Verlag Dreililien an Arnold Schönberg
15. Juni 1911
Herrn Professor Arnold Schönberg
Lieber Herr Schönberg!
Die Gesellschaft der Autoren usw. hat kein Recht
Ihnen des-
halb, weil der Vermerk „Aufführungsrecht vorbehalten“ auf dem
Notenmaterial fehlt, die Zahlung einer Aufführungsgebühr abzu-
lehnen; sie hätte ein Recht sie abzulehnen, wenn die Aufführung1
in Ungarn stattgefunden hätte. So ist sie an die zwischen Deutsch-
land und Oesterreich getroffenen Vereinbarungen gebunden. Herr Rösch,
mit dem ich eben telephonisch über die Sache sprach, lässt Ihnen
sagen, dass Sie, nachdem die beiden Tantiemen-Gesellschaften sich
getrennt haben, nunmehr der Genossenschaft deutscher Tonsetzer
beitreten könnten, was für Sie wertvoller wäre, da Sie sicherlich
mehr in Deutschland als in Oesterreich aufgeführt werden werden.
halb, weil der Vermerk „Aufführungsrecht vorbehalten“ auf dem
Notenmaterial fehlt, die Zahlung einer Aufführungsgebühr abzu-
lehnen; sie hätte ein Recht sie abzulehnen, wenn die Aufführung1
in Ungarn stattgefunden hätte. So ist sie an die zwischen Deutsch-
land und Oesterreich getroffenen Vereinbarungen gebunden. Herr Rösch,
mit dem ich eben telephonisch über die Sache sprach, lässt Ihnen
sagen, dass Sie, nachdem die beiden Tantiemen-Gesellschaften sich
getrennt haben, nunmehr der Genossenschaft deutscher Tonsetzer
beitreten könnten, was für Sie wertvoller wäre, da Sie sicherlich
mehr in Deutschland als in Oesterreich aufgeführt werden werden.
Aufführung
Arnold Schönberg erhielt eine
Anfrage von Rózsavölgyi (Rózsavölgyi
& Co an Arnold Schönberg, 19. Juli 1910; ASCC
21703). Das für 27. November
1910 angekündigte Konzert ist nicht nachweisbar (Rózsavölgyi
& Co an Arnold Schönberg, 13. August 1910; ASCC
21709).
Herrn Professor Arnold Schönberg
Lieber Herr Schönberg!
Die Gesellschaft der Autoren usw. hat kein Recht
Ihnen deshalb, weil der Vermerk
„Aufführungsrecht vorbehalten“ auf dem Notenmaterial fehlt, die
Zahlung einer Aufführungsgebühr abzulehnen; sie hätte ein Recht sie abzulehnen, wenn die Aufführung1
in Ungarn stattgefunden hätte. So ist
sie an die zwischen Deutschland und Oesterreich getroffenen Vereinbarungen gebunden. Herr Rösch, mit dem ich eben telephonisch über
die Sache sprach, lässt Ihnen sagen, dass Sie, nachdem die beiden
Tantiemen-Gesellschaften sich getrennt haben, nunmehr der Genossenschaft deutscher Tonsetzer
beitreten könnten, was für Sie wertvoller wäre, da Sie sicherlich mehr
in Deutschland als in Oesterreich aufgeführt werden werden.
Aufführung
Arnold Schönberg erhielt eine
Anfrage von Rózsavölgyi (Rózsavölgyi
& Co an Arnold Schönberg, 19. Juli 1910; ASCC
21703). Das für 27. November
1910 angekündigte Konzert ist nicht nachweisbar (Rózsavölgyi
& Co an Arnold Schönberg, 13. August 1910; ASCC
21709).
15. Juni 1911
Beilage vermutlich: Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger
an Arnold Schönberg, 3. Juni 1911; daraus Datierung (Jahr) erschlossen. Schönberg leitete
diesen Brief an den Direktor der AKM
Louis Windhopp weiter, vgl. dessen Antwort
Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger an
Verlag Dreililien, 8. Juli 1911 (ASCC
22883)
The Library of Congress
Washington, D. C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Washington, D. C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Brief
Zitierhinweis:
Verlag Dreililien an Arnold Schönberg, 15. Juni 1911, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.12417.