss Ihnen nun sagen, wie weit diese Verstimmung geht, um dann auf die Harmonielehre zu kommen.
Ich habe alles Interesse an der Herausgabe meiner Werke verloren und bin entschlossen, solange nichts zu verlegen, bis das geordnet ist. Es muss also geordnet werden; und da ich jetzt die Sache widerwillig in die Hand nehme, werde ich wohl solange keine Ruhe haben, bis ich sie nicht zu Ende gebracht habe.
In der Harmonielehre Frage machen Sie mir Vorwürfe. Aber:
I. Ist es meine Schuld, dass der Satz der I. Auflage wegen ein paar hundert Mark nicht stehen geblieben ist?
II. Ich hätte gerne ein neues Werk geschrieben, statt dieser Bearbeitung, für die ich innerlich noch nicht reif war.
III. Ende Juni habe ich Ihnen die letzte Partie des Manuskripts geschickt – anfangs September erst erhalte ich den Schluss gedruckt!!! Ja, soll ich mich Ihnen 3 Monate hindurch zum Korrekturlesen zur Verfügung halten? Und noch dazu hat man mir gegen meine ausdrückliche Bestimmung: das Manuskript ungeteilt zu lassen, doch die Notenbeispiele herausgerissen, so dass ich große Mehrarbeit damit habe, es wieder zusammenzustellen und zu prüfen, ob nichts verloren ist: So behandelt man ein Manuskript: das ist eine garstige Respektlosigkeit!
IV. Ohne mich zu befragen, haben Sie die Harmonielehre für einen lächerlichen Betrag nach Amerika verkauft5 und mich einem Uebersetzer6 ausgeliefert, dessen Unzulänglichkeit sich schon mit dem dritten Wort bekundet, das er übersetzt; einem Wort, welches sich durchs ganze Werk zieht, einer seiner Grundbegriffe ist und eines seiner wichtigsten Verdienste!
V. Das Linsengericht, für welches meine theoretische Erstgeburt in eine englische Fehlgeburt verwandelt werden soll, haben Sie in Dollar erhalten. Sie selbst sagten mir vor Ihrer Reise nach Amerika , dass Sie Ihre Dollar-Guthaben dort stehen lassen; (was ganz selbstverständlich ist und kein Mensch anders tun wird); mir aber rechnen Sie: 250 Dollar = 90.000 Kronen!! Kann ich das anerkennen?
Sie müssen nicht glauben, dass ich etwa aus Bosheit die Harmonielehre zurückhalte; oder um eine Pression auszuüben – es ist wirklich so: ich habe total die Lust an all dem verloren. Was mich als Autor angeht, habe ich getan: ich habe geschrieben. Am Verlag kann ich nur materielles Interesse und Freude über die Verbreitung meiner Werke und meines Rufes haben. Beides ist mir genommen – woran soll ich nun Interesse haben?
Ich muss hier noch die Fälle Berg und Seligmann erwähnen: Beide, die ich empfohlen habe, haben Sie schlechter behandelt, als wenn sie als gänzlich Unbekannte zu Ihnen gekommen wären. Am Fall Berg, für dessen weiteres Schicksal ich nun keine Sorge mehr habe, interessiert es mich, neuerdings festzustellen, wie hoch Sie mein Urteil und meine Empfehlung7 schätzen. Aber, dass, wenn ich einen von mir inspirierten Artikel8, in dem auch mein Name in diesem Sinn genannt wird, an Sie empfehle, dass dieser Artikel erst zurückgestellt, dann einem Trottel von Universitätsprofessor zur Begutachtung vorgelegt wird und schließlich – entgegen jedem Usus – ohne Befragung des Autors, mit einer trottelhaften Entgegnung9, die von Beleidigungen strotzt, gleichzeitig abgedruckt wird – das ist ein Vorgehen auf das ich reagieren muss; und so werde ich, wenn Sie keine entsprechende Gutmachung rechtzeitig verfügen, diese Beleidigung durch Boykottierung des „Anbruch“ strafen müssen.
Nun habe ich alles gesagt und gelange zu den Forderungen, über die wir zu verhandeln haben werden.
Ad I, 1. u. 3 schlage ich vor
  • a) Sorgfältige Ueberprüfung der in Betracht kommenden Abrechnungen;
  • b) Getrennte Abrechnung über jedes einzelne Werk;
  • c) Zusage von Garantien, welche geeignet sind, meine Beunruhigung zu zerstreuen; hiezu dienen insbesondere:
  • d) Tabellen der Katalogpreise und Umrechnungskurse, welche der betreffenden Abrechnung zugrunde liegen, und
  • e) Nennung der Auflagenzahl.
Ad I/2 Verrechnung der Eingänge sofort nach Verkaufsanzeige ohne Rücksicht auf Bezalung.
Ad I/4 Gutschrift und Auszalung der Original-Valuta.
Alle diese Bestimmungen sinnentsprechend rückwirkend.
Ad II.l. Garantien für rechtzeitige Beschaffung von Neuauflagen.
Ad II. 2. Herausgabe von 2- und 4-händigen Klavierauszügen nach Uebereinkunft, meinem gegenwärtigen Rufe entsprechend.
Ad III l.) Revision unseres Vertrages und Inkraftsetzung des Eventualvertrags.
2) Regelung des Dreililien Verlags-Verhältnisses durch Sie, als von mir Bevollmächtigten.
Schließlich zur Harmonielehre
1) Am liebsten wäre mir: Auflösung des amerikanischen Vertrages
2) Eventuell Wahl eines geeigneteren Uebersetzers; insbesondere, wenn er sich nicht zu einer höheren Auffassung seiner Aufgabe bringen lässt, als sein Brief sie bekundet.
3) Jedenfalls aber: Gutschrift der Original-Valuta.
Nun habe ich das Wichtigste gesagt – einige kleinere Angelegenheiten spare ich für die mündlichen Verhandlungen auf; die werden keine Schwierigkeiten machen.
Eigentlich hoffe ich, dass auch die Regelung meiner anderen Wünsche keine besonderen Schwierigkeiten machen wird. Denn, soweit Ihnen die Anlässe meiner Beschwerden unbekannt waren, sind Sie ohne weiteres in der Lage, Abhilfe zu schaffen. Ein großer Teil anderer entspricht dem Sinn unseres Vertrages und einige Fragen, die neu sind, haben Sie sicher längst erwartet, gestellt zu bekommen. Ich kann es sehr gut einsehen, dass Sie als guter Kaufmann nicht früher eine Konzession machen – sei sie noch so selbstverständlich – ehe sie von Ihnen verlangt wird. Es ist wahrscheinlich unmöglich ein großer Unternehmer zu sein, wenn man nicht das Interesse seines Unternehmens über Alles stellt. Aber Sie werden zugeben, dass das für einen „Betroffenen“ nicht durchaus angenehm ist und er von Zeit zu Zeit über den Wert seiner Haut nachdenkt – wenn er sie auch zu Markt trägt.
Wir haben uns in solchen und übleren Situationen schon oft befunden und immer wieder hat sich die Möglichkeit gezeigt, uns friedlich zu einigen: Wir werden uns auch diesmal einigen. Darum verhandeln wir ja; meinte ich es anders, würde ich fordern. Aber ich bitte Sie um Eines: Ich bin mir vollkommen klar über meine Situation und darum möchte ich gern möglichst rei bungslos auskommen: Machen Sie mir darum gleich solche Vorschläge, dass ich von ihnen voll befriedigt sein kann. Wir sind beide nicht mehr jung genug, um unsere besten Kräfte und unsere knappe Zeit auf Streiten und Feilschen zu vergeuden. Ich weiß, was ich will; Sie ebenfalls; wir beide kennen jeder unsere Rechte: da muss es möglich sein, sich rasch zu einigen. Vorschläge, die mich nicht voll befriedigen, meine ich darum, sollten Sie mir nicht bieten.
Ich bitte Sie, mir die Tage vorzuschlagen, an denen Sie frei sind; ich kann mirs eventuell einrichten. Womöglich jedoch: nicht am Dienstag, Donnerstag und Freitag Vormittag.
Ich bin mit den besten Grüßen Ihr Arnold Schönberg

17. Dezember 1921

20. Dezember 1921

Arnold Schönberg Center
Wien
Archiv
Universal Edition Collection



Brief

Zitierhinweis:

Arnold Schönberg an Universal-Edition, 17. Dezember 1921, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.623.

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