Universal-Edition an Arnold Schönberg
27. Oktober 1922
UNIVERSAL-EDITION, A.-G.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien, A. B. C. Code 5th Ed.
Telefon No 3228, 4533·Bank-Konto: Oesterr. Länder-
bank. Wien. Postsparkassen Konto: 57557.
Wien, am 27. Oktober 1922.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien, A. B. C. Code 5th Ed.
Telefon No 3228, 4533·Bank-Konto: Oesterr. Länder-
bank. Wien. Postsparkassen Konto: 57557.
Wien, am 27. Oktober 1922.
D/Ei
Herrn
Prof. Arnold Schönberg
Mödling bei Wien
Verehrter Meister Schönberg!
Ich lasse Ihnen gleichzeitig Durchschlagskopie
einer
an S. Fischer gerichteten Zuschrift zugehen. An Frau Zehme habe
ich geschrieben. § 20 des Urheberrechtes finden Sie tieferstehend
im Wortlaut. Ich habe herzlich bedauert, dass unser heutigesgestriges Te-
lefongespräch an der Tücke des Objektes gescheitert ist. Ich bin
an der Angelegenheit Tischer nur so weit interessiert, dass ich Ihrer
Anregung entsprechend, den Chor von Tischer frei bekommen1 will.
Er nannte mir einen recht hohen Kaufbetrag für seine Vorräte und
Platten. Ich wäre nicht abgeneigt, diesen zu bezahlen. Tischer will aber
absolut nicht, dass er von diesem Materialrückersatz noch eine
Tantieme an unsSie bezahlt. Das erscheint mir auch ganz logisch. Von
den Vorräten werden Sie ja beim Verkauf von mir einen Anteil erhal-
ten. Von diesem Anteil werde ich selbstverständlich die Herrn Ti-
scher rückersetzten Herstellungskosten nicht in Abzug bringen,
sodass Sie eine Brutto-Tantieme bekommen würden. Tischer bleibt
mir mit dem Kaufbetrag nur einige Tage im Wort. Ich müsste also, wenn
Sie einverstanden sind, telegrafisch zustimmen. Korrespondenz zu
führen, erscheint mir nicht möglich. Sind Sie nicht einverstanden,
dann muss ich die Sache eben gehen lassen. Vielleicht können Sie
mir durch Herrn Greissle morgen Nachricht geben. Auch über Frankfurt
Gurrelieder2, erwarte ich mit Interesse Ihre Rückäusserung.
an S. Fischer gerichteten Zuschrift zugehen. An Frau Zehme habe
ich geschrieben. § 20 des Urheberrechtes finden Sie tieferstehend
im Wortlaut. Ich habe herzlich bedauert, dass unser heutigesgestriges Te-
lefongespräch an der Tücke des Objektes gescheitert ist. Ich bin
an der Angelegenheit Tischer nur so weit interessiert, dass ich Ihrer
Anregung entsprechend, den Chor von Tischer frei bekommen1 will.
Er nannte mir einen recht hohen Kaufbetrag für seine Vorräte und
Platten. Ich wäre nicht abgeneigt, diesen zu bezahlen. Tischer will aber
absolut nicht, dass er von diesem Materialrückersatz noch eine
Tantieme an unsSie bezahlt. Das erscheint mir auch ganz logisch. Von
den Vorräten werden Sie ja beim Verkauf von mir einen Anteil erhal-
ten. Von diesem Anteil werde ich selbstverständlich die Herrn Ti-
scher rückersetzten Herstellungskosten nicht in Abzug bringen,
sodass Sie eine Brutto-Tantieme bekommen würden. Tischer bleibt
mir mit dem Kaufbetrag nur einige Tage im Wort. Ich müsste also, wenn
Sie einverstanden sind, telegrafisch zustimmen. Korrespondenz zu
führen, erscheint mir nicht möglich. Sind Sie nicht einverstanden,
dann muss ich die Sache eben gehen lassen. Vielleicht können Sie
mir durch Herrn Greissle morgen Nachricht geben. Auch über Frankfurt
Gurrelieder2, erwarte ich mit Interesse Ihre Rückäusserung.
Mit vielen herzlichen Grüssen Ihr in Verehrung ergebener
§ 20 des Urheberrechtes3:
Zulässig ist die Vervielfältigung, wenn klei-
nere Teile einer Dichtung oder Gedichte von
geringem Umfange nach ihrem Erscheinen als
Text zu einem neuen Werke der Tonkunst in
Verbindung mit diesem wiedergegeben werden.
Für eine Aufführung des Werkes darf die
Dichtung auch allein wiedergegeben werden,
sofern der Abdruck ausschliesslich zum Ge-
brauche der Hörer bestimmt ist.
nere Teile einer Dichtung oder Gedichte von
geringem Umfange nach ihrem Erscheinen als
Text zu einem neuen Werke der Tonkunst in
Verbindung mit diesem wiedergegeben werden.
Für eine Aufführung des Werkes darf die
Dichtung auch allein wiedergegeben werden,
sofern der Abdruck ausschliesslich zum Ge-
brauche der Hörer bestimmt ist.
Unzulässig ist die Vervielfältigung von Dich-
tungen, die ihrer Gattung nach zur Kompo-
sition bestimmt sind.
tungen, die ihrer Gattung nach zur Kompo-
sition bestimmt sind.
frei bekommen
Publikation im UE-Katalog am 24. Mai 1924 (Buchon 2015, Bd. 5, S. 661);
1936 aus dem UE-Programm genommen (ASGA B 18/1, S.
XXVII)
.
Frankfurt
Gurrelieder
Eine von Schönbergs Schüler Walter Seligman geplante Aufführung kam
aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Orchestern und Chören nicht
zustande (Walter Seligmann an Arnold Schönberg, 21. Juni 1922; ASCC
16698; Walter Seligmann an Arnold Schönberg, 16. Dezember
1922; ASCC 16700).
Urheberrechtes
UNIVERSAL-EDITION, A.-G.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien, A. B. C. Code 5th Ed.
Telefon No 3228, 4533·Bank-Konto: Oesterr. Länder-
bank. Wien. Postsparkassen Konto: 57557.
Wien, am 27. Oktober 1922.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Karlstrasse 10
WIEN
I·Karlsplatz 6·
Musikvereinsgebäude
Telegr. Adr.: Musikedition, Wien, A. B. C. Code 5th Ed.
Telefon No 3228, 4533·Bank-Konto: Oesterr. Länder-
bank. Wien. Postsparkassen Konto: 57557.
Wien, am 27. Oktober 1922.
D/Ei
Verehrter Meister Schönberg!
Ich lasse Ihnen gleichzeitig Durchschlagskopie
einer an S. Fischer gerichteten Zuschrift
zugehen. An Frau Zehme habe ich
geschrieben. § 20 des Urheberrechtes finden Sie tieferstehend im Wortlaut.
Ich habe herzlich bedauert, dass unser gestriges Telefongespräch an der Tücke des Objektes gescheitert ist. Ich bin
an der Angelegenheit Tischer nur so weit interessiert, dass ich Ihrer Anregung entsprechend, den Chor von Tischer
frei bekommen1 will. Er nannte mir einen recht hohen Kaufbetrag für seine Vorräte
und Platten. Ich wäre nicht abgeneigt, diesen zu bezahlen. Tischer will aber absolut nicht, dass er von diesem Materialrückersatz noch
eine Tantieme an Sie bezahlt. Das erscheint mir auch ganz logisch. Von den Vorräten
werden Sie ja beim Verkauf von mir einen Anteil erhalten. Von diesem Anteil werde ich selbstverständlich die Herrn
Tischer rückersetzten Herstellungskosten nicht in
Abzug bringen, sodass Sie eine Brutto-Tantieme bekommen würden. Tischer bleibt mir mit dem Kaufbetrag nur
einige Tage im Wort. Ich müsste also, wenn Sie einverstanden sind,
telegrafisch zustimmen. Korrespondenz zu führen, erscheint mir nicht
möglich. Sind Sie nicht einverstanden, dann muss ich die Sache eben gehen
lassen. Vielleicht können Sie mir durch Herrn Greissle morgen Nachricht geben. Auch über Frankfurt
Gurrelieder2, erwarte ich mit Interesse Ihre Rückäusserung.
§ 20 des Urheberrechtes3:
Zulässig ist die Vervielfältigung, wenn kleinere Teile einer Dichtung oder Gedichte von geringem
Umfange nach ihrem Erscheinen als Text zu einem neuen Werke der Tonkunst in
Verbindung mit diesem wiedergegeben werden. Für eine Aufführung des
Werkes darf die Dichtung auch allein wiedergegeben werden, sofern der
Abdruck ausschliesslich zum Gebrauche der Hörer bestimmt ist.
Unzulässig ist die Vervielfältigung von Dichtungen, die ihrer Gattung nach zur Komposition bestimmt sind.
frei bekommen
Publikation im UE-Katalog am 24. Mai 1924 (Buchon 2015, Bd. 5, S. 661);
1936 aus dem UE-Programm genommen (ASGA B 18/1, S.
XXVII)
.
Frankfurt
Gurrelieder
Eine von Schönbergs Schüler Walter Seligman geplante Aufführung kam
aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Orchestern und Chören nicht
zustande (Walter Seligmann an Arnold Schönberg, 21. Juni 1922; ASCC
16698; Walter Seligmann an Arnold Schönberg, 16. Dezember
1922; ASCC 16700).
Urheberrechtes
27. Oktober 1922
The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Brief
Zitierhinweis:
Universal-Edition an Arnold Schönberg, 27. Oktober 1922, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17635.