Universal-Edition an Arnold Schönberg
1. November 1941
schl/Fi.
Wien, am 1.
November 1941.
Herrn
Professor Arnold Schoenberg,
Brentwood Park
Los Angeles
Californien
Sehr verehrter Herr Schoenberg!
Ihr Brief vom 21.
Februar 1941 ist tatsächlich
verlorengegangen. Wir hätten ihn selbstverständlich sofort
beantwortet. Wir haben nun jetzt die Abschrift mit Ihrem Schreiben
vom 10. August 1941 erhalten und beeilen uns Ihnen zu antworten.
verlorengegangen. Wir hätten ihn selbstverständlich sofort
beantwortet. Wir haben nun jetzt die Abschrift mit Ihrem Schreiben
vom 10. August 1941 erhalten und beeilen uns Ihnen zu antworten.
Wir wollen uns bereit erklären Ihnen die
Genehmigung zu erteilen, Partituren des „Pierrot lunaire“ in
U.S.A. herstellen zu lassen und diese den Platten beizulegen1.
Diese Partituren dürfen allerdings dann ausschliesslich zu diesem
Zweck verwendet werden. Um die finanzielle Voraussetzung dafür
festzustellen, müssten wir allerdings wissen:
Genehmigung zu erteilen, Partituren des „Pierrot lunaire“ in
U.S.A. herstellen zu lassen und diese den Platten beizulegen1.
Diese Partituren dürfen allerdings dann ausschliesslich zu diesem
Zweck verwendet werden. Um die finanzielle Voraussetzung dafür
festzustellen, müssten wir allerdings wissen:
1. wieviele Exemplare hergestellt werden,
2. den Preis, falls diese Partituren verkauft werden
3. ob der Käufer der Platten, wenn er die Partitur miterwirbt,
ausserdem noch einen Kaufpreis für die Partitur zu zahlen
hat oder ob die Partitur in dem Kaufpreis inbegriffen ist,
der Platten inbegriffen ist, das heisst, ob etwa die
Grammophongesellschaft die Partituren von Ihnen erwirbt.
ausserdem noch einen Kaufpreis für die Partitur zu zahlen
hat oder ob die Partitur in dem Kaufpreis inbegriffen ist,
der Platten inbegriffen ist, das heisst, ob etwa die
Grammophongesellschaft die Partituren von Ihnen erwirbt.
Geben Sie uns bitte möglichst genau an, wie die Angelegenheit
organisiert werden soll, erst dann können wir Ihnen den Betrag
nennen, der als unser Verlegeranteil anzusetzen ist.
organisiert werden soll, erst dann können wir Ihnen den Betrag
nennen, der als unser Verlegeranteil anzusetzen ist.
Wir senden Ihnen gleichzeitig einige Exemplare
der von Ihnen gewünschten Stücke an Sie und hoffen, dass Sie sie
richtig erhalten. Bestätigen Sie uns bitte den Empfang.
der von Ihnen gewünschten Stücke an Sie und hoffen, dass Sie sie
richtig erhalten. Bestätigen Sie uns bitte den Empfang.
Bezüglich des Copyright senden wir Ihnen anbei
die Abschriften von zwei Briefen, einen an Sie und einen an die
Register of Copyrights3, aus welchen Sie entnehmen können, dass
wir diesbezüglich bereits selbst etwas unternommen haben. Haben
Sie die Erklärungen4 an das Register und an uns abgesandt? Bitte
auch diesbezüglich um Nachricht.
die Abschriften von zwei Briefen, einen an Sie und einen an die
Register of Copyrights3, aus welchen Sie entnehmen können, dass
wir diesbezüglich bereits selbst etwas unternommen haben. Haben
Sie die Erklärungen4 an das Register und an uns abgesandt? Bitte
auch diesbezüglich um Nachricht.
den Platten beizulegen
Schönberg beabsichtigte, einer Charge der
Schallplattenausgabe Studienpartituren beizulegen. Die Idee wurde nicht zuletzt aus finanziellen Gründen
verworfen (Arnold Schönberg an Columbia Recording Corporation, 13.
Februar 1941; ASCC
3543; Arnold Schönberg an Columbia Recording Corporation, 17.
Dezember 1940; ASCC 3482).
Abmachungen
Für die deutsche Übersetzung der Texte von
Albert Giraud „Lieder des Pierrot lunaire“ op. 21 von Otto Erich Hartleben.
Albert Giraud „Lieder des Pierrot lunaire“ op. 21 von Otto Erich Hartleben.
Register of Copyrights
„Register of Copyrights“ ist die
Amtsbezeichnung für die Direktion des United
States Copyright Office (Clement Lincoln Bouvé an Arnold
Schönberg, 22. August 1940; ASCC
13807); die Mitarbeiter:innen der Universal-Edition scheinen den Begriff synonym für die
Institution bzw. das Verzeichnis der geschützen Einträge selbst
verwendet zu haben.
Erklärungen
Antrag auf Verlängerung des Copyrights,
25. Juni 1941; Antrag auf
Verlängerung des Copyrights, 25. Juni 1941 (englisch). Aus
Arnold Schönberg an Clement Lincoln Bouvé, 31. Dezember 1941 (ASCC 3700), geht hervor, dass sowohl der Antrag der
UE als auch jener Schönbergs beim United States Copyright Office eingingen.
Beilage
Sehr verehrter Herr Schoenberg!
Ihr Brief vom 21.
Februar 1941 ist tatsächlich verlorengegangen. Wir hätten ihn
selbstverständlich sofort beantwortet. Wir haben nun jetzt die Abschrift
mit Ihrem Schreiben
vom 10. August 1941 erhalten und beeilen uns
Ihnen zu antworten.
Wir wollen uns bereit erklären Ihnen die Genehmigung zu erteilen,
Partituren des „Pierrot
lunaire“ in
U.S.A. herstellen zu lassen und diese den Platten beizulegen1. Diese Partituren dürfen
allerdings dann ausschliesslich zu diesem Zweck verwendet werden. Um die
finanzielle Voraussetzung dafür festzustellen, müssten wir allerdings
wissen:
1. wieviele Exemplare hergestellt werden,
2. den Preis, falls diese Partituren verkauft werden
3. ob der Käufer der Platten, wenn er die Partitur miterwirbt, ausserdem
noch einen Kaufpreis für die Partitur zu zahlen hat oder ob die Partitur in
dem Kaufpreis
der Platten inbegriffen ist, das heisst, ob etwa die
Grammophongesellschaft die Partituren von Ihnen
erwirbt.
Geben Sie uns bitte möglichst genau an, wie die Angelegenheit organisiert
werden soll, erst dann können wir Ihnen den Betrag nennen, der als unser
Verlegeranteil anzusetzen ist.
Wir senden Ihnen gleichzeitig einige Exemplare der von Ihnen gewünschten
Stücke an Sie und hoffen, dass Sie sie richtig erhalten. Bestätigen Sie uns
bitte den Empfang.
Bezüglich des Copyright senden wir Ihnen anbei die Abschriften von zwei Briefen, einen an Sie und
einen an die
Register of Copyrights3, aus welchen Sie entnehmen können, dass wir diesbezüglich bereits
selbst etwas unternommen haben. Haben Sie die Erklärungen4 an das Register und an uns abgesandt? Bitte auch diesbezüglich um
Nachricht.
den Platten beizulegen
Schönberg beabsichtigte, einer Charge der
Schallplattenausgabe Studienpartituren beizulegen. Die Idee wurde nicht zuletzt aus finanziellen Gründen
verworfen (Arnold Schönberg an Columbia Recording Corporation, 13.
Februar 1941; ASCC
3543; Arnold Schönberg an Columbia Recording Corporation, 17.
Dezember 1940; ASCC 3482).
Abmachungen
Für die deutsche Übersetzung der Texte von
Albert Giraud „Lieder des Pierrot lunaire“ op. 21 von Otto Erich Hartleben.
Albert Giraud „Lieder des Pierrot lunaire“ op. 21 von Otto Erich Hartleben.
Register of Copyrights
„Register of Copyrights“ ist die
Amtsbezeichnung für die Direktion des United
States Copyright Office (Clement Lincoln Bouvé an Arnold
Schönberg, 22. August 1940; ASCC
13807); die Mitarbeiter:innen der Universal-Edition scheinen den Begriff synonym für die
Institution bzw. das Verzeichnis der geschützen Einträge selbst
verwendet zu haben.
Erklärungen
Antrag auf Verlängerung des Copyrights,
25. Juni 1941; Antrag auf
Verlängerung des Copyrights, 25. Juni 1941 (englisch). Aus
Arnold Schönberg an Clement Lincoln Bouvé, 31. Dezember 1941 (ASCC 3700), geht hervor, dass sowohl der Antrag der
UE als auch jener Schönbergs beim United States Copyright Office eingingen.
Beilage
1. November 1941
The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Brief
Zitierhinweis:
Universal-Edition an Arnold Schönberg, 1. November 1941, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17722.