Wien, am 5. Juni 1950
Schl/La
Mr.
Los Angeles 49
California
Sehr geehrter Herr Professor,
wie Ihnen mein Büro bereits mitgeteilt hat, ist Ihr vom 12. Mai
datierter Brief1, den Sie an die Universal-Edition und an mich
persönlich gerichtet haben, während meiner Abwesenheit eingetroffen
und ich bitte Sie zu entschuldigen, dass deshalb die Beantwortung
erst heute nach Rückkehr von meiner Reise erfolgen kann. Ich
darf festhalten, dass das eine deutsche Exemplar Ihres Briefes
laut Eingangsstempel des Büros erst am 25. Mai hier eingelangt
ist, das andere Exemplar samt dem englischen Original sogar
erst am 30. Mai.
Erlauben Sie uns, uns zunächst einmal auf den reinen Rechts-
standpunkt zu stellen und entsprechend dem Urheberrechtsgesetz
laut § 29, 4 die von Ihnen abgegebene Erklärung, das Vertrags-
verhältnis aufzulösen, innerhalb der vorgesehenen Frist von
14 Tagen nach ihrem Empfang zurückzuweisen, und somit die Wirk-
samkeit dieser von Ihnen abgegebenen Erklärung zu bestreiten.
In diesem Sinne sandten wir Ihnen heute folgendes Telegramm:
„Erklären hiermit fristgerecht dass wir unberechtigte
Kündigung nicht akzeptieren können stop Brief
unterwegs“.
Wir beziehen uns hiebei insbesondere auf den Absatz 2 des
erwähnten Paragraphen2, wonach die Auflösung des Vertragsver-
hältnisses „erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Urheber
dem Werknutzungsberechtigten gesetzten angemessenen Nachfrist
erklärt werden kann“. In dem Kommentar zu diesem Gesetzesparagra-
phen heisst es sogar ausdrücklich unter Bezugnahme auf solche
Fälle, dass die Auflösung des Vertragsverhältnisses seitens des
Urhebers nur dann ohne Setzung einer Nachfrist möglich ist,
wenn der Verleger die Veranstaltung einer Neuauflage eines
vergriffenen Werkes ablehnt.
Eine solche Ablehnung ist in unseren Korrespondenzen, soweit
sie sich auf den Neudruck fehlender Werke beziehen, Ihnen gegen-
über niemals erfolgt. Im Gegenteil: aus allen unseren Äusserungen
geht deutlich hervor, wie sehr wir uns der Wichtigkeit dieser
Aufgabe bewusst sind, auch wenn es aus dem einen oder anderen
Grund in den letzten Jahren noch nicht möglich war, diese
Aufgabe zu erfüllen. Ich darf hier gleich hinzufügen, dass als
Wichtigstes Ihre gesamten in der Universal-Edition erschienenen
Klavierwerke3 bereits zum Druck aufgegeben worden sind und in
wenigen Wochen in reichlicher Anzahl wieder lieferbar sein werden.
Dies zur Rechtslage.
Erlauben Sie mir, sehr geehrter Herr Professor, darüber hinaus
folgendes anzuführen: ohne noch die juristische Seite dieser
Angelegenheit geprüft zu haben, habe ich mich schon beim ersten
Lesen Ihres Briefes gefragt, ob es denn wirklich möglich ist,
dass Sie, der Sie seit Jahrzehnten mit der Universal-Edition
verbunden sind und ihr schon zu einer Zeit, als es wohl eine Ehre,
aber doch nicht leicht war, sich für Arnold Schönberg einzusetzen,

Ihre Werke anvertraut hatten, nun so kurzer Hand eine generelle
Vertragsauflösung aussprechen, ohne uns auch nur versuchsweise
eine letzte Chance zu geben, Ihre Wünsche zu erfüllen. Hat die
Gesamtleistung der Universal-Edition für den Grossteil Ihres
Schaffens eine so radikale und plötzliche Wendung verdient?
Sie werfen uns vor, sehr geehrter Herr Professor, dass wir seit
Kriegsende wohl andere Werke herausgegeben haben, ohne Ihre
fehlenden Werke neu aufzulegen. Hiezu darf ich einerseits
bemerken, dass es Ihnen nicht bekannt sein kann, welcher Teil
dieser „anderen Werke“ mit finanzieller Unterstützung oder
Subvention von aussen hergestellt wurde, dass wir andererseits
nach der langen Absperrung von der grossen Welt natürlich
gezwungen waren, aus verschiedenen Gründen auch einige „andere
Werke“ herauszubringen. Die richtige „Dosierung“, besonders
bei unseren immensen Verpflichtungen der klassischen- und
Unterrichtsmusik gegenüber, ist in so überaus schweren Jahren,
wie den letzten, nicht leicht gewesen und wir sind heute noch
weit davon entfernt, so disponieren zu können, wie wir möchten
und sollten. Ersparen Sie uns bitte Details zu dieser Frage, wenn
Sie auch vielleicht, von Kalifornien aus gesehen, die Situation
jetzt ungeduldiger beurteilen, als sie es verträgt. Im Jahre 1948
hatten Sie selbst noch mit einer längeren Dauer unserer Wieder-
aufbauarbeit gerechnet, in dem Sie wörtlich schrieben: „ich fürchte,
es wir eine Reihe von Jahren dauern, bevor dieser Übelstand
beseitigt ist.“ Seien Sie jedenfalls versichert, sehr geehrter
Herr Professor, dass von einer leichtfertigen Einstellung Ihnen
gegenüber nicht die leiseste Rede sein kann – andernfalls wären
alle unsere Briefe aus den letzten Jahren nichts als leeres Gerede
gewesen. Ich darf Sie gerade in diesem Zusammenhang an meinen
Brief vom 21. September 1949 erinnern, der, unwidersprochen,
zweifellos Ihr Verständnis gefunden hat.
Im übrigen darf ich, unabhängig von der Frage der „Befriedigung
des Marktes“, die Behauptung aufstellen, dass nach dem Krieg
keine Schönberg-Aufführung wegen Nichtlieferung des Aufführungs-
materials unterblieben sein kann. Auch in Amerika selbst wurde
alles getan, um beabsichtigte Aufführungen zu ermöglichen,
wobei unter Umständen auch auf fotografischem Weg nachgeholfen
wurde, um nur ja keine Aufführung zu verhindern. Wollen Sie
bitte nicht übersehen, dass es immer wieder vorkommt, dass
Dirigenten wegen irgend eines Missverständnisses oder einer
Ungeschicklichkeit die Behauptung aufstellen, dass dieses oder
jenes Aufführungsmaterial nicht zu beschaffen war. Ich darf Sie
hiezu z. B. an meinen Brief vom 30. Juni 1949 erinnern, der sich
auf eine „Pierrot“-Aufführung4 in Albuquerque bezogen hat.
Wir haben jedenfalls keinen Beweis in Händen, dass wir an dem
Unterbleiben irgend einer Schönberg-Aufführung schuld sind.
Lassen Sie mich hoffen, sehr geehrter Herr Professor, dass die
Ausführungen und Hinweise dieses Briefes Ihr Schreiben vom 12. Mai
gegenstandslos gemacht haben.
Mit besten Empfehlungen in vorzüglicher Hochachtung
ergebenst
Luftpost/Rekommandiert.
Wien, am 5. Juni 1950
Schl/La
Mr.
Los Angeles 49
California
Sehr geehrter Herr Professor,
wie Ihnen mein Büro bereits mitgeteilt hat, ist Ihr vom 12. Mai datierter Brief1, den Sie an die Universal-Edition und an mich persönlich gerichtet haben, während meiner Abwesenheit eingetroffen und ich bitte Sie zu entschuldigen, dass deshalb die Beantwortung erst heute nach Rückkehr von meiner Reise erfolgen kann. Ich darf festhalten, dass das eine deutsche Exemplar Ihres Briefes laut Eingangsstempel des Büros erst am 25. Mai hier eingelangt ist, das andere Exemplar samt dem englischen Original sogar erst am 30. Mai.
Erlauben Sie uns, uns zunächst einmal auf den reinen Rechtsstandpunkt zu stellen und entsprechend dem Urheberrechtsgesetz laut § 29, 4 die von Ihnen abgegebene Erklärung, das Vertragsverhältnis aufzulösen, innerhalb der vorgesehenen Frist von 14 Tagen nach ihrem Empfang zurückzuweisen, und somit die Wirksamkeit dieser von Ihnen abgegebenen Erklärung zu bestreiten. In diesem Sinne sandten wir Ihnen heute folgendes Telegramm:
„Erklären hiermit fristgerecht dass wir unberechtigte Kündigung nicht akzeptieren können stop Brief unterwegs“.
Wir beziehen uns hiebei insbesondere auf den Absatz 2 des erwähnten Paragraphen2, wonach die Auflösung des Vertragsverhältnisses „erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Urheber dem Werknutzungsberechtigten gesetzten angemessenen Nachfrist erklärt werden kann“. In dem Kommentar zu diesem Gesetzesparagraphen heisst es sogar ausdrücklich unter Bezugnahme auf solche Fälle, dass die Auflösung des Vertragsverhältnisses seitens des Urhebers nur dann ohne Setzung einer Nachfrist möglich ist, wenn der Verleger die Veranstaltung einer Neuauflage eines vergriffenen Werkes ablehnt.
Eine solche Ablehnung ist in unseren Korrespondenzen, soweit sie sich auf den Neudruck fehlender Werke beziehen, Ihnen gegenüber niemals erfolgt. Im Gegenteil: aus allen unseren Äusserungen geht deutlich hervor, wie sehr wir uns der Wichtigkeit dieser Aufgabe bewusst sind, auch wenn es aus dem einen oder anderen Grund in den letzten Jahren noch nicht möglich war, diese Aufgabe zu erfüllen. Ich darf hier gleich hinzufügen, dass als Wichtigstes Ihre gesamten in der Universal-Edition erschienenen Klavierwerke3 bereits zum Druck aufgegeben worden sind und in wenigen Wochen in reichlicher Anzahl wieder lieferbar sein werden. Dies zur Rechtslage.
Erlauben Sie mir, sehr geehrter Herr Professor, darüber hinaus folgendes anzuführen: ohne noch die juristische Seite dieser Angelegenheit geprüft zu haben, habe ich mich schon beim ersten Lesen Ihres Briefes gefragt, ob es denn wirklich möglich ist, dass Sie, der Sie seit Jahrzehnten mit der Universal-Edition verbunden sind und ihr schon zu einer Zeit, als es wohl eine Ehre, aber doch nicht leicht war, sich für Arnold Schönberg einzusetzen, Ihre Werke anvertraut hatten, nun so kurzer Hand eine generelle Vertragsauflösung aussprechen, ohne uns auch nur versuchsweise eine letzte Chance zu geben, Ihre Wünsche zu erfüllen. Hat die Gesamtleistung der Universal-Edition für den Grossteil Ihres Schaffens eine so radikale und plötzliche Wendung verdient? Sie werfen uns vor, sehr geehrter Herr Professor, dass wir seit Kriegsende wohl andere Werke herausgegeben haben, ohne Ihre fehlenden Werke neu aufzulegen. Hiezu darf ich einerseits bemerken, dass es Ihnen nicht bekannt sein kann, welcher Teil dieser „anderen Werke“ mit finanzieller Unterstützung oder Subvention von aussen hergestellt wurde, dass wir andererseits nach der langen Absperrung von der grossen Welt natürlich gezwungen waren, aus verschiedenen Gründen auch einige „andere Werke“ herauszubringen. Die richtige „Dosierung“, besonders bei unseren immensen Verpflichtungen der klassischen- und Unterrichtsmusik gegenüber, ist in so überaus schweren Jahren, wie den letzten, nicht leicht gewesen und wir sind heute noch weit davon entfernt, so disponieren zu können, wie wir möchten und sollten. Ersparen Sie uns bitte Details zu dieser Frage, wenn Sie auch vielleicht, von Kalifornien aus gesehen, die Situation jetzt ungeduldiger beurteilen, als sie es verträgt. Im Jahre 1948 hatten Sie selbst noch mit einer längeren Dauer unserer Wiederaufbauarbeit gerechnet, in dem Sie wörtlich schrieben: „ich fürchte, es wir eine Reihe von Jahren dauern, bevor dieser Übelstand beseitigt ist.“ Seien Sie jedenfalls versichert, sehr geehrter Herr Professor, dass von einer leichtfertigen Einstellung Ihnen gegenüber nicht die leiseste Rede sein kann – andernfalls wären alle unsere Briefe aus den letzten Jahren nichts als leeres Gerede gewesen. Ich darf Sie gerade in diesem Zusammenhang an meinen Brief vom 21. September 1949 erinnern, der, unwidersprochen, zweifellos Ihr Verständnis gefunden hat.
Im übrigen darf ich, unabhängig von der Frage der „Befriedigung des Marktes“, die Behauptung aufstellen, dass nach dem Krieg keine Schönberg-Aufführung wegen Nichtlieferung des Aufführungsmaterials unterblieben sein kann. Auch in Amerika selbst wurde alles getan, um beabsichtigte Aufführungen zu ermöglichen, wobei unter Umständen auch auf fotografischem Weg nachgeholfen wurde, um nur ja keine Aufführung zu verhindern. Wollen Sie bitte nicht übersehen, dass es immer wieder vorkommt, dass Dirigenten wegen irgend eines Missverständnisses oder einer Ungeschicklichkeit die Behauptung aufstellen, dass dieses oder jenes Aufführungsmaterial nicht zu beschaffen war. Ich darf Sie hiezu z. B. an meinen Brief vom 30. Juni 1949 erinnern, der sich auf eine „Pierrot“-Aufführung4 in Albuquerque bezogen hat. Wir haben jedenfalls keinen Beweis in Händen, dass wir an dem Unterbleiben irgend einer Schönberg-Aufführung schuld sind.
Lassen Sie mich hoffen, sehr geehrter Herr Professor, dass die Ausführungen und Hinweise dieses Briefes Ihr Schreiben vom 12. Mai gegenstandslos gemacht haben.
Mit besten Empfehlungen in vorzüglicher Hochachtung ergebenst
Schlee
Luftpost/Rekommandiert.

5. Juni 1950


The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection

Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 5. Juni 1950, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17712.

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