Dr. K./Wi.
Wien, 22. Januar 1935.
Herrn Prof. Arnold Schönberg,
Hollywood, Californien,
Sehr verehrter Herr Schönberg!
Wir bestätigen bestens dankend Ihren Brief vom 31. XII. und
haben Ihnen sogleich nach Erhalt desselben die grossen Partituren
der „Verklärten Nacht“ und der „Kammersinfonie“ übermittelt.
Was das Copyright anlangt, so haben wir uns bereits in unserem
letzten Schreiben auszuführen erlaubt, dass die „Verklärte Nacht
von uns nicht angemeldet werden konnte, da der Dreililienverlag
der Originalverleger war. Wir sind selbstredend ebenso wie Sie daran
interessiert, dass ein Nachdruck in U.S.A. nicht vorgenommen wird
und wenn es möglich ist, in dieser Hinsicht eine Abhilfe zu schaffen,
wollen wir gerne daran mitwirken. Es ist allerdings, solange die
Krise dauert, nicht damit zu rechnen, dass irgend jemand einen Nach-
druck vornimmt, es ist aber gut, wenn Vorbereitungen gegen eine sol-
che Massnahme getroffen werden, damit wir in wirtschaftlich hoffent-
lich besseren Zeiten und wenn der Widerstand gegen die moderne Musik,
der leider jetzt international zu konstatieren ist, nachgelassen
hat, gegen einen Nachdruck gerüstet sind. Wir erwarten daher Ihre
Vorschläge, welches Werk Sie zuerst umarbeiten wollen und ob Sie
die Lichtpausen-Partituren selbst schreiben oder ob wir diese Licht-
pausen an Hand Ihrer Vorlagen besorgen sollen. Wir müssen nur bei die-
ser Gelegenheit feststellen, dass eine Neuausgabe eines Werkes, das
wir erworben haben, soweitauch wenn es nicht Copyright ist, ausserhalb von

U.S.A. nur mit unserer Zustimmung herausgegeben bezw. vertrieben wer-
den kann und wir möchten Sie daher bitten, mit einem amerikanischen
Verlag bezüglich unserer Werke nicht in Verbindung zu treten, solange
wir nicht alle Möglichkeiten erörtert haben.
Wir haben inzwischen Ihr Telegramm vom 9. I. erhalten und auch
bereits bestätigt. Wir nehmen an, dass Sie Ihrem Sohn Georg inzwischen
bezüglich weiterer Zahlungen auf seine dringenden Briefe geantwortet
haben. Wir versuchen hier auch, soweit es nur irgend möglich ist,
Georg Arbeit zu geben, obwohl derzeit nicht sehr viel Material vor-
handen ist.
Was seine Reise nach Amerika anbelangt, so hat er bisher weder
aus Paris noch aus Berlin die polizeilichen Bestätigungen seines Auf-
enthaltes erhalten, die Voraussetzung für die Erlangung eines Visums
sind. Ausserdem braucht er unbedingt von Ihnen die notariell beglaubig-
te Bestätigung1, dass Sie ihn erhalten werden. Schwierig ist die Situa-
tion insofern, als Ihr Sohn hier beim deutschen Konsulat als Emigrant
nichts ausrichten kann, andererseits die österreichische Staatsbürger-
schaft schwer zu erlangen sein wird, weil er vor seiner reichsdeutschen
Staatsbürgerschaft tschechoslowakischer Staatsbürger war. Wir haben
Georg geraten, alle Möglichkeiten, darunter auch die der Wiedererlan-
gung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft, in Betracht zu zie-
hen und die diesbezüglichen Schritte zu unternehmen.
Unser Brief vom 18.XII., in welchem wir Ihnen den Erhalt der An-
züge bestätigt haben, wird Sie wohl mittlerweile erreicht haben.
Was den Beitritt zur österreichischen Autorengesellschaft an-
belangt, so kann eine Aufforderung zum Beitritt nicht erfolgen, son-
dern Sie müssten die üblichen Anmeldeformulare unterzeichnen, worauf
der Vorstand über die Aufnahme entscheidet. Bevor wir Ihnen diese

Anmeldeformulare einsenden, werde ich mich bei den massgebenden
Herren der Komponisten-Kurie informieren und Ihnen Bescheid geben.
Mit besten Empfehlungen ergebenst UNIVERSAL–EDITION A. G.

Dr. K./Wi.
Wien, 22. Januar 1935.
Herrn Prof. Arnold Schönberg,
Hollywood, Californien,
Sehr verehrter Herr Schönberg!
Wir bestätigen bestens dankend Ihren Brief vom 31. XII. und haben Ihnen sogleich nach Erhalt desselben die grossen Partituren der „Verklärten Nacht“ und der „Kammersinfonie“ übermittelt.
Was das Copyright anlangt, so haben wir uns bereits in unserem letzten Schreiben auszuführen erlaubt, dass die „Verklärte Nacht“ von uns nicht angemeldet werden konnte, da der Dreililienverlag der Originalverleger war. Wir sind selbstredend ebenso wie Sie daran interessiert, dass ein Nachdruck in U.S.A. nicht vorgenommen wird und wenn es möglich ist, in dieser Hinsicht eine Abhilfe zu schaffen, wollen wir gerne daran mitwirken. Es ist allerdings, solange die Krise dauert, nicht damit zu rechnen, dass irgend jemand einen Nachdruck vornimmt, es ist aber gut, wenn Vorbereitungen gegen eine solche Massnahme getroffen werden, damit wir in wirtschaftlich hoffentlich besseren Zeiten und wenn der Widerstand gegen die moderne Musik, der leider jetzt international zu konstatieren ist, nachgelassen hat, gegen einen Nachdruck gerüstet sind. Wir erwarten daher Ihre Vorschläge, welches Werk Sie zuerst umarbeiten wollen und ob Sie die Lichtpausen-Partituren selbst schreiben oder ob wir diese Lichtpausen an Hand Ihrer Vorlagen besorgen sollen. Wir müssen nur bei dieser Gelegenheit feststellen, dass eine Neuausgabe eines Werkes, das wir erworben haben, auch wenn es nicht Copyright ist, ausserhalb von U.S.A. nur mit unserer Zustimmung herausgegeben bezw. vertrieben werden kann und wir möchten Sie daher bitten, mit einem amerikanischen Verlag bezüglich unserer Werke nicht in Verbindung zu treten, solange wir nicht alle Möglichkeiten erörtert haben.
Wir haben inzwischen Ihr Telegramm vom 9. I. erhalten und auch bereits bestätigt. Wir nehmen an, dass Sie Ihrem Sohn Georg inzwischen bezüglich weiterer Zahlungen auf seine dringenden Briefe geantwortet haben. Wir versuchen hier auch, soweit es nur irgend möglich ist, Georg Arbeit zu geben, obwohl derzeit nicht sehr viel Material vorhanden ist.
Was seine Reise nach Amerika anbelangt, so hat er bisher weder aus Paris noch aus Berlin die polizeilichen Bestätigungen seines Aufenthaltes erhalten, die Voraussetzung für die Erlangung eines Visums sind. Ausserdem braucht er unbedingt von Ihnen die notariell beglaubigte Bestätigung1, dass Sie ihn erhalten werden. Schwierig ist die Situation insofern, als Ihr Sohn hier beim deutschen Konsulat als Emigrant nichts ausrichten kann, andererseits die österreichische Staatsbürgerschaft schwer zu erlangen sein wird, weil er vor seiner reichsdeutschen Staatsbürgerschaft tschechoslowakischer Staatsbürger war. Wir haben Georg geraten, alle Möglichkeiten, darunter auch die der Wiedererlangung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft, in Betracht zu ziehen und die diesbezüglichen Schritte zu unternehmen.
Unser Brief vom 18.XII., in welchem wir Ihnen den Erhalt der Anzüge bestätigt haben, wird Sie wohl mittlerweile erreicht haben.
Was den Beitritt zur österreichischen Autorengesellschaft anbelangt, so kann eine Aufforderung zum Beitritt nicht erfolgen, sondern Sie müssten die üblichen Anmeldeformulare unterzeichnen, worauf der Vorstand über die Aufnahme entscheidet. Bevor wir Ihnen diese Anmeldeformulare einsenden, werde ich mich bei den massgebenden Herren der Komponisten-Kurie informieren und Ihnen Bescheid geben.
Mit besten Empfehlungen ergebenst
UNIVERSAL–EDITION A. G.
Dr Kalmus

22. Jänner 1935


Arnold Schönberg Center
Wien
Archiv
Gertrud Schoenberg Collection



Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 22. Jänner 1935, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.20245.

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