W
Wohlgeboren
Lieber Herr Schönberg!
Aus Ihrem gesch. Vorgestrigen ersehe ich zu meinem
Bedauern, dass Sie ernsthaft krank waren, hoffe aber, dass
Sie sich wieder ganz wohl fühlen.
Ich lasse Ihnen bezüglich der Harmonielehre durch die
Buchhaltung Nachricht geben über die Art der Verrechnung der
gebundenen und ungebundenen Exemplare; was jedoch Ihre Bemer-
kung, dass Ihnen die Eingänge der Harmonielehre bar auszube-
zahlen wären betrifft, so beruht dies wohl auf einem Irrtum.
Sie haben von der Harmonielehre laut Vertrag die Hälfte des
Reingewinnes zu erhalten. Dieser Reingewinn hätte Ihnen aller-
dings nach Deckung der Spesen, auf Grund der früheren Abmachung
bar ausbezahlt werden sollen, ungeachtet dessen, ob auf den
anderen Werken noch Vorschüsse lasten oder nicht. Unsere letzte
Abmachung über das Führen eines Kontos hatte den klaren Zweck,
den künftigen Reingewinn aus der Harmonielehre, auf Ihr Gesamt-
konto zu übertragen. Eine Aenderung des Vertrages an sich,
d. h. der Reingewinn-Beteiligung, ist aber nicht erfolgt. Da ein
Reingewinn logischer Weise nur dann vorhanden ist, wenn die

Spesen gedeckt sind, so kann ein Reingewinn-Uebertrag eben
nur nach Deckung der erwachsenen Spesen erfolgen.
Unsere diesbzgl. Abrechnung wurde von allem Anfang der
Uebersichtlichkeit wegen so geführt, dass wir Sie stets mit
der Hälfte der Ausgaben belastet und Ihnen die Hälfte der
Einnahmen gutgeschrieben haben. Die Gutschriften sind aber
selbstredend insolange fiktiv, solange sie nicht die Summe
der Belastung übersteigen. Wenn Ihnen die Gutschriften ausbe-
zahlt werden würden, so würde die ganze Idee der Reingewinn-
Beteiligung illusorisch sein.
Ich glaube, Sie werden nach der vorangegangenen Erläute-
rung selbst einsehen, dass vorerst die Einnahmen aus der Harmonie-
lehre
zur Tilgung der Ausgaben verwendet werden müssen, denn der
sich für Sie ergebende Reingewinn, zuzüglich der übrigen Tantièmen-
Anteile, wird auf einem Konto, ihren Vorschussbeträgen gegenüber-
gestellt und in der zwischen uns kürzlich vereinbarten Weise ver-
rechnet. Eine andere Auffassung dieser Angelegenheit scheint mir
kaum möglich.
Wann erhalte ich Korrektur „Pierrot lunaire“? Ich hätte gerne
die Partitur schon anlässlich der Leipziger Gurre-Lieder-Aufführung1
herausgebracht2. Wenn aber die Korrektur nicht bald kommt, ist
dies ganz ausgeschlossen.
Sie schreiben nichts über die Sache mit Lyon. Haben Sie
nichts weiter in dieser Angelegenheit3 gehört oder unternommen?
Mit herzlichen Grüssen Ihr ganz ergebener W

W
Wohlgeboren
Lieber Herr Schönberg!
Aus Ihrem gesch. Vorgestrigen ersehe ich zu meinem Bedauern, dass Sie ernsthaft krank waren, hoffe aber, dass Sie sich wieder ganz wohl fühlen.
Ich lasse Ihnen bezüglich der Harmonielehre durch die Buchhaltung Nachricht geben über die Art der Verrechnung der gebundenen und ungebundenen Exemplare; was jedoch Ihre Bemerkung, dass Ihnen die Eingänge der Harmonielehre bar auszubezahlen wären betrifft, so beruht dies wohl auf einem Irrtum. Sie haben von der Harmonielehre laut Vertrag die Hälfte des Reingewinnes zu erhalten. Dieser Reingewinn hätte Ihnen allerdings nach Deckung der Spesen, auf Grund der früheren Abmachung bar ausbezahlt werden sollen, ungeachtet dessen, ob auf den anderen Werken noch Vorschüsse lasten oder nicht. Unsere letzte Abmachung über das Führen eines Kontos hatte den klaren Zweck, den künftigen Reingewinn aus der Harmonielehre, auf Ihr Gesamtkonto zu übertragen. Eine Aenderung des Vertrages an sich, d. h. der Reingewinn-Beteiligung, ist aber nicht erfolgt. Da ein Reingewinn logischer Weise nur dann vorhanden ist, wenn die Spesen gedeckt sind, so kann ein Reingewinn-Uebertrag eben nur nach Deckung der erwachsenen Spesen erfolgen.
Unsere diesbzgl. Abrechnung wurde von allem Anfang der Uebersichtlichkeit wegen so geführt, dass wir Sie stets mit der Hälfte der Ausgaben belastet und Ihnen die Hälfte der Einnahmen gutgeschrieben haben. Die Gutschriften sind aber selbstredend insolange fiktiv, solange sie nicht die Summe der Belastung übersteigen. Wenn Ihnen die Gutschriften ausbezahlt werden würden, so würde die ganze Idee der Reingewinn-Beteiligung illusorisch sein.
Ich glaube, Sie werden nach der vorangegangenen Erläuterung selbst einsehen, dass vorerst die Einnahmen aus der Harmonielehre zur Tilgung der Ausgaben verwendet werden müssen, denn der sich für Sie ergebende Reingewinn, zuzüglich der übrigen Tantièmen-Anteile, wird auf einem Konto, ihren Vorschussbeträgen gegenübergestellt und in der zwischen uns kürzlich vereinbarten Weise verrechnet. Eine andere Auffassung dieser Angelegenheit scheint mir kaum möglich.
Wann erhalte ich Korrektur „Pierrot lunaire“? Ich hätte gerne die Partitur schon anlässlich der Leipziger Gurre-Lieder-Aufführung1 herausgebracht2. Wenn aber die Korrektur nicht bald kommt, ist dies ganz ausgeschlossen.
Sie schreiben nichts über die Sache mit Lyon. Haben Sie nichts weiter in dieser Angelegenheit3 gehört oder unternommen?
Mit herzlichen Grüssen Ihr ganz ergebener
Hertzka
W

13. Februar 1914


The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection



Brief

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 13. Februar 1914, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17520.

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