Universal-Edition an Arnold Schönberg
7. November 1936
Universal-Edition·A. G.
WIEN·I·KARLSPLATZ 6
Musikvereinsgebäude / Tel. U 47-5-85
LEIPZIG·KARLSTRASSE 10
TELEGRAMM-ADRESSE: MUSIKEDITION WIEN POSTSPARKASSEN-KONTO WIEN 57557
WIEN·I·KARLSPLATZ 6
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LEIPZIG·KARLSTRASSE 10
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DirW/P/Wi.
Wien, 7.
November 1936.
Hochverehrter Meister Schönberg!
Wir haben uns mit den Ausführungen Ihres Briefes
vom 10. v. M. in gründlichster Weise beschäftigt und alle unsere
Aufzeichnungen, die damit zusammenhängen, genau nachgeprüft.
vom 10. v. M. in gründlichster Weise beschäftigt und alle unsere
Aufzeichnungen, die damit zusammenhängen, genau nachgeprüft.
Wir gehen die einzelnen Punkte im Folgenden durch:
Verrechnungsmodus Ihrer Anteile an Leihgebühren und
Kaufbeträgen: Unseres Erachtens ist die Textierung im Vertrage1
vollkommen eindeutig. Leihgebühren oder Kaufpreise von Orchester-
materialen sind die Beträge, die wir tatsächlich erhalten. Deut-
lich geht dies überdies aus dem Vertrage2 hervor, den wir im Jahre
1922 abgeschlossen haben, in dem es ausdrücklich heisst, dass die
Materialtantiemen von den „effektiven Eingängen“ der Kauf- oder
Leihpreise zu zahlen sind. Anders ist das bei den sogenannten
Editionsausgaben, bei welchen die Autorenanteile vom Ladenpreis,
also von dem Preis, den die letzte Hand bezahlt, berechnet werden.
Kaufbeträgen: Unseres Erachtens ist die Textierung im Vertrage1
vollkommen eindeutig. Leihgebühren oder Kaufpreise von Orchester-
materialen sind die Beträge, die wir tatsächlich erhalten. Deut-
lich geht dies überdies aus dem Vertrage2 hervor, den wir im Jahre
1922 abgeschlossen haben, in dem es ausdrücklich heisst, dass die
Materialtantiemen von den „effektiven Eingängen“ der Kauf- oder
Leihpreise zu zahlen sind. Anders ist das bei den sogenannten
Editionsausgaben, bei welchen die Autorenanteile vom Ladenpreis,
also von dem Preis, den die letzte Hand bezahlt, berechnet werden.
Wiewohl wir also unseren Standpunkt bezüglich der
Verrechnung im Sinne des Vertrages für vollkommen richtig halten,
wollen wir Ihre Ansicht in dieser Angelegenheit als Ihren Wunsch
respektieren und sind bereit, diesem Wunsche zu entsprechen. Wir
merken in unseren Verträgen vor, dass die Verrechnung von nun an,
resp. rückwirkend ab 30. Juni 1936, in der Weise erfolgen soll, dass
Ihre Tantieme bei Orchestermaterialen von jenem Betrag errechnet
wird, welchen der Veranstalter der Aufführung bezahlt. Wir möchten
noch bemerken, dass die Orchestermateriale grösstenteils von den
Konzertveranstaltern direkt bezogen werden und daher von uns keine
Verrechnung im Sinne des Vertrages für vollkommen richtig halten,
wollen wir Ihre Ansicht in dieser Angelegenheit als Ihren Wunsch
respektieren und sind bereit, diesem Wunsche zu entsprechen. Wir
merken in unseren Verträgen vor, dass die Verrechnung von nun an,
resp. rückwirkend ab 30. Juni 1936, in der Weise erfolgen soll, dass
Ihre Tantieme bei Orchestermaterialen von jenem Betrag errechnet
wird, welchen der Veranstalter der Aufführung bezahlt. Wir möchten
noch bemerken, dass die Orchestermateriale grösstenteils von den
Konzertveranstaltern direkt bezogen werden und daher von uns keine
Vermittlungsprovisionen zu zahlen sind.
Die Differenz zwischen dem
früheren und dem neuen Verrechnungsmodus kann infolgedessen keine
grossen Beträge ergeben.
früheren und dem neuen Verrechnungsmodus kann infolgedessen keine
grossen Beträge ergeben.
Der Passus Ihres Briefes, in dem Sie schreiben, dass Sie ein-
stellige Dollarbeträge für Aufführungen verrechnet erhielten, für
welche dreistellige gezahlt wurden, ist uns allerdings vollkommen
unverständlich. Es ist da unbedingt notwendig, dass Sie uns die be-
treffenden Fälle bekanntgeben, oder uns wenigstens einen einzigen
Fall als Beispiel nennen. Wir sind überzeugt, dass hier ein Irrtum
Ihrerseits vorliegt, den wir bestimmt werden aufklären können.
stellige Dollarbeträge für Aufführungen verrechnet erhielten, für
welche dreistellige gezahlt wurden, ist uns allerdings vollkommen
unverständlich. Es ist da unbedingt notwendig, dass Sie uns die be-
treffenden Fälle bekanntgeben, oder uns wenigstens einen einzigen
Fall als Beispiel nennen. Wir sind überzeugt, dass hier ein Irrtum
Ihrerseits vorliegt, den wir bestimmt werden aufklären können.
Was Ihre Ausführungen betrifft, wonach Sie von einer Reihe
von Aufführungen, bei denen Sie anwesend waren, keine Verrechnung
erhalten haben, kann es sich hier nur um Materiale handeln, die
vor vielen Jahren nach Amerika verkauft wurden und die Ihnen seiner-
zeit auch als Verkäufe verrechnet worden sind. Wir bitten Sie, uns
auch da die konkreten Fälle, oder wenigstens einen Fall anzugeben,
damit wir in der Lage sind, nachzuprüfen, ob unsere Annahme auf
Richtigkeit beruht. Wir halten es für ganz ausgeschlossen, dass die
A.M.P. Beträge für Leih- oder Kaufmateriale entgegengenommen hat,
ohne dass sie uns, und damit auch Ihnen, verrechnet worden wären.
Auch wir wollen, dass allen Bedenken, die Sie haben, und allen Fällen,
in denen Ihnen nach Ihrer Meinung nicht oder unrichtig verrechnet
worden ist, genauest nachgegangen werden soll. Wir halten es aber für
ganz unwahrscheinlich, dass eine Gesellschaft vom Rang und der kapi-
talistischen Durchschlagskraft der A.M.P., selbst wenn es sich um
grössere Beträge handelte (was hier nicht der Fall ist), tatsächlich
kaufmännische und moralische Unanständigkeiten begehen würde.
von Aufführungen, bei denen Sie anwesend waren, keine Verrechnung
erhalten haben, kann es sich hier nur um Materiale handeln, die
vor vielen Jahren nach Amerika verkauft wurden und die Ihnen seiner-
zeit auch als Verkäufe verrechnet worden sind. Wir bitten Sie, uns
auch da die konkreten Fälle, oder wenigstens einen Fall anzugeben,
damit wir in der Lage sind, nachzuprüfen, ob unsere Annahme auf
Richtigkeit beruht. Wir halten es für ganz ausgeschlossen, dass die
A.M.P. Beträge für Leih- oder Kaufmateriale entgegengenommen hat,
ohne dass sie uns, und damit auch Ihnen, verrechnet worden wären.
Auch wir wollen, dass allen Bedenken, die Sie haben, und allen Fällen,
in denen Ihnen nach Ihrer Meinung nicht oder unrichtig verrechnet
worden ist, genauest nachgegangen werden soll. Wir halten es aber für
ganz unwahrscheinlich, dass eine Gesellschaft vom Rang und der kapi-
talistischen Durchschlagskraft der A.M.P., selbst wenn es sich um
grössere Beträge handelte (was hier nicht der Fall ist), tatsächlich
kaufmännische und moralische Unanständigkeiten begehen würde.
Wir teilen gleichzeitig Ihre Beschwerden der A.M.P. mit und
werden Sie von der Antwort verständigen. Wir fürchten nur, dass es
nicht leicht sein wird, zu einem Resultat zu kommen, wenn wir der
werden Sie von der Antwort verständigen. Wir fürchten nur, dass es
nicht leicht sein wird, zu einem Resultat zu kommen, wenn wir der
A.M.P. kein einziges konkretes
Faktum angeben können.
Was nun die Verrechnung aus Erträgnissen von Schallplatten
der „Gurre-Lieder“3 und der „Verklärten Nacht“4 betrifft, haben wir Ihnen
die letzte Abrechnung, welche den Zeitraum von September 1934 bis
Juni 1935 betraf, in unserer Abrechnung vom 30. Juni 1936 übermit-
telt. Es waren dort 1614 Lizenzmarken „Verklärte Nacht“ und 538
der „Gurrelieder“ verrechnet. Das Erträgnis der einzelnen Schall-
platte ist allerdings nur ganz minimal. Die Abrechnung über die
Schallplatten für die Zeit vom 30. September 1935 bis 31. März 1936
ist uns im September 1936 zugekommen und Sie erhalten die Ihnen
zukommende Tantieme hieführ in der Abrechnung per 31. XII. 1936
verrechnet.
der „Gurre-Lieder“3 und der „Verklärten Nacht“4 betrifft, haben wir Ihnen
die letzte Abrechnung, welche den Zeitraum von September 1934 bis
Juni 1935 betraf, in unserer Abrechnung vom 30. Juni 1936 übermit-
telt. Es waren dort 1614 Lizenzmarken „Verklärte Nacht“ und 538
der „Gurrelieder“ verrechnet. Das Erträgnis der einzelnen Schall-
platte ist allerdings nur ganz minimal. Die Abrechnung über die
Schallplatten für die Zeit vom 30. September 1935 bis 31. März 1936
ist uns im September 1936 zugekommen und Sie erhalten die Ihnen
zukommende Tantieme hieführ in der Abrechnung per 31. XII. 1936
verrechnet.
Die Rekordierung der „Verklärten Nacht“ ist ohne unser Wissen
erfolgt. Wir haben seinerzeit im Jahre 1932, wie dies mit Ihnen ver-
einbart worden war, sowohl der Ammre5, wie der GDT mitgeteilt, dass
Erstaufnahmen ohne Ihre Genehmigung nicht stattfinden dürfen. Wir
haben auch die Bestätigung6 auf diese Schreiben in der Hand. Ausser-
dem haben wir beide Gesellschaften am 15. September 1932 ersucht,
auch Ihnen das Verbot der Erstaufnahmen ohne Ihre Zustimmung zu be-
stätigen. – Es liegt uns sehr daran, dass die Angelegenheiten, über die
Sie Beschwerde führen, vollständig geklärt und zu Ihrer Zufrieden-
heit bereinigt werden. Wir zweifeln nicht, dass dies gelingen wird,
wenn Sie Vertrauen zu uns haben und uns angeben, auf welche Auf-
erfolgt. Wir haben seinerzeit im Jahre 1932, wie dies mit Ihnen ver-
einbart worden war, sowohl der Ammre5, wie der GDT mitgeteilt, dass
Erstaufnahmen ohne Ihre Genehmigung nicht stattfinden dürfen. Wir
haben auch die Bestätigung6 auf diese Schreiben in der Hand. Ausser-
dem haben wir beide Gesellschaften am 15. September 1932 ersucht,
auch Ihnen das Verbot der Erstaufnahmen ohne Ihre Zustimmung zu be-
stätigen. – Es liegt uns sehr daran, dass die Angelegenheiten, über die
Sie Beschwerde führen, vollständig geklärt und zu Ihrer Zufrieden-
heit bereinigt werden. Wir zweifeln nicht, dass dies gelingen wird,
wenn Sie Vertrauen zu uns haben und uns angeben, auf welche Auf-
führungen sich Ihre Beschwerden beziehen.
Sie müssen wissen, wie hoch wir Sie, hochverehrter
Meister Schönberg, schätzen, und das Gefühl haben, dass es Freunde
sind, die Ihre Rechte verwalten. Es kann für uns nichts anderes
Richtlinie sein, als Ihre Interessen wirksam zu vertreten und es
ist selbstverständlich, dass Sie restlos jenen Ertrag aus Ihren
Werken erhalten sollen, der Ihnen zusteht. Wenn Sie uns die er-
betenen genaueren Angaben machen, bitten wir Sie, es uns zu über-
lassen, ob und in wie weit wir Ihre Mitteilungen an die A.M.P.
weitergeben; wir werden dabei nur in Ihrem Interesse handeln.
Meister Schönberg, schätzen, und das Gefühl haben, dass es Freunde
sind, die Ihre Rechte verwalten. Es kann für uns nichts anderes
Richtlinie sein, als Ihre Interessen wirksam zu vertreten und es
ist selbstverständlich, dass Sie restlos jenen Ertrag aus Ihren
Werken erhalten sollen, der Ihnen zusteht. Wenn Sie uns die er-
betenen genaueren Angaben machen, bitten wir Sie, es uns zu über-
lassen, ob und in wie weit wir Ihre Mitteilungen an die A.M.P.
weitergeben; wir werden dabei nur in Ihrem Interesse handeln.
Wir bitten Sie freundlich um Antwort auf dieses
Schreiben und zeichnen mit verbindlichen Grüssen in vorzüglicher Hochachtung UNIVERSAL-EDITION A.G.
Schreiben und zeichnen mit verbindlichen Grüssen in vorzüglicher Hochachtung UNIVERSAL-EDITION A.G.
Herrn Arnold
Schönberg,
Brentwood Park,
Los Angeles, Calif.
Vertrage
Urheberrechtsabtretung:
Präludium und Fuge in Es-Dur für Orgel BWV 552, August 1932:
„Für die Abtretung meines Urheberrechtes erhalte ich [...] 20 %
[...] der bezahlten Material-Leih- oder Kaufgebühren“.
Vertrage
„Gurre-Lieder“
Aufnahmen von
9. April 1932, Philadelphia, Metropolitan Opera House und
11. April 1932, Philadelphia, Metropolitan Opera House, 1932, RCA (Musical Masterpiece Serie M-127) auf
14 78rpm-Platten (M127-1–M127-28; M127-1: gesprochene Werkeinführung von
Leopold Stokowski) (ASCR
1765). Weitere Auflagen: EMI DB 7293/7306, 1933? (ASCR
1318); EMI DB 1769/782, 1936? (ASCR
1289); RCA DM 127, 1949 (ASCR
1763); RCA LM 127, 1949 (ASCR
1764).
„Verklärten Nacht“
16. und 24. Jänner 1934,
RCA AM 207 (ASCR 1766): Minneapolis Symphony Orchestra, Eugene
Ormandy, Dirigent, Aufnahme.
Ammre
Bestätigung
Universal-Edition·A. G.
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Musikvereinsgebäude / Tel. U 47-5-85
LEIPZIG·KARLSTRASSE 10
TELEGRAMM-ADRESSE: MUSIKEDITION WIEN POSTSPARKASSEN-KONTO WIEN 57557
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DirW/P/Wi.
Wien, 7.
November 1936.
Hochverehrter Meister Schönberg!
Wir haben uns mit den Ausführungen Ihres Briefes
vom 10. v. M. in gründlichster Weise
beschäftigt und alle unsere Aufzeichnungen, die damit zusammenhängen, genau
nachgeprüft.
Wir gehen die einzelnen Punkte im Folgenden durch:
Verrechnungsmodus Ihrer Anteile an Leihgebühren und
Kaufbeträgen: Unseres Erachtens ist die Textierung im Vertrage1
vollkommen eindeutig. Leihgebühren oder Kaufpreise von Orchestermaterialen sind die Beträge, die wir tatsächlich erhalten.
Deutlich geht dies überdies aus dem Vertrage2 hervor, den wir im Jahre
1922 abgeschlossen haben, in dem es ausdrücklich
heisst, dass die Materialtantiemen von den „effektiven Eingängen“ der Kauf-
oder Leihpreise zu zahlen sind. Anders ist das bei den sogenannten
Editionsausgaben, bei welchen die Autorenanteile vom Ladenpreis, also
von dem Preis, den die letzte Hand bezahlt, berechnet werden.
Wiewohl wir also unseren Standpunkt bezüglich der Verrechnung im Sinne des Vertrages für
vollkommen richtig halten, wollen wir Ihre Ansicht in dieser Angelegenheit
als Ihren Wunsch respektieren und sind bereit, diesem Wunsche zu
entsprechen. Wir merken in unseren Verträgen vor, dass die Verrechnung von
nun an, resp. rückwirkend ab 30. Juni 1936,
in der Weise erfolgen soll, dass Ihre Tantieme bei Orchestermaterialen von
jenem Betrag errechnet wird, welchen der Veranstalter der Aufführung
bezahlt. Wir möchten noch bemerken, dass die Orchestermateriale
grösstenteils von den Konzertveranstaltern direkt bezogen werden und daher
von uns keine Vermittlungsprovisionen zu zahlen sind.
Die Differenz zwischen dem früheren und dem neuen Verrechnungsmodus kann
infolgedessen keine grossen Beträge ergeben.
Der Passus Ihres Briefes, in dem Sie schreiben, dass Sie einstellige Dollarbeträge für Aufführungen verrechnet erhielten, für welche
dreistellige gezahlt wurden, ist uns allerdings vollkommen unverständlich.
Es ist da unbedingt notwendig, dass Sie uns die betreffenden Fälle bekanntgeben, oder uns wenigstens einen
einzigen Fall als Beispiel nennen. Wir sind überzeugt, dass hier ein Irrtum
Ihrerseits vorliegt, den wir bestimmt werden aufklären können.
Was Ihre Ausführungen betrifft, wonach Sie von einer Reihe von Aufführungen, bei denen Sie
anwesend waren, keine Verrechnung erhalten haben, kann es sich hier nur um
Materiale handeln, die vor vielen Jahren nach Amerika verkauft wurden und die Ihnen seinerzeit auch als Verkäufe verrechnet worden
sind. Wir bitten Sie, uns auch da die konkreten Fälle, oder wenigstens
einen Fall anzugeben, damit wir in der Lage sind, nachzuprüfen, ob unsere
Annahme auf Richtigkeit beruht. Wir halten es für ganz ausgeschlossen, dass
die
A.M.P. Beträge für Leih- oder
Kaufmateriale entgegengenommen hat, ohne dass sie uns, und damit auch
Ihnen, verrechnet worden wären. Auch wir wollen, dass allen Bedenken, die
Sie haben, und allen Fällen, in denen Ihnen nach Ihrer Meinung nicht oder
unrichtig verrechnet worden ist, genauest nachgegangen werden soll. Wir
halten es aber für ganz unwahrscheinlich, dass eine Gesellschaft vom Rang
und der kapitalistischen Durchschlagskraft
der A.M.P., selbst wenn es sich um grössere
Beträge handelte (was hier nicht der Fall ist), tatsächlich kaufmännische
und moralische Unanständigkeiten begehen würde.
Wir teilen gleichzeitig Ihre Beschwerden der A.M.P. mit und
werden Sie von der Antwort verständigen. Wir fürchten nur, dass es
nicht leicht sein wird, zu einem Resultat zu kommen, wenn wir der
A.M.P. kein einziges konkretes
Faktum angeben können.
Was nun die Verrechnung aus Erträgnissen von Schallplatten der „Gurre-Lieder“3 und der „Verklärten Nacht“4 betrifft, haben wir Ihnen
die letzte Abrechnung, welche den Zeitraum von September 1934 bis
Juni 1935 betraf, in unserer Abrechnung vom 30.
Juni 1936 übermittelt. Es waren dort 1614 Lizenzmarken
„Verklärte Nacht“ und 538 der „Gurrelieder“ verrechnet. Das Erträgnis der
einzelnen Schallplatte ist allerdings nur ganz minimal. Die Abrechnung über die
Schallplatten für die Zeit vom 30. September
1935 bis 31. März 1936
ist uns im September 1936 zugekommen und Sie
erhalten die Ihnen zukommende Tantieme hieführ in der Abrechnung per 31.
XII. 1936
verrechnet.
Die Rekordierung der „Verklärten Nacht“ ist ohne unser Wissen erfolgt. Wir haben
seinerzeit im Jahre 1932, wie dies mit Ihnen vereinbart worden war, sowohl der Ammre5, wie der GDT mitgeteilt, dass Erstaufnahmen ohne Ihre Genehmigung
nicht stattfinden dürfen. Wir haben auch die Bestätigung6 auf diese
Schreiben in der Hand. Ausserdem haben wir beide Gesellschaften am 15. September 1932
ersucht, auch Ihnen das
Verbot der Erstaufnahmen ohne Ihre Zustimmung zu bestätigen. – Es liegt uns sehr daran, dass die Angelegenheiten,
über die Sie Beschwerde führen, vollständig geklärt und zu Ihrer
Zufriedenheit bereinigt werden. Wir zweifeln nicht, dass dies gelingen
wird, wenn Sie Vertrauen zu uns haben und uns angeben, auf welche Aufführungen sich Ihre Beschwerden beziehen.
Sie müssen wissen, wie hoch wir Sie, hochverehrter Meister Schönberg, schätzen, und das Gefühl haben, dass es Freunde
sind, die Ihre Rechte verwalten. Es kann für uns nichts anderes
Richtlinie sein, als Ihre Interessen wirksam zu vertreten und es ist
selbstverständlich, dass Sie restlos jenen Ertrag aus Ihren Werken erhalten
sollen, der Ihnen zusteht. Wenn Sie uns die erbetenen genaueren Angaben machen, bitten wir Sie, es uns zu
überlassen, ob und in wie weit wir
Ihre Mitteilungen an die A.M.P.
weitergeben; wir werden dabei nur in Ihrem Interesse handeln.
Wir bitten Sie freundlich um Antwort auf dieses Schreiben und
zeichnen mit verbindlichen Grüssen
in vorzüglicher
Hochachtung
UNIVERSAL-EDITION A.G.
Winter
UNIVERSAL-EDITION A.G.
Winter
Vertrage
Urheberrechtsabtretung:
Präludium und Fuge in Es-Dur für Orgel BWV 552, August 1932:
„Für die Abtretung meines Urheberrechtes erhalte ich [...] 20 %
[...] der bezahlten Material-Leih- oder Kaufgebühren“.
Vertrage
„Gurre-Lieder“
Aufnahmen von
9. April 1932, Philadelphia, Metropolitan Opera House und
11. April 1932, Philadelphia, Metropolitan Opera House, 1932, RCA (Musical Masterpiece Serie M-127) auf
14 78rpm-Platten (M127-1–M127-28; M127-1: gesprochene Werkeinführung von
Leopold Stokowski) (ASCR
1765). Weitere Auflagen: EMI DB 7293/7306, 1933? (ASCR
1318); EMI DB 1769/782, 1936? (ASCR
1289); RCA DM 127, 1949 (ASCR
1763); RCA LM 127, 1949 (ASCR
1764).
„Verklärten Nacht“
16. und 24. Jänner 1934,
RCA AM 207 (ASCR 1766): Minneapolis Symphony Orchestra, Eugene
Ormandy, Dirigent, Aufnahme.
Ammre
Bestätigung
Zitierhinweis:
Universal-Edition an Arnold Schönberg, 7. November 1936, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.20716_tl.