WIEN, I.,
Schl/Be
Wien, 21. Sept. 1949.
Mr.
Los Angeles 24, Cal.
Sehr verehrter Meister!
Ihren Brief vom 27. August habe ich mit sehr grosser Ver-
spätung erhalten, weil er an mich persönlich adressiert
war und hier während einer Zeit erstmalig ankam, als ich
nicht anwesend war. Die Post hat ihn, wie Sie aus dem
Rückschein ersehen werden, mir erst jetzt ausgehändigt.
Es trifft sich sehr gut, dass im Augenblick gerade Herr
Dr. Kalmus in Wien anwesend ist, so dass ich mit ihm gemein-
sam den im Jahre 1932 zwischen Ihnen und der UE geschlosse-
nen neuen Generalvertrag1 durchsehen konnte. Es tut mir un-
endlich leid, dass es so schwierig und kompliziert ist,
diese Dinge aufzuklären. Ich musste aber feststellen, dass
der Generalvertrag, der sich ja mit vielen Punkten ausführ-
lich befasst, keinerlei Hinweis über eine Aenderung des
Eigentumsverhältnisses an den Manuskripten enthält. Ob-
wohl ich alle Verträge nun genau durchgesehen habe, muss
ich allerdings feststellen, dass die in diesem Abkommen
vom September 1932 erwähnten neuen Verträge2 nirgendwo auf-
scheinen. Herr Dr. Kalmus meint, dass diese neuen Verträge
nicht ausgefertigt worden seien. Frl. Rothe, die mir hierüber
vielleicht Auskunft geben könnte, ist leider seit einigen
Wochen schwer erkrankt und ruhebedürftig. Sie befindet sich
auf dem Lande und ich hoffe, sie in der nächsten Woche wie-
der einmal besuchen zu können und eventuell dann auch die-
se Auskünfte von ihr zu erlangen. Jedenfalls ist mir darum
zu tun, absolute Klarheit zu schaffen. Da bei uns im all-
gemeinen eine peinliche Ordnung in allen Vertragsangelegen[-]
heiten besteht und Frl. Rothe, die die Verträge verwaltet
hat, immer aufs genaueste darauf achtete, dass alle Unter-
lagen vorhanden sind, kann ich mir nicht erklären, wieso
die Originale der neu angefertigten Verträge, falls diese
wirklich ausgefertigt wurden, fehlen sollten. Da Sie mir
aber schreiben, dass Sie im Besitz solcher Verträge und so-
gar von Photokopien davon sind, wäre ich Ihnen äusserst dank-
bar, wenn Sie mir zunächst einmal ein einzelnes Exemplar
eines solchen Vertrages zusenden würden.
Ich möchte Ihnen ganz unabhängig von dieser Frage ausdrück-
lich erklären, dass die UE bisher kein einziges Manuskript
von Ihnen verkauft hat und dass sie zur Zeit auch nicht daran
denkt, eine solche Veräusserung vorzunehmen.
Die Klagen über die Lieferbarkeit Ihrer Werke beruhen viel-
fach auf der Tatsache, dass die Musikalienhandlungen nicht
genügend Interesse haben, sich um die Durchführung von Be-
stellungen zu kümmern und die damit verbundenen Mühen scheuen.
Allerdings haben sich in den letzten Monaten vielfach die Han-
delsbeziehungen gebessert, so dass gewisse Erleichterungen in
der Abwicklung der Lieferungen entstanden sind. Dass noch
immer gewisse Dinge fehlen, ist zwar vier Jahre nach dem
Kriegsende gewiss ausserordentlich bedauerlich, doch dürften

Sie nicht vergessen, dass sich die Herstellungsverhältnisse
bei uns erst in den letzten Monaten normalisiert haben. Ich
gebe Ihnen die ausdrückliche Versicherung, dass wir unseren
Produktionsplan bereits so aufgestellt haben, dass innerhalb
einer absehbaren Zeit alle Ihre Werke wieder lieferbar sein
werden.
Mit ergebensten Grüssen
Schlee
Schl/Be
Wien, 21. Sept. 1949.
Mr.
Los Angeles 24, Cal.
Sehr verehrter Meister!
Ihren Brief vom 27. August habe ich mit sehr grosser Verspätung erhalten, weil er an mich persönlich adressiert war und hier während einer Zeit erstmalig ankam, als ich nicht anwesend war. Die Post hat ihn, wie Sie aus dem Rückschein ersehen werden, mir erst jetzt ausgehändigt. Es trifft sich sehr gut, dass im Augenblick gerade Herr Dr. Kalmus in Wien anwesend ist, so dass ich mit ihm gemeinsam den im Jahre 1932 zwischen Ihnen und der UE geschlossenen neuen Generalvertrag1 durchsehen konnte. Es tut mir unendlich leid, dass es so schwierig und kompliziert ist, diese Dinge aufzuklären. Ich musste aber feststellen, dass der Generalvertrag, der sich ja mit vielen Punkten ausführlich befasst, keinerlei Hinweis über eine Aenderung des Eigentumsverhältnisses an den Manuskripten enthält. Obwohl ich alle Verträge nun genau durchgesehen habe, muss ich allerdings feststellen, dass die in diesem Abkommen vom September 1932 erwähnten neuen Verträge2 nirgendwo aufscheinen. Herr Dr. Kalmus meint, dass diese neuen Verträge nicht ausgefertigt worden seien. Frl. Rothe, die mir hierüber vielleicht Auskunft geben könnte, ist leider seit einigen Wochen schwer erkrankt und ruhebedürftig. Sie befindet sich auf dem Lande und ich hoffe, sie in der nächsten Woche wieder einmal besuchen zu können und eventuell dann auch diese Auskünfte von ihr zu erlangen. Jedenfalls ist mir darum zu tun, absolute Klarheit zu schaffen. Da bei uns im allgemeinen eine peinliche Ordnung in allen Vertragsangelegen heiten besteht und Frl. Rothe, die die Verträge verwaltet hat, immer aufs genaueste darauf achtete, dass alle Unterlagen vorhanden sind, kann ich mir nicht erklären, wieso die Originale der neu angefertigten Verträge, falls diese wirklich ausgefertigt wurden, fehlen sollten. Da Sie mir aber schreiben, dass Sie im Besitz solcher Verträge und sogar von Photokopien davon sind, wäre ich Ihnen äusserst dankbar, wenn Sie mir zunächst einmal ein einzelnes Exemplar eines solchen Vertrages zusenden würden.
Ich möchte Ihnen ganz unabhängig von dieser Frage ausdrücklich erklären, dass die UE bisher kein einziges Manuskript von Ihnen verkauft hat und dass sie zur Zeit auch nicht daran denkt, eine solche Veräusserung vorzunehmen.
Die Klagen über die Lieferbarkeit Ihrer Werke beruhen vielfach auf der Tatsache, dass die Musikalienhandlungen nicht genügend Interesse haben, sich um die Durchführung von Bestellungen zu kümmern und die damit verbundenen Mühen scheuen. Allerdings haben sich in den letzten Monaten vielfach die Handelsbeziehungen gebessert, so dass gewisse Erleichterungen in der Abwicklung der Lieferungen entstanden sind. Dass noch immer gewisse Dinge fehlen, ist zwar vier Jahre nach dem Kriegsende gewiss ausserordentlich bedauerlich, doch dürften Sie nicht vergessen, dass sich die Herstellungsverhältnisse bei uns erst in den letzten Monaten normalisiert haben. Ich gebe Ihnen die ausdrückliche Versicherung, dass wir unseren Produktionsplan bereits so aufgestellt haben, dass innerhalb einer absehbaren Zeit alle Ihre Werke wieder lieferbar sein werden.
Mit ergebensten Grüssen
Schlee

21. September 1949


The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection



Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 21. September 1949, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17704.

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