W
Buchhaltung
Wohlgeboren
Herrn Prof. Arnold Schönberg
Sehr geehrter Herr Professor!
Wir beziehen uns auf unser Ergebenes von gestern und gestatten
uns, Ihnen über die in Ihrem Geehrten vom 1. ds. angeführten Diffe-
renzen Folgendes mitzuteilen:
A) Harmonielehre. Die Hälfte der Eingänge, das sind M 206.92 werden
wir Ihnen nach Ablauf des Moratoriums überweisen.
B) Notenabrechnung. Ueber die Materialgebühren für Gurre-Lieder be-
merken wir Folgendes: In Leipzig1 wurden die Gurre-Lieder das erste-
mal ohne Entschädigung aufgeführt. Die zweite zu honorierende Auf-
führung
2 hat noch nicht stattgefunden. Das Material für München3 wurde
noch nicht geliefert. Ebenso das Material fürAmsterdam4. Das Material
für Wien5 wurde vom Wiener Philharmonischen Chor noch nicht bezahlt.
Zu Punkt 3 Ihres Geehrten teilen wir Ihnen mit, dass wir
Orchesterlieder an Alexander v. Zemlinsky in Prag6 gratis geliefert
haben. Das Material „Natur7“ für Paris wurde Ihnen bereits im Dezem-
ber 1913 verrechnet. Die beiden Materiale „Natur“ und „Wenn Vöglein
klagen“
8 wurden vom Kammersänger Soot9 noch nicht bezahlt. Für die
Aufführung10 der „Waldtaube“11 in Paris haben wir keine Materialleihge-
bühr erhalten. Es wurde lediglich Herrn Direktor Hertzka, der das
Material wie Ihnen ja bekannt, persönlich nach Paris brachte, eine Entschädi-

gung für die Reisespesen geleistet.
Als Aufführungsorte für die 5 verrechneten Orchester-Materiale
der „Kammersymphonie“ haben folgende Städte zu gelten: Leipzig12,
Berlin13, Haag , Kopenhagen , Köln14 (Orchester-Stimmen). Das von Ihnen
angeführte Material von Graz15 wurde vom Deutschen Konzertverein noch
nicht bezahlt; daher auch noch nicht verrechnet. Die Ihnen gutge-
brachten M 300.- für „Gurre-Lieder“ betreffen kein Orchester-Material,
sondern Chorstimmen, die wir nach München geliefert haben.
Ihren letzten Vertrag, der Ihre Tantièmen neu regelt, haben
wir vorgemerkt und Ihnen auf Grund dieses Vertrages für eine Par-
titur „Pierrot lunaire“ die Differenz, von 10 % auf 12 ½ %, d. i.
M –.38 (à 117.50) = K –.44 gutgebracht, die wir in der nächsten
Abrechnung aufnehmen werden.
Schliesslich haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie in den
zukünftigen Abrechnungen die Angabe der Städte verlangen, in denen
Ihre Orchester-Werke aufgeführt werden.
Wir hoffen, dass Ihnen unsere Ausführungen die gewünschten
Aufklärungen geben werden und empfehlen uns hochachtungsvoll
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Buchhaltung
Wohlgeboren
Herrn Prof. Arnold Schönberg
Sehr geehrter Herr Professor!
Wir beziehen uns auf unser Ergebenes von gestern und gestatten uns, Ihnen über die in Ihrem Geehrten vom 1. ds. angeführten Differenzen Folgendes mitzuteilen:
A) Harmonielehre. Die Hälfte der Eingänge, das sind M 206.92 werden wir Ihnen nach Ablauf des Moratoriums überweisen.
B) Notenabrechnung. Ueber die Materialgebühren für Gurre-Lieder bemerken wir Folgendes: In Leipzig1 wurden die Gurre-Lieder das erstemal ohne Entschädigung aufgeführt. Die zweite zu honorierende Aufführung2 hat noch nicht stattgefunden. Das Material für München3 wurde noch nicht geliefert. Ebenso das Material fürAmsterdam4. Das Material für Wien5 wurde vom Wiener Philharmonischen Chor noch nicht bezahlt.
Zu Punkt 3 Ihres Geehrten teilen wir Ihnen mit, dass wir Orchesterlieder an Alexander v. Zemlinsky in Prag6 gratis geliefert haben. Das Material „Natur7“ für Paris wurde Ihnen bereits im Dezember 1913 verrechnet. Die beiden Materiale „Natur“ und „Wenn Vöglein klagen“8 wurden vom Kammersänger Soot9 noch nicht bezahlt. Für die Aufführung10 der „Waldtaube“11 in Paris haben wir keine Materialleihgebühr erhalten. Es wurde lediglich Herrn Direktor Hertzka, der das Material wie Ihnen ja bekannt, persönlich nach Paris brachte, eine Entschädigung für die Reisespesen geleistet.
Als Aufführungsorte für die 5 verrechneten Orchester-Materiale der „Kammersymphonie“ haben folgende Städte zu gelten: Leipzig12, Berlin13, Haag , Kopenhagen , Köln14 (Orchester-Stimmen). Das von Ihnen angeführte Material von Graz15 wurde vom Deutschen Konzertverein noch nicht bezahlt; daher auch noch nicht verrechnet. Die Ihnen gutgebrachten M 300.- für „Gurre-Lieder“ betreffen kein Orchester-Material, sondern Chorstimmen, die wir nach München geliefert haben.
Ihren letzten Vertrag, der Ihre Tantièmen neu regelt, haben wir vorgemerkt und Ihnen auf Grund dieses Vertrages für eine Partitur „Pierrot lunaire“ die Differenz, von 10 % auf 12 ½ %, d. i. M –.38 (à 117.50) = K –.44 gutgebracht, die wir in der nächsten Abrechnung aufnehmen werden.
Schliesslich haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie in den zukünftigen Abrechnungen die Angabe der Städte verlangen, in denen Ihre Orchester-Werke aufgeführt werden.
Wir hoffen, dass Ihnen unsere Ausführungen die gewünschten Aufklärungen geben werden und empfehlen uns hochachtungsvoll

Hertzka
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11. August 1914


The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection



Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 11. August 1914, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17561.

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