11./1. 1912
Lieber Herr Direktor Herzka, Sie verlangen, dass ich den am 31. December
1911 abgelaufenen Termin prolongiere, das ist aber teils
überflüssig, teils unmöglich. Ueberflüssig, weil ich nicht
vorhabe, von Ihnen für die Neuerwerbung meiner frei-
gewordenen Werke, bis auf eine einzige Bedingung, an-
deres zu verlangen, als was unser Vertrag vom 5. Oktober
1909 ohnedies bestimmt, woraus Sie ersehen können, dass
ich mir aus Ihrem Uebersehen keinen Vorteil verschaffen
will, obwol ich augenblicklich, wie ich Ihnen noch zeigen
werde, sehr wohl in der Lage wäre, mir einen solchen
zu verschaffen. Unmöglich, weil diese einzige vorer-
wähnte Bedingung, die ich unbedingt stellen muss,
durch die Prolongierung aufgehoben wäre. Diese Bedingung
aber kann ich nicht fallen lassen, denn das wäre Selbst-
mord
und den zu begehen habe ich nicht nötig, weil
ich ohnedies nicht lebe. Auch glaube ich bestimmt annehmen
[z]u dürfen, dass Sie diesen einen Punkt unseres Vertrages,
der wohl nur durch undeutliche Stilisierung hineinge-
kommen ist, gegen mich ja ohnedies nicht in seiner
vollen Schärfe werden anwenden wollen, weil das wirk-
lich ein Unrecht wäre. Es handelt sich um jene Bestimmungen,
wonach Sie das Recht hätten meine in Rede stehenden
Werke zu erwerben, aber nicht verpflichtet sind sie zu
drucken, daworauf ich erst nach 2 Jahren berechtigt sein soll,
die Werke anderwertig zu verwenden, Ihnen aber ent-
gegen dem Autorengesetz, welches von einem Verfall des
gezalten Honorares spricht, das Honorar soll zurückgeben
müssen. Da diese Bestimmung ungesetzlich ist,
bin ich überzeugt, dass Sie mit mir der Ansicht

sind, dass ihre Anwendung dem vornehmen Karakter,
welchen Sie Ihrem Unternehmen zu geben verstanden
haben nicht entspräche, sodass wir sie auch aus dem Vertrag entfernen
sollten. Und deshalb sindwerden Sie wohl meine einzige von die-
sem Vertrag abweichende Bedingung, die ich Ihnen
zu stellen vorhabe, nicht ungerecht finden. Nämlich:
Die rechtsverbindliche Verpflichtung, dass Sie diese
Werke, falls Sie sie erwerben, in einer noch zu bestimmenden
der Herstellungszeit angemessenen Frist unbedingt zu
drucken haben
.
Wenn Sie meine Situation mit Gefühl, mit
freundschaftlichem Gefühl ansehen, werden Sie finden, dass
ich wirklich ungemein nobel vorgehe. Wenn Sie bedenken,
dass ich, um rechtzeitig gewisse mir nötige Summen
zu erhalten, auf die Hälfte der mir vertrags mäßig zustehenden
Honorarvorschüsse bis jetzt verzichtet habe, wenn Sie dem
gegenüber halten, dass ich in fortwährenden Notlagen
bin war, und Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar
bin, so werden Sie einsehen, dass, indem ich nur dasjenige
fordere, was für die Durchsetzung meiner Kunst uner-
läßlich nötig ist, der Druck meiner Werke, dass ich
damit nur einem Interesse diene, welches auch
Sie anerkennen müssen.
Dazu kommt nun aber der Umstand, dass meine
einzige Bedingung als ein geradezu lächerlicher Idealis-
mus erscheint und nur aus dem Bestreben hervor-
geht mir Ihre ungetrübte Freundschaft zu er-
halten, fast ohne Rücksicht auf meine ma-


teriellen Bedürfnisse, wenn ich Ihnen nun mit-
teile, dass ich, bände mich nicht jene freundschaftliche
Treue, wohl in der Lage wäre, mir größere Summen
für meine Werke zu verschaffen, als Sie mir geben
könnten. Ich habe nämlich von einer der allergrößten
Verlagsfirmen Deutschlands und von einer sehr jungen
aber energischen kleineren Firma höchst schmeichelhafte
Anträge1 erhalten, bei denen ich Aussicht auf hohe
Honorare erhabe. Damit Sie erkennen, dass es sich
mir nicht darum handelt, Sie dadurch zu drücken,
stelle ich es Ihnen anheim, die Bedingung zu
machen, dass ich Ihnen, diese schriftlichen Anträge
bevor unsere Abmachungen Geltung habenbekommen zeigen
muss, und dass Sie unsere Abmachungen rückgängig
machen dürfen, wenn diese Briefe nicht exi-
stieren und schmeichelhaft sind.
Diese Briefe habe ich beantwortet2, dass ich,
da ich an Sie gebunden bin, augenblicklich keine
Werke frei habe, aber gerne jene Werke zur
Verfügung stellen werde, welche die U. E. zu-
rückweist.
Damit gaben sichwaren beide einverstanden3
und warten nun auf meinen Bescheid.
Nun bitte ich Sie nochmals: missver-
stehen Sie das nicht.
Ich will unbedingt bei
der Un. Ed. bleiben und nur im alleräußersten
Notfall, nur wenn mich Ihre Ablehnung
dazu zwingen sollte, werde ich das tun,

was für die Durchsetzung meiner Werke aller-
dings unumgänglich ist!
Bedenken Sie: ich habe jetzt fast zwei Jahre
nichts komponiert und trotzdem ist noch immer
keine Aussicht, dass alle meine Werke gedruckt sind.
Wäre dieser Zufall nicht, so hätte ich jetzt wenigstens
4–6 neue Werke. Wie wollen Sie jemals mei-
nen Ansprüchen nach Veröffentlichung gerecht werden,
wo noch von den älteren, ja von den von Ihnen
bereits erworbenen soviel im Rückstand ist.
Da also diese Sache ganz klar ist, bitte ich
Sie die Abmachung unseres Abschlusses nicht
erst zu verschieben, bis Sie nach Berlin kommen.
Sie wissen, dass Sie selbst gar nicht genau sagen
können, wann Sie kommen. Ich könnte nicht so-
lange warten,
da ich nicht eventuell, falls Sie
mich ablehnen, dort auch zu spät kommen will.
Ich bitte Sie also, mir doch gleich schriftlich einen
klaren annehmbaren Antrag zu machen. Dann
sind wir in acht Tagen von dieser Sorge
befreit und ich habe, wenn Sie nach Berlin
kommen, das Vergnügen, Sie in meiner Wohnung
zu begrüßen, ohne dass wir uns mit Ge-
schäftlichem befassen müssen und das habe ich
so nett gefunden, dass wir als Sie voriges Mal
in Berlin waren über nichts Geschäftliches, sondern
nur über alles Mögliche andere einfach plauderten.
Und nun bitte ich Sie nochmals:
Lehnen Sie meine Bedingungen nicht

ab. Ich will gerne auf die Vorteile, die mir
andere Verleger bieten verzichten, obwol ich wie
Sie ja wissen, nicht auf Rosen gebettet bin.
Aber Sie können nicht verlangen, dass ich, da
ich in finanziellen und künstlerischen Nöten
bin, einer Aktien Gesellschaft ein Opfer
bringe, das größer ist, als ich es ertragen
kann: auf die Drucklegung meiner
Werke kann ich nicht verzichten!
Ich bitte Sie um baldige Antwort
und bin mit den allerherzlichsten
Grüßen Ihr ergebener
Arnold Schönberg
11./1. 1912
Lieber Herr Direktor Herzka, Sie verlangen, dass ich den am 31. December 1911 abgelaufenen Termin prolongiere, das ist aber teils überflüssig, teils unmöglich. Ueberflüssig, weil ich nicht vorhabe, von Ihnen für die Neuerwerbung meiner freigewordenen Werke, bis auf eine einzige Bedingung, anderes zu verlangen, als was unser Vertrag vom 5. Oktober 1909 ohnedies bestimmt, woraus Sie ersehen können, dass ich mir aus Ihrem Uebersehen keinen Vorteil verschaffen will, obwol ich augenblicklich, wie ich Ihnen noch zeigen werde, sehr wohl in der Lage wäre, mir einen solchen zu verschaffen. Unmöglich, weil diese einzige vorerwähnte Bedingung, die ich unbedingt stellen muss, durch die Prolongierung aufgehoben wäre. Diese Bedingung aber kann ich nicht fallen lassen, denn das wäre Selbstmord und den zu begehen habe ich nicht nötig, weil ich ohnedies nicht lebe. Auch glaube ich bestimmt annehmen zu dürfen, dass Sie diesen einen Punkt unseres Vertrages, der wohl nur durch undeutliche Stilisierung hineingekommen ist, gegen mich ja ohnedies nicht in seiner vollen Schärfe werden anwenden wollen, weil das wirklich ein Unrecht wäre. Es handelt sich um jene Bestimmungen, wonach Sie das Recht hätten meine in Rede stehenden Werke zu erwerben, aber nicht verpflichtet sind sie zu drucken, worauf ich erst nach 2 Jahren berechtigt sein soll, die Werke anderwertig zu verwenden, Ihnen aber entgegen dem Autorengesetz, welches von einem Verfall des gezalten Honorares spricht, das Honorar soll zurückgeben müssen. Da diese Bestimmung ungesetzlich ist, bin ich überzeugt, dass Sie mit mir der Ansicht sind, dass ihre Anwendung dem vornehmen Karakter, welchen Sie Ihrem Unternehmen zu geben verstanden haben nicht entspräche, sodass wir sie auch aus dem Vertrag entfernen sollten. Und deshalb werden Sie wohl meine einzige von diesem Vertrag abweichende Bedingung, die ich Ihnen zu stellen vorhabe, nicht ungerecht finden. Nämlich:
Die rechtsverbindliche Verpflichtung, dass Sie diese Werke, falls Sie sie erwerben, in einer noch zu bestimmenden der Herstellungszeit angemessenen Frist unbedingt zu drucken haben.
Wenn Sie meine Situation mit Gefühl, mit freundschaftlichem Gefühl ansehen, werden Sie finden, dass ich wirklich ungemein nobel vorgehe. Wenn Sie bedenken, dass ich, um rechtzeitig gewisse mir nötige Summen zu erhalten, auf die Hälfte der mir vertrags mäßig zustehenden Honorarvorschüsse bis jetzt verzichtet habe, wenn Sie dem gegenüber halten, dass ich in fortwährenden Notlagen war, und Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar bin, so werden Sie einsehen, dass, indem ich nur dasjenige fordere, was für die Durchsetzung meiner Kunst unerläßlich nötig ist, der Druck meiner Werke, dass ich damit nur einem Interesse diene, welches auch Sie anerkennen müssen.
Dazu kommt nun aber der Umstand, dass meine einzige Bedingung als ein geradezu lächerlicher Idealismus erscheint und nur aus dem Bestreben hervorgeht mir Ihre ungetrübte Freundschaft zu erhalten, fast ohne Rücksicht auf meine ma teriellen Bedürfnisse, wenn ich Ihnen nun mitteile, dass ich, bände mich nicht jene freundschaftliche Treue, wohl in der Lage wäre, mir größere Summen für meine Werke zu verschaffen, als Sie mir geben könnten. Ich habe nämlich von einer der allergrößten Verlagsfirmen Deutschlands und von einer sehr jungen aber energischen kleineren Firma höchst schmeichelhafte Anträge1 erhalten, bei denen ich Aussicht auf hohe Honorarehabe. Damit Sie erkennen, dass es sich mir nicht darum handelt, Sie dadurch zu drücken, stelle ich es Ihnen anheim, die Bedingung zu machen, dass ich Ihnen, diese schriftlichen Anträge bevor unsere Abmachungen Geltung bekommen zeigen muss, und dass Sie unsere Abmachungen rückgängig machen dürfen, wenn diese Briefe nicht existieren und schmeichelhaft sind.
Diese Briefe habe ich beantwortet2, dass ich, da ich an Sie gebunden bin, augenblicklich keine Werke frei habe, aber gerne jene Werke zur Verfügung stellen werde, welche die U. E. zurückweist. Damit waren beide einverstanden3 und warten nun auf meinen Bescheid.
Nun bitte ich Sie nochmals: missverstehen Sie das nicht. Ich will unbedingt bei der Un. Ed. bleiben und nur im alleräußersten Notfall, nur wenn mich Ihre Ablehnung dazu zwingen sollte, werde ich das tun, was für die Durchsetzung meiner Werke allerdings unumgänglich ist!
Bedenken Sie: ich habe jetzt fast zwei Jahre nichts komponiert und trotzdem ist noch immer keine Aussicht, dass alle meine Werke gedruckt sind. Wäre dieser Zufall nicht, so hätte ich jetzt wenigstens 4–6 neue Werke. Wie wollen Sie jemals meinen Ansprüchen nach Veröffentlichung gerecht werden, wo noch von den älteren, ja von den von Ihnen bereits erworbenen soviel im Rückstand ist.
Da also diese Sache ganz klar ist, bitte ich Sie die Abmachung unseres Abschlusses nicht erst zu verschieben, bis Sie nach Berlin kommen. Sie wissen, dass Sie selbst gar nicht genau sagen können, wann Sie kommen. Ich könnte nicht solange warten, da ich nicht eventuell, falls Sie mich ablehnen, dort auch zu spät kommen will. Ich bitte Sie also, mir doch gleich schriftlich einen klaren annehmbaren Antrag zu machen. Dann sind wir in acht Tagen von dieser Sorge befreit und ich habe, wenn Sie nach Berlin kommen, das Vergnügen, Sie in meiner Wohnung zu begrüßen, ohne dass wir uns mit Geschäftlichem befassen müssen und das habe ich so nett gefunden, dass wir als Sie voriges Mal in Berlin waren über nichts Geschäftliches, sondern nur über alles Mögliche andere einfach plauderten.
Und nun bitte ich Sie nochmals: Lehnen Sie meine Bedingungen nicht ab. Ich will gerne auf die Vorteile, die mir andere Verleger bieten verzichten, obwol ich wie Sie ja wissen, nicht auf Rosen gebettet bin. Aber Sie können nicht verlangen, dass ich, da ich in finanziellen und künstlerischen Nöten bin, einer Aktien Gesellschaft ein Opfer bringe, das größer ist, als ich es ertragen kann: auf die Drucklegung meiner Werke kann ich nicht verzichten!
Ich bitte Sie um baldige Antwort
und bin mit den allerherzlichsten Grüßen Ihr ergebener Arnold Schönberg

11. Jänner 1912


Arnold Schönberg Center
Wien
Archiv
Universal Edition Collection



Brief

Zitierhinweis:

Arnold Schönberg an Universal-Edition, 11. Jänner 1912, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.236.

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