Universal-Edition an Arnold Schönberg
21. September 1949
Sehr verehrter Meister!
Ihren Brief vom 27.
August habe ich mit sehr grosser Ver-
spätung erhalten, weil er an mich persönlich adressiert
war und hier während einer Zeit erstmalig ankam, als ich
nicht anwesend war. Die Post hat ihn, wie Sie aus dem
Rückschein ersehen werden, mir erst jetzt ausgehändigt.
Es trifft sich sehr gut, dass im Augenblick gerade Herr
Dr. Kalmus in Wien anwesend ist, so dass ich mit ihm gemein-
sam den im Jahre 1932 zwischen Ihnen und der UE geschlosse-
nen neuen Generalvertrag1 durchsehen konnte. Es tut mir un-
endlich leid, dass es so schwierig und kompliziert ist,
diese Dinge aufzuklären. Ich musste aber feststellen, dass
der Generalvertrag, der sich ja mit vielen Punkten ausführ-
lich befasst, keinerlei Hinweis über eine Aenderung des
Eigentumsverhältnisses an den Manuskripten enthält. Ob-
wohl ich alle Verträge nun genau durchgesehen habe, muss
ich allerdings feststellen, dass die in diesem Abkommen
vom September 1932 erwähnten neuen Verträge2 nirgendwo auf-
scheinen. Herr Dr. Kalmus meint, dass diese neuen Verträge
nicht ausgefertigt worden seien. Frl. Rothe, die mir hierüber
vielleicht Auskunft geben könnte, ist leider seit einigen
Wochen schwer erkrankt und ruhebedürftig. Sie befindet sich
auf dem Lande und ich hoffe, sie in der nächsten Woche wie-
der einmal besuchen zu können und eventuell dann auch die-
se Auskünfte von ihr zu erlangen. Jedenfalls ist mir darum
zu tun, absolute Klarheit zu schaffen. Da bei uns im all-
gemeinen eine peinliche Ordnung in allen Vertragsangelegen[-]
heiten besteht und Frl. Rothe, die die Verträge verwaltet
hat, immer aufs genaueste darauf achtete, dass alle Unter-
lagen vorhanden sind, kann ich mir nicht erklären, wieso
die Originale der neu angefertigten Verträge, falls diese
wirklich ausgefertigt wurden, fehlen sollten. Da Sie mir
aber schreiben, dass Sie im Besitz solcher Verträge und so-
gar von Photokopien davon sind, wäre ich Ihnen äusserst dank-
bar, wenn Sie mir zunächst einmal ein einzelnes Exemplar
eines solchen Vertrages zusenden würden.
spätung erhalten, weil er an mich persönlich adressiert
war und hier während einer Zeit erstmalig ankam, als ich
nicht anwesend war. Die Post hat ihn, wie Sie aus dem
Rückschein ersehen werden, mir erst jetzt ausgehändigt.
Es trifft sich sehr gut, dass im Augenblick gerade Herr
Dr. Kalmus in Wien anwesend ist, so dass ich mit ihm gemein-
sam den im Jahre 1932 zwischen Ihnen und der UE geschlosse-
nen neuen Generalvertrag1 durchsehen konnte. Es tut mir un-
endlich leid, dass es so schwierig und kompliziert ist,
diese Dinge aufzuklären. Ich musste aber feststellen, dass
der Generalvertrag, der sich ja mit vielen Punkten ausführ-
lich befasst, keinerlei Hinweis über eine Aenderung des
Eigentumsverhältnisses an den Manuskripten enthält. Ob-
wohl ich alle Verträge nun genau durchgesehen habe, muss
ich allerdings feststellen, dass die in diesem Abkommen
vom September 1932 erwähnten neuen Verträge2 nirgendwo auf-
scheinen. Herr Dr. Kalmus meint, dass diese neuen Verträge
nicht ausgefertigt worden seien. Frl. Rothe, die mir hierüber
vielleicht Auskunft geben könnte, ist leider seit einigen
Wochen schwer erkrankt und ruhebedürftig. Sie befindet sich
auf dem Lande und ich hoffe, sie in der nächsten Woche wie-
der einmal besuchen zu können und eventuell dann auch die-
se Auskünfte von ihr zu erlangen. Jedenfalls ist mir darum
zu tun, absolute Klarheit zu schaffen. Da bei uns im all-
gemeinen eine peinliche Ordnung in allen Vertragsangelegen[-]
heiten besteht und Frl. Rothe, die die Verträge verwaltet
hat, immer aufs genaueste darauf achtete, dass alle Unter-
lagen vorhanden sind, kann ich mir nicht erklären, wieso
die Originale der neu angefertigten Verträge, falls diese
wirklich ausgefertigt wurden, fehlen sollten. Da Sie mir
aber schreiben, dass Sie im Besitz solcher Verträge und so-
gar von Photokopien davon sind, wäre ich Ihnen äusserst dank-
bar, wenn Sie mir zunächst einmal ein einzelnes Exemplar
eines solchen Vertrages zusenden würden.
Ich möchte Ihnen ganz unabhängig von dieser Frage ausdrück-
lich erklären, dass die UE bisher kein einziges Manuskript
von Ihnen verkauft hat und dass sie zur Zeit auch nicht daran
denkt, eine solche Veräusserung vorzunehmen.
lich erklären, dass die UE bisher kein einziges Manuskript
von Ihnen verkauft hat und dass sie zur Zeit auch nicht daran
denkt, eine solche Veräusserung vorzunehmen.
Die Klagen über die Lieferbarkeit Ihrer Werke beruhen viel-
fach auf der Tatsache, dass die Musikalienhandlungen nicht
genügend Interesse haben, sich um die Durchführung von Be-
stellungen zu kümmern und die damit verbundenen Mühen scheuen.
Allerdings haben sich in den letzten Monaten vielfach die Han-
delsbeziehungen gebessert, so dass gewisse Erleichterungen in
der Abwicklung der Lieferungen entstanden sind. Dass noch
immer gewisse Dinge fehlen, ist zwar vier Jahre nach dem
Kriegsende gewiss ausserordentlich bedauerlich, doch dürften
fach auf der Tatsache, dass die Musikalienhandlungen nicht
genügend Interesse haben, sich um die Durchführung von Be-
stellungen zu kümmern und die damit verbundenen Mühen scheuen.
Allerdings haben sich in den letzten Monaten vielfach die Han-
delsbeziehungen gebessert, so dass gewisse Erleichterungen in
der Abwicklung der Lieferungen entstanden sind. Dass noch
immer gewisse Dinge fehlen, ist zwar vier Jahre nach dem
Kriegsende gewiss ausserordentlich bedauerlich, doch dürften
Sie nicht vergessen, dass sich die
Herstellungsverhältnisse
bei uns erst in den letzten Monaten normalisiert haben. Ich
gebe Ihnen die ausdrückliche Versicherung, dass wir unseren
Produktionsplan bereits so aufgestellt haben, dass innerhalb
einer absehbaren Zeit alle Ihre Werke wieder lieferbar sein
werden.
bei uns erst in den letzten Monaten normalisiert haben. Ich
gebe Ihnen die ausdrückliche Versicherung, dass wir unseren
Produktionsplan bereits so aufgestellt haben, dass innerhalb
einer absehbaren Zeit alle Ihre Werke wieder lieferbar sein
werden.
Generalvertrag
neuen Verträge
Alfred Schlee bezieht sich auf den
fünften Paragraphen, der die Neuausfertigung aller
Urheberrechtsabtretungsverträge vorsieht; die Eigentumsverhältnisse im
Hinblick auf Manuskripte werden dort allerdings nicht thematisiert. Universal-Edition an Arnold Schönberg, 1. März
1933 lag ein Muster für einen solchen Vertrag bei, und in Arnold Schönberg an Universal-Edition, 18. Mai
1934 bat Schönberg,
„diese Sache jetzt durchführen zu lassen, wie sie damals vereinbart
war“. Mit Universal-Edition an Arnold
Schönberg, 28. Mai 1934 wurden ihm drei Urheberrechtsformulare
zugeschickt.
Sehr verehrter Meister!
Ihren Brief vom 27.
August habe ich mit sehr grosser Verspätung erhalten, weil er an mich persönlich adressiert war
und hier während einer Zeit erstmalig ankam, als ich nicht anwesend war.
Die Post hat ihn, wie Sie aus dem Rückschein ersehen werden, mir erst jetzt
ausgehändigt. Es trifft sich sehr gut, dass im Augenblick gerade Herr
Dr. Kalmus in Wien anwesend ist, so dass ich mit ihm gemeinsam den im Jahre 1932 zwischen Ihnen
und der UE geschlossenen neuen Generalvertrag1 durchsehen konnte. Es tut mir unendlich leid, dass es so schwierig und kompliziert ist,
diese Dinge aufzuklären. Ich musste aber feststellen, dass der
Generalvertrag, der sich ja mit vielen Punkten ausführlich befasst, keinerlei Hinweis über eine Aenderung des
Eigentumsverhältnisses an den Manuskripten enthält. Obwohl ich alle Verträge nun genau durchgesehen habe, muss
ich allerdings feststellen, dass die in diesem Abkommen vom September 1932 erwähnten neuen Verträge2 nirgendwo aufscheinen. Herr Dr. Kalmus
meint, dass diese neuen Verträge nicht ausgefertigt worden seien. Frl.
Rothe, die mir hierüber vielleicht
Auskunft geben könnte, ist leider seit einigen Wochen schwer erkrankt und
ruhebedürftig. Sie befindet sich auf dem Lande und ich hoffe, sie in der
nächsten Woche wieder einmal besuchen zu können und eventuell dann auch diese Auskünfte von ihr zu erlangen. Jedenfalls ist mir darum
zu tun, absolute Klarheit zu schaffen. Da bei uns im allgemeinen eine peinliche Ordnung in allen
Vertragsangelegen
heiten besteht und Frl. Rothe, die die Verträge verwaltet hat, immer aufs genaueste
darauf achtete, dass alle Unterlagen vorhanden sind, kann ich mir nicht erklären, wieso
die Originale der neu angefertigten Verträge, falls diese wirklich
ausgefertigt wurden, fehlen sollten. Da Sie mir aber schreiben, dass Sie im
Besitz solcher Verträge und sogar von Photokopien davon sind, wäre ich Ihnen äusserst dankbar, wenn Sie mir zunächst einmal ein einzelnes Exemplar
eines solchen Vertrages zusenden würden.
Ich möchte Ihnen ganz unabhängig von dieser Frage ausdrücklich erklären, dass die UE
bisher kein einziges Manuskript von Ihnen verkauft hat und dass sie zur
Zeit auch nicht daran denkt, eine solche Veräusserung vorzunehmen.
Die Klagen über die Lieferbarkeit Ihrer Werke beruhen vielfach auf der Tatsache, dass die Musikalienhandlungen nicht
genügend Interesse haben, sich um die Durchführung von Bestellungen zu kümmern und die damit
verbundenen Mühen scheuen. Allerdings haben sich in den letzten Monaten
vielfach die Handelsbeziehungen gebessert,
so dass gewisse Erleichterungen in der Abwicklung der Lieferungen
entstanden sind. Dass noch immer gewisse Dinge fehlen, ist zwar vier Jahre
nach dem Kriegsende gewiss ausserordentlich bedauerlich, doch dürften Sie nicht vergessen, dass sich die
Herstellungsverhältnisse bei uns erst in den letzten Monaten normalisiert
haben. Ich gebe Ihnen die ausdrückliche Versicherung, dass wir unseren
Produktionsplan bereits so aufgestellt haben, dass innerhalb einer
absehbaren Zeit alle Ihre Werke wieder lieferbar sein werden.
Generalvertrag
neuen Verträge
Alfred Schlee bezieht sich auf den
fünften Paragraphen, der die Neuausfertigung aller
Urheberrechtsabtretungsverträge vorsieht; die Eigentumsverhältnisse im
Hinblick auf Manuskripte werden dort allerdings nicht thematisiert. Universal-Edition an Arnold Schönberg, 1. März
1933 lag ein Muster für einen solchen Vertrag bei, und in Arnold Schönberg an Universal-Edition, 18. Mai
1934 bat Schönberg,
„diese Sache jetzt durchführen zu lassen, wie sie damals vereinbart
war“. Mit Universal-Edition an Arnold
Schönberg, 28. Mai 1934 wurden ihm drei Urheberrechtsformulare
zugeschickt.
21. September 1949
The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Brief
Zitierhinweis:
Universal-Edition an Arnold Schönberg, 21. September 1949, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17704.