D/Ei
Herrn
Mödling bei Wien
Verehrter Meister Schönberg!
Ich lasse Ihnen gleichzeitig Durchschlagskopie einer
an S. Fischer gerichteten Zuschrift zugehen. An Frau Zehme habe
ich geschrieben. § 20 des Urheberrechtes finden Sie tieferstehend
im Wortlaut. Ich habe herzlich bedauert, dass unser heutigesgestriges Te-
lefongespräch an der Tücke des Objektes gescheitert ist. Ich bin
an der Angelegenheit Tischer nur so weit interessiert, dass ich Ihrer
Anregung entsprechend,
den Chor von Tischer frei bekommen1 will.
Er nannte mir einen recht hohen Kaufbetrag für seine Vorräte und
Platten. Ich wäre nicht abgeneigt, diesen zu bezahlen. Tischer will aber
absolut nicht, dass er von diesem Materialrückersatz noch eine
Tantieme an unsSie bezahlt. Das erscheint mir auch ganz logisch. Von
den Vorräten werden Sie ja beim Verkauf von mir einen Anteil erhal-
ten. Von diesem Anteil werde ich selbstverständlich die Herrn Ti-
scher
rückersetzten Herstellungskosten nicht in Abzug bringen,
sodass Sie eine Brutto-Tantieme bekommen würden. Tischer bleibt
mir mit dem Kaufbetrag nur einige Tage im Wort. Ich müsste also, wenn
Sie einverstanden sind, telegrafisch zustimmen. Korrespondenz zu
führen, erscheint mir nicht möglich. Sind Sie nicht einverstanden,
dann muss ich die Sache eben gehen lassen. Vielleicht können Sie
mir durch Herrn Greissle morgen Nachricht geben. Auch über Frankfurt
Gurrelieder
2, erwarte ich mit Interesse Ihre Rückäusserung.
Mit vielen herzlichen Grüssen Ihr in Verehrung ergebener

§ 20 des Urheberrechtes3:
Zulässig ist die Vervielfältigung, wenn klei-
nere Teile einer Dichtung oder Gedichte von
geringem Umfange nach ihrem Erscheinen als
Text zu einem neuen Werke der Tonkunst in
Verbindung mit diesem wiedergegeben werden.
Für eine Aufführung des Werkes darf die
Dichtung auch allein wiedergegeben werden,
sofern der Abdruck ausschliesslich zum Ge-
brauche der Hörer bestimmt ist.
Unzulässig ist die Vervielfältigung von Dich-
tungen, die ihrer Gattung nach zur Kompo-
sition bestimmt sind.

D/Ei
Herrn
Mödling bei Wien
Verehrter Meister Schönberg!
Ich lasse Ihnen gleichzeitig Durchschlagskopie einer an S. Fischer gerichteten Zuschrift zugehen. An Frau Zehme habe ich geschrieben. § 20 des Urheberrechtes finden Sie tieferstehend im Wortlaut. Ich habe herzlich bedauert, dass unser gestriges Telefongespräch an der Tücke des Objektes gescheitert ist. Ich bin an der Angelegenheit Tischer nur so weit interessiert, dass ich Ihrer Anregung entsprechend, den Chor von Tischer frei bekommen1 will. Er nannte mir einen recht hohen Kaufbetrag für seine Vorräte und Platten. Ich wäre nicht abgeneigt, diesen zu bezahlen. Tischer will aber absolut nicht, dass er von diesem Materialrückersatz noch eine Tantieme an Sie bezahlt. Das erscheint mir auch ganz logisch. Von den Vorräten werden Sie ja beim Verkauf von mir einen Anteil erhalten. Von diesem Anteil werde ich selbstverständlich die Herrn Tischer rückersetzten Herstellungskosten nicht in Abzug bringen, sodass Sie eine Brutto-Tantieme bekommen würden. Tischer bleibt mir mit dem Kaufbetrag nur einige Tage im Wort. Ich müsste also, wenn Sie einverstanden sind, telegrafisch zustimmen. Korrespondenz zu führen, erscheint mir nicht möglich. Sind Sie nicht einverstanden, dann muss ich die Sache eben gehen lassen. Vielleicht können Sie mir durch Herrn Greissle morgen Nachricht geben. Auch über Frankfurt Gurrelieder2, erwarte ich mit Interesse Ihre Rückäusserung.
Mit vielen herzlichen Grüssen Ihr in Verehrung ergebener
Hertzka
§ 20 des Urheberrechtes3:
Zulässig ist die Vervielfältigung, wenn kleinere Teile einer Dichtung oder Gedichte von geringem Umfange nach ihrem Erscheinen als Text zu einem neuen Werke der Tonkunst in Verbindung mit diesem wiedergegeben werden. Für eine Aufführung des Werkes darf die Dichtung auch allein wiedergegeben werden, sofern der Abdruck ausschliesslich zum Gebrauche der Hörer bestimmt ist.
Unzulässig ist die Vervielfältigung von Dichtungen, die ihrer Gattung nach zur Komposition bestimmt sind.

27. Oktober 1922



The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection


Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 27. Oktober 1922, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17635.

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