Dr. K./P
Wien, 9. Juli 1932.
Herrn
Sehr verehrter Meister Schönberg!
Herr Kapellmeister Stein hat uns Ihre Wünsche be-
kanntgegeben, die Sie zum Ausgleich der zwischen uns
schwebenden Differenzen an uns richten. Wir möchten darauf
zunächst erwidern, dass wir eine vollständige materielle
und moralische Klärung unserer Beziehungen aufs innigste
wünschen. Jeder Einzelne unserer verantwortlichen Mitar-
beiter hegt für Ihr Werk die allergrösste Verehrung.
Ausserdem ist es für uns als Verlag und auch für Sie als
Autor gewiss höchst wichtig, dass sich in künftiger Zeit
der Verkehr zwischen Ihnen und uns als dem Verlag, der
seit mehr als 2 Jahrzehnten Ihr Hauptwerk verwaltet, rei-
bungslos und freundschaftlich vollzieht.
Wir haben jeden einzelnen Ihrer 7 Punkte ge-
nau überlegt, mit Herrn Stein wiederholt durchgesprochen
und waren bemüht, einen Weg zu finden, der Ihren Wünschen
weitgehendst entgegenkommt und dabei auch für uns doch
tragbar ist. Wenn dabei auch nicht alle Ihre Wünsche ganz
im Sinne Ihres Briefes an Herrn Stein erledigt werden konn-

ten, so bitten wir zu bedenken, dass wir bei aller Wür-
digung Ihres Standpunktes die Rechte, die uns auf Grund
der mit Ihnen abgeschlossenen Verträge zustehen, zu
wahren verpflichtet sind, resp. für jede über unsere
vertraglichen Verpflichtungen hinausgehende Leistung
unserer Verwaltung Rechenschaft zu geben schuldig sind.
Von diesen Voraussetzungen ausgehend, haben wir Ihre
Wünsche unserer Verwaltung vorgelegt und übermitteln
Ihnen im Folgenden das Resultat:
ad 1) Wir sind bereit, von den Eingängen aus den bis-
her stattgehabten vier amerikanischen Aufführungen1 der
Gurre-Lieder den von Ihnen gewünschten Betrag von
Dollar 600.– an Sie zu entrichten, u.zw. Dollar 480.–
sofort und bar in Mark und Dollar 120.– als Gutschrift
auf Ihr Konto „Alte Werke“.
ad 2) Wir erklären uns mit Ihrem Wunsche einverstanden,
dass die an uns verrechneten Eingänge aus den nordameri-
kanischen Plattenverkäufen der „Gurre-Lieder“ auf Grund
der Belege Ihnen im Verhältnis 50 % für Sie und 50 % für
uns verrechnet werden und werden Ihnen diese Anteile
bar ausbezahlen. Die Beträge aus den übrigen Ländern
verrechnet ja die Ammre direkt an Sie. Wir haben übrigens

jetzt einige komplette Sätze der Platten erhalten und
lassen Ihnen ein Exemplar mit gleicher Post zugehen.
ad 3 u. 4) Ihre in diesen beiden Punkten niedergelegten
Forderungen waren Gegenstand besonders eingehender Er-
wägungen. Wir konnten dabei die viele Jahre zurücklie-
genden Verhandlungen weniger als Grundlage einer Neu-
regelung nehmen, als die Verhältnisse, wie sie heute
für uns vorliegen: nämlich einerseits unser Bestreben,
Ihnen bei dieser grundlegenden Neuregelung materiell
jede nur mögliche Besserung zu bieten, auf der anderen
Seite die Grenze, die uns in der Auswirkung einer sol-
chen Verfügung in unseren eigenen Büchern und Bilanzen
und durch die jetzige wirtschaftliche Situation absolut gezogen ist. Wir können folgenden Vorschlag als
äussersten verantworten: Wir streichen von Ihrem Konto
„Neue Werke“ einen Betrag von Dollar 1000.– Ausserdem
erklären wir uns bereit, Ihnen beginnend mit der
1. Halbjahrsabrechnung 1932, ohne Rücksicht auf den
jeweils noch offenen Debetsaldo von den jeweiligen Ab-
rechnungen Ihrer Konten (alte u. neue Werke) 1/3 bar auszubezahlen.
ad 5) Es ist unser gemeinsames Interesse, möglichst bald
und vorteilhaft fremdsprachige Uebersetzungen der

Harmonielehre“ veröffentlicht zu sehen. Was Sie in die-
ser Richtung unternehmen können, wird von uns sehr be-
grüsst werden. Wir sind daher gerne damit einverstanden,
wenn Sie in dieser Hinsicht alle Ihnen geeignet erschei-
nenden Schritte unternehmen, nur müssen wir Sie bitten,
uns einen diesbezüglichen Vertragsentwurf vor Abschluss
einzusenden, was auch Ihnen schon aus verlagstechnischen
Gründen erwünscht sein müsste. Bei allen diesen Verträgen
wird wahrscheinlich die leihweise Ueberlassung der Noten-
klischees eine wichtige Rolle spielen und daher ist es
unerlässlich, dass die Verträge im Einvernehmen mit uns
geschlossen werden. Dabei können wir Ihnen heute schon
die Versicherung geben, dass wir in keiner Hinsicht
Schwierigkeiten zu machen die Absicht haben, zumal durch

die Teilung der Einnahmen je zu Hälfte ein vollkommen
identisches materielles Interesse vorliegt.
ad 6) Dieser Punkt ist leider für uns unerfüllbar und
entzieht sich zum Teil unserer Ingerenz. Sie denken offen-
bar
an die Vervielfältigung durch Grammophonplatten. Wir
sind schon infolge unserer Bindung mit der Ammre gar nicht
in der Lage, bei Plattenaufnahmen in jedem Falle Einspruch

zu erheben. Platten ernster moderner Musik werden trotz
grosser Bemühungen unsererseits infolge der wirtschaft-
lichen Verhältnisse selten aufgenommen, weil die Grammo-
phon Firmen die Kosten für solche Platten, die sich schwer ab-
setzen lassen, scheuen. Doch geben wir Ihnen gerne die
dezidierte Erklärung ab, dass wir uns bei sämtlichenden
Grammophon Firmen dafür einsetzen werden, dass Sie als
Dirigent herangezogen werden. Ausserdem werden wir stets
wenn wir von geplanten Aufnahmen Ihrer Werke erfahren,
Sie als Dirigenten vorschlagen.
ad 7) Die Erfüllung dieses Punktes ist uns leider ganz
unmöglich. Ihre Forderung, dass wir Druckkosten Ihrer
Oper „Von heute auf morgen“, sowie die Kosten Ihres
Prozesses2 mit Waldheim bezahlen, wurde von unserer Ver-
waltung rundweg abgeschlagen. Was wir in der Sache tun
können, ist aber, dass wir bei Waldheim intervenieren
und alles tun, was in unseren Kräften steht, um eine
Herabsetzung des von Ihnen geforderten Betrages zu er-
möglichen. Wir haben übrigens sofort schon praktische
Schritte in dieser Richtung getan und mit dem geschäfts-
führenden Verwaltungsrat von Waldheim Eberle Fühlung ge-

nommen, der uns an den Berliner Rechtsanwalt von
Waldheim Eberle, Dr. Heymann verwies.
Dies, verehrter Meister Schönberg, sind unsere
Gegenvorschläge. Wir sind überzeugt, dass Sie aus die-
sem Schreiben unseren aufrichtigen Willen zu einer ein-
vernehmlichen Verständigung zu gelangen, erkennen und
auch die weitgehenden positiven Vorteile, die wir Ihnen
anbieten, anerkennen werden. Wir hoffen aufs Dringendste,
dass nach diesen Jahren einer niemals ausgetragenen und
ausgesprochenen Verstimmung unser Verhältnis definitiv
geklärt und alle Differenzen und Missverständnisse be-
seitigt werden.
Wir erwarten Ihre Antwort und begrüssen Sie
in vorzüglicher Hochachtung
P. S. Aus juristischen Gründen
müssen wir noch die Erklärung
abgeben, dass unsere heutigen
Vorschläge für den Fall, dass
eine richterliche Austragung
unserer Meinungsverschiedenheiten
wider Erwarten doch noch erfolgen
würde, nicht präjudizierlich sind,
sondern nur für den Fall eines
aussergerichtlichen Abkommens uns
binden.
Dr. K./P
Wien, 9. Juli 1932.
Herrn
Sehr verehrter Meister Schönberg!
Herr Kapellmeister Stein hat uns Ihre Wünsche bekanntgegeben, die Sie zum Ausgleich der zwischen uns schwebenden Differenzen an uns richten. Wir möchten darauf zunächst erwidern, dass wir eine vollständige materielle und moralische Klärung unserer Beziehungen aufs innigste wünschen. Jeder Einzelne unserer verantwortlichen Mitarbeiter hegt für Ihr Werk die allergrösste Verehrung. Ausserdem ist es für uns als Verlag und auch für Sie als Autor gewiss höchst wichtig, dass sich in künftiger Zeit der Verkehr zwischen Ihnen und uns als dem Verlag, der seit mehr als 2 Jahrzehnten Ihr Hauptwerk verwaltet, reibungslos und freundschaftlich vollzieht.
Wir haben jeden einzelnen Ihrer 7 Punkte genau überlegt, mit Herrn Stein wiederholt durchgesprochen und waren bemüht, einen Weg zu finden, der Ihren Wünschen weitgehendst entgegenkommt und dabei auch für uns doch tragbar ist. Wenn dabei auch nicht alle Ihre Wünsche ganz im Sinne Ihres Briefes an Herrn Stein erledigt werden konnten, so bitten wir zu bedenken, dass wir bei aller Würdigung Ihres Standpunktes die Rechte, die uns auf Grund der mit Ihnen abgeschlossenen Verträge zustehen, zu wahren verpflichtet sind, resp. für jede über unsere vertraglichen Verpflichtungen hinausgehende Leistung unserer Verwaltung Rechenschaft zu geben schuldig sind. Von diesen Voraussetzungen ausgehend, haben wir Ihre Wünsche unserer Verwaltung vorgelegt und übermitteln Ihnen im Folgenden das Resultat:
ad 1) Wir sind bereit, von den Eingängen aus den bisher stattgehabten vier amerikanischen Aufführungen1 der Gurre-Lieder den von Ihnen gewünschten Betrag von Dollar 600.– an Sie zu entrichten, u.zw. Dollar 480.– sofort und bar in Mark und Dollar 120.– als Gutschrift auf Ihr Konto „Alte Werke“.
ad 2) Wir erklären uns mit Ihrem Wunsche einverstanden, dass die an uns verrechneten Eingänge aus den nordamerikanischen Plattenverkäufen der „Gurre-Lieder“ auf Grund der Belege Ihnen im Verhältnis 50 % für Sie und 50 % für uns verrechnet werden und werden Ihnen diese Anteile bar ausbezahlen. Die Beträge aus den übrigen Ländern verrechnet ja die Ammre direkt an Sie. Wir haben übrigens jetzt einige komplette Sätze der Platten erhalten und lassen Ihnen ein Exemplar mit gleicher Post zugehen.
ad 3 u. 4) Ihre in diesen beiden Punkten niedergelegten Forderungen waren Gegenstand besonders eingehender Erwägungen. Wir konnten dabei die viele Jahre zurückliegenden Verhandlungen weniger als Grundlage einer Neuregelung nehmen, als die Verhältnisse, wie sie heute für uns vorliegen: nämlich einerseits unser Bestreben, Ihnen bei dieser grundlegenden Neuregelung materiell jede nur mögliche Besserung zu bieten, auf der anderen Seite die Grenze, die uns in der Auswirkung einer solchen Verfügung in unseren eigenen Büchern und Bilanzen und durch die jetzige wirtschaftliche Situation absolut gezogen ist. Wir können folgenden Vorschlag als äussersten verantworten: Wir streichen von Ihrem Konto „Neue Werke“ einen Betrag von Dollar 1000.– Ausserdem erklären wir uns bereit, Ihnen beginnend mit der 1. Halbjahrsabrechnung 1932, ohne Rücksicht auf den jeweils noch offenen Debetsaldo von den jeweiligen Abrechnungen Ihrer Konten (alte u. neue Werke) 1/3 bar auszubezahlen.
ad 5) Es ist unser gemeinsames Interesse, möglichst bald und vorteilhaft fremdsprachige Uebersetzungen der „Harmonielehre“ veröffentlicht zu sehen. Was Sie in dieser Richtung unternehmen können, wird von uns sehr begrüsst werden. Wir sind daher gerne damit einverstanden, wenn Sie in dieser Hinsicht alle Ihnen geeignet erscheinenden Schritte unternehmen, nur müssen wir Sie bitten, uns einen diesbezüglichen Vertragsentwurf vor Abschluss einzusenden, was auch Ihnen schon aus verlagstechnischen Gründen erwünscht sein müsste. Bei allen diesen Verträgen wird wahrscheinlich die leihweise Ueberlassung der Notenklischees eine wichtige Rolle spielen und daher ist es unerlässlich, dass die Verträge im Einvernehmen mit uns geschlossen werden. Dabei können wir Ihnen heute schon die Versicherung geben, dass wir in keiner Hinsicht Schwierigkeiten zu machen die Absicht haben, zumal durch die Teilung der Einnahmen je zu Hälfte ein vollkommen identisches materielles Interesse vorliegt.
ad 6) Dieser Punkt ist leider für uns unerfüllbar und entzieht sich zum Teil unserer Ingerenz. Sie denken offenbar an die Vervielfältigung durch Grammophonplatten. Wir sind schon infolge unserer Bindung mit der Ammre gar nicht in der Lage, bei Plattenaufnahmen in jedem Falle Einspruch zu erheben. Platten ernster moderner Musik werden trotz grosser Bemühungen unsererseits infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse selten aufgenommen, weil die Grammophon Firmen die Kosten für solche Platten, die sich schwer absetzen lassen, scheuen. Doch geben wir Ihnen gerne die dezidierte Erklärung ab, dass wir uns bei den Grammophon Firmen dafür einsetzen werden, dass Sie als Dirigent herangezogen werden. Ausserdem werden wir stets wenn wir von geplanten Aufnahmen Ihrer Werke erfahren, Sie als Dirigenten vorschlagen.
ad 7) Die Erfüllung dieses Punktes ist uns leider ganz unmöglich. Ihre Forderung, dass wir Druckkosten Ihrer Oper „Von heute auf morgen“, sowie die Kosten Ihres Prozesses2 mit Waldheim bezahlen, wurde von unserer Verwaltung rundweg abgeschlagen. Was wir in der Sache tun können, ist aber, dass wir bei Waldheim intervenieren und alles tun, was in unseren Kräften steht, um eine Herabsetzung des von Ihnen geforderten Betrages zu ermöglichen. Wir haben übrigens sofort schon praktische Schritte in dieser Richtung getan und mit dem geschäftsführenden Verwaltungsrat von Waldheim Eberle Fühlung genommen, der uns an den Berliner Rechtsanwalt von Waldheim Eberle, Dr. Heymann verwies.
Dies, verehrter Meister Schönberg, sind unsere Gegenvorschläge. Wir sind überzeugt, dass Sie aus diesem Schreiben unseren aufrichtigen Willen zu einer einvernehmlichen Verständigung zu gelangen, erkennen und auch die weitgehenden positiven Vorteile, die wir Ihnen anbieten, anerkennen werden. Wir hoffen aufs Dringendste, dass nach diesen Jahren einer niemals ausgetragenen und ausgesprochenen Verstimmung unser Verhältnis definitiv geklärt und alle Differenzen und Missverständnisse beseitigt werden.
Wir erwarten Ihre Antwort und begrüssen Sie
in vorzüglicher Hochachtung
Winter Dr Kalmus
P. S. Aus juristischen Gründen müssen wir noch die Erklärung abgeben, dass unsere heutigen Vorschläge für den Fall, dass eine richterliche Austragung unserer Meinungsverschiedenheiten wider Erwarten doch noch erfolgen würde, nicht präjudizierlich sind, sondern nur für den Fall eines aussergerichtlichen Abkommens uns binden.

9. Juli 1932


Arnold Schönberg Center
Wien
Archiv
Gertrud Schönberg Collection


Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 9. Juli 1932, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.20693.

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