Universal-Edition an Arnold Schönberg
19. Juli 1930
UNIVERSAL-EDITION, A.-G.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien. A. B. C. Code 5th Ed. Mosse Code.
Telefon U-47-5-85 Serie. Bank-Konto: Zentral-Europä-
ische Länderbank Wien. Postsparkassen-Kto. 57557.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien. A. B. C. Code 5th Ed. Mosse Code.
Telefon U-47-5-85 Serie. Bank-Konto: Zentral-Europä-
ische Länderbank Wien. Postsparkassen-Kto. 57557.
Dr. K/P.
Wien, 19.
Juli 1930.
Herrn
Professor Arnold Schönberg,
Lugano-Besso
Betrifft Harmonielehre in
französischer Sprache:Sehr geehrter Herr Professor!
Wir bestätigen den Empfang Ihrer Zuschrift ohne
Datum
und ersehen daraus, dass Sie sich mit unserem Vorschlag bezüglich
der Aufteilung der sich aus der französischen Uebersetzung erge-
benden Beträge einverstanden erklären. Die Abrechnung soll, wie
Sie es wünschen, halbjährlich per 30.VI. und 31.XII. erfolgen und
wir sind gerne bereit, Ihnen Originalabrechnung über Verlangen
zu zeigen. Die auf Sie entfallenden Anteile aus der französischen
Uebersetzung sollen Ihnen mit der Abrechnung bar überwiesen werden.
und ersehen daraus, dass Sie sich mit unserem Vorschlag bezüglich
der Aufteilung der sich aus der französischen Uebersetzung erge-
benden Beträge einverstanden erklären. Die Abrechnung soll, wie
Sie es wünschen, halbjährlich per 30.VI. und 31.XII. erfolgen und
wir sind gerne bereit, Ihnen Originalabrechnung über Verlangen
zu zeigen. Die auf Sie entfallenden Anteile aus der französischen
Uebersetzung sollen Ihnen mit der Abrechnung bar überwiesen werden.
In den zwischen uns getroffenen Abmachungen
vom
17.VI.
1910 und 30.VIII.1919 über die Abtretung der Urheberrechte Ihrer
Harmonielehre haben Sie sich für den Fall, dass bei Neuauflagen (und
als solche muss die französische Ausgabe betrachtet werden), Zusätze,
Aenderungen oder Korrekturen erforderlich wären, verpflichtet, dass
dieselben von Ihnen ohne separate Entschädigung geleistet werden.
Demzufolge kann eine separate Forderung für den Neudruck in fran-
zösischer Sprache nicht in Betracht kommen. Eine solche separate
1910 und 30.VIII.1919 über die Abtretung der Urheberrechte Ihrer
Harmonielehre haben Sie sich für den Fall, dass bei Neuauflagen (und
als solche muss die französische Ausgabe betrachtet werden), Zusätze,
Aenderungen oder Korrekturen erforderlich wären, verpflichtet, dass
dieselben von Ihnen ohne separate Entschädigung geleistet werden.
Demzufolge kann eine separate Forderung für den Neudruck in fran-
zösischer Sprache nicht in Betracht kommen. Eine solche separate
Zahlung seitens des französischen Verlages
würde zu Lasten des
Betrages erfolgen, der für die Uebersetzungsrechte bezahlt wird
und demzufolge jenen Betrag, der aus den Uebersetzungsrechten
auf uns entfällt, schmälern.
Betrages erfolgen, der für die Uebersetzungsrechte bezahlt wird
und demzufolge jenen Betrag, der aus den Uebersetzungsrechten
auf uns entfällt, schmälern.
Wir bitten Sie daher höfl., um einen eventuellen
Abschluss
zu ermöglichen, Ihre Forderung bezüglich der Vorauszahlung
(Punkt 1 Ihres Schreibens vom 18.VI.) fallen zu lassen.
zu ermöglichen, Ihre Forderung bezüglich der Vorauszahlung
(Punkt 1 Ihres Schreibens vom 18.VI.) fallen zu lassen.
UNIVERSAL-EDITION, A.-G.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien. A. B. C. Code 5th Ed. Mosse Code.
Telefon U-47-5-85 Serie. Bank-Konto: Zentral-Europä-
ische Länderbank Wien. Postsparkassen-Kto. 57557.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien. A. B. C. Code 5th Ed. Mosse Code.
Telefon U-47-5-85 Serie. Bank-Konto: Zentral-Europä-
ische Länderbank Wien. Postsparkassen-Kto. 57557.
Dr. K/P.
Wien, 19.
Juli 1930.
Betrifft Harmonielehre in
französischer Sprache:Sehr geehrter Herr Professor!
Wir bestätigen den Empfang Ihrer Zuschrift ohne
Datum und ersehen daraus, dass Sie sich mit unserem Vorschlag bezüglich
der Aufteilung der sich aus der französischen Uebersetzung ergebenden Beträge einverstanden erklären.
Die Abrechnung soll, wie Sie es wünschen, halbjährlich per 30.VI. und
31.XII. erfolgen und wir sind gerne bereit, Ihnen Originalabrechnung über
Verlangen zu zeigen. Die auf Sie entfallenden Anteile aus der französischen
Uebersetzung sollen Ihnen mit der Abrechnung bar überwiesen werden.
In den zwischen uns getroffenen Abmachungen
vom
17.VI. 1910 und 30.VIII.1919 über die Abtretung der Urheberrechte Ihrer
Harmonielehre haben Sie sich für den Fall, dass bei Neuauflagen (und
als solche muss die französische Ausgabe betrachtet werden), Zusätze,
Aenderungen oder Korrekturen erforderlich wären, verpflichtet, dass
dieselben von Ihnen ohne separate Entschädigung geleistet werden.
Demzufolge kann eine separate Forderung für den Neudruck in französischer Sprache nicht in Betracht kommen. Eine solche
separate Zahlung seitens des französischen Verlages
würde zu Lasten des Betrages erfolgen, der für die Uebersetzungsrechte
bezahlt wird und demzufolge jenen Betrag, der aus den Uebersetzungsrechten
auf uns entfällt, schmälern.
Wir bitten Sie daher höfl., um einen eventuellen
Abschluss zu ermöglichen, Ihre Forderung bezüglich der Vorauszahlung
(Punkt 1 Ihres Schreibens vom 18.VI.) fallen zu lassen.
19. Juli 1930
The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Brief
Zitierhinweis:
Universal-Edition an Arnold Schönberg, 19. Juli 1930, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17353.