Universal-Edition an Arnold Schönberg
13. Februar 1914
UNIVERSAL-EDITION, A.-G.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Sternwartenstr. 15–21
WIEN
I·Reichsratsstrasse 9
Telegramm-Adresse: Musikedition, Wien
Telefon No 22877·Bank-Konto: k·k·privil·österr.
Länderbank, Wien·Postsparkassen-Konto: 57557.
Wien 13. Februar 1914.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Sternwartenstr. 15–21
WIEN
I·Reichsratsstrasse 9
Telegramm-Adresse: Musikedition, Wien
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Länderbank, Wien·Postsparkassen-Konto: 57557.
Wien 13. Februar 1914.
W
Wohlgeboren
Herrn Arnold Schönberg,
Lieber Herr Schönberg!
Aus Ihrem gesch. Vorgestrigen ersehe ich zu meinem
Bedauern, dass Sie ernsthaft krank waren, hoffe aber, dass
Sie sich wieder ganz wohl fühlen.
Bedauern, dass Sie ernsthaft krank waren, hoffe aber, dass
Sie sich wieder ganz wohl fühlen.
Ich lasse Ihnen bezüglich der Harmonielehre
durch die
Buchhaltung Nachricht geben über die Art der Verrechnung der
gebundenen und ungebundenen Exemplare; was jedoch Ihre Bemer-
kung, dass Ihnen die Eingänge der Harmonielehre bar auszube-
zahlen wären betrifft, so beruht dies wohl auf einem Irrtum.
Sie haben von der Harmonielehre laut Vertrag die Hälfte des
Reingewinnes zu erhalten. Dieser Reingewinn hätte Ihnen aller-
dings nach Deckung der Spesen, auf Grund der früheren Abmachung
bar ausbezahlt werden sollen, ungeachtet dessen, ob auf den
anderen Werken noch Vorschüsse lasten oder nicht. Unsere letzte
Abmachung über das Führen eines Kontos hatte den klaren Zweck,
den künftigen Reingewinn aus der Harmonielehre, auf Ihr Gesamt-
konto zu übertragen. Eine Aenderung des Vertrages an sich,
d. h. der Reingewinn-Beteiligung, ist aber nicht erfolgt. Da ein
Reingewinn logischer Weise nur dann vorhanden ist, wenn die
Buchhaltung Nachricht geben über die Art der Verrechnung der
gebundenen und ungebundenen Exemplare; was jedoch Ihre Bemer-
kung, dass Ihnen die Eingänge der Harmonielehre bar auszube-
zahlen wären betrifft, so beruht dies wohl auf einem Irrtum.
Sie haben von der Harmonielehre laut Vertrag die Hälfte des
Reingewinnes zu erhalten. Dieser Reingewinn hätte Ihnen aller-
dings nach Deckung der Spesen, auf Grund der früheren Abmachung
bar ausbezahlt werden sollen, ungeachtet dessen, ob auf den
anderen Werken noch Vorschüsse lasten oder nicht. Unsere letzte
Abmachung über das Führen eines Kontos hatte den klaren Zweck,
den künftigen Reingewinn aus der Harmonielehre, auf Ihr Gesamt-
konto zu übertragen. Eine Aenderung des Vertrages an sich,
d. h. der Reingewinn-Beteiligung, ist aber nicht erfolgt. Da ein
Reingewinn logischer Weise nur dann vorhanden ist, wenn die
Spesen gedeckt sind, so kann ein Reingewinn-Uebertrag eben
nur nach Deckung der erwachsenen Spesen erfolgen.
nur nach Deckung der erwachsenen Spesen erfolgen.
Unsere diesbzgl. Abrechnung wurde von allem Anfang der
Uebersichtlichkeit wegen so geführt, dass wir Sie stets mit
der Hälfte der Ausgaben belastet und Ihnen die Hälfte der
Einnahmen gutgeschrieben haben. Die Gutschriften sind aber
selbstredend insolange fiktiv, solange sie nicht die Summe
der Belastung übersteigen. Wenn Ihnen die Gutschriften ausbe-
zahlt werden würden, so würde die ganze Idee der Reingewinn-
Beteiligung illusorisch sein.
Uebersichtlichkeit wegen so geführt, dass wir Sie stets mit
der Hälfte der Ausgaben belastet und Ihnen die Hälfte der
Einnahmen gutgeschrieben haben. Die Gutschriften sind aber
selbstredend insolange fiktiv, solange sie nicht die Summe
der Belastung übersteigen. Wenn Ihnen die Gutschriften ausbe-
zahlt werden würden, so würde die ganze Idee der Reingewinn-
Beteiligung illusorisch sein.
Ich glaube, Sie werden nach der vorangegangenen Erläute-
rung selbst einsehen, dass vorerst die Einnahmen aus der Harmonie-
lehre zur Tilgung der Ausgaben verwendet werden müssen, denn der
sich für Sie ergebende Reingewinn, zuzüglich der übrigen Tantièmen-
Anteile, wird auf einem Konto, ihren Vorschussbeträgen gegenüber-
gestellt und in der zwischen uns kürzlich vereinbarten Weise ver-
rechnet. Eine andere Auffassung dieser Angelegenheit scheint mir
kaum möglich.
rung selbst einsehen, dass vorerst die Einnahmen aus der Harmonie-
lehre zur Tilgung der Ausgaben verwendet werden müssen, denn der
sich für Sie ergebende Reingewinn, zuzüglich der übrigen Tantièmen-
Anteile, wird auf einem Konto, ihren Vorschussbeträgen gegenüber-
gestellt und in der zwischen uns kürzlich vereinbarten Weise ver-
rechnet. Eine andere Auffassung dieser Angelegenheit scheint mir
kaum möglich.
Wann erhalte ich Korrektur „Pierrot lunaire“? Ich
hätte gerne
die Partitur schon anlässlich der Leipziger Gurre-Lieder-Aufführung1
herausgebracht2. Wenn aber die Korrektur nicht bald kommt, ist
dies ganz ausgeschlossen.
die Partitur schon anlässlich der Leipziger Gurre-Lieder-Aufführung1
herausgebracht2. Wenn aber die Korrektur nicht bald kommt, ist
dies ganz ausgeschlossen.
Gurre-Lieder-Aufführung
herausgebracht
Lieferdatum: 3. Juli 1914, Auflage: 200;
Büttenausgabe: Lieferdatum: 30. Juli
1914, Auflage: 50 (Buchon 2015, Bd. 5, S. 663).
Angelegenheit
Ein für April 1914 anberaumtes Konzert in Lyon kam nicht zustande (Arnold Schönberg an Charles
Fenestrier, 12. Februar 1914; ASCC
390; Comoedia
1927).
UNIVERSAL-EDITION, A.-G.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
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WIEN
I·Reichsratsstrasse 9
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Telefon No 22877·Bank-Konto: k·k·privil·österr.
Länderbank, Wien·Postsparkassen-Konto: 57557.
Wien 13. Februar 1914.
Jos·Aibl Verlag, G. m. b. H.
LEIPZIG
Sternwartenstr. 15–21
WIEN
I·Reichsratsstrasse 9
Telegramm-Adresse: Musikedition, Wien
Telefon No 22877·Bank-Konto: k·k·privil·österr.
Länderbank, Wien·Postsparkassen-Konto: 57557.
Wien 13. Februar 1914.
W
Lieber Herr Schönberg!
Aus Ihrem gesch. Vorgestrigen ersehe ich zu meinem
Bedauern, dass Sie ernsthaft krank waren, hoffe aber, dass Sie sich wieder
ganz wohl fühlen.
Ich lasse Ihnen bezüglich der Harmonielehre
durch die Buchhaltung Nachricht geben über
die Art der Verrechnung der gebundenen und ungebundenen Exemplare; was
jedoch Ihre Bemerkung, dass Ihnen die Eingänge der Harmonielehre bar auszubezahlen wären betrifft, so beruht dies wohl auf einem Irrtum.
Sie haben von der Harmonielehre laut Vertrag die Hälfte des
Reingewinnes zu erhalten. Dieser Reingewinn hätte Ihnen allerdings nach Deckung der Spesen, auf Grund der früheren Abmachung
bar ausbezahlt werden sollen, ungeachtet dessen, ob auf den anderen
Werken noch Vorschüsse lasten oder nicht. Unsere letzte
Abmachung über das Führen eines Kontos hatte den
klaren Zweck, den künftigen Reingewinn aus der Harmonielehre, auf Ihr Gesamtkonto zu übertragen. Eine Aenderung des Vertrages an sich,
d. h. der Reingewinn-Beteiligung, ist aber nicht erfolgt. Da ein
Reingewinn logischer Weise nur dann vorhanden ist, wenn die Spesen gedeckt sind, so kann ein Reingewinn-Uebertrag eben
nur nach Deckung der erwachsenen Spesen erfolgen.
Unsere diesbzgl. Abrechnung wurde von allem Anfang der Uebersichtlichkeit wegen
so geführt, dass wir Sie stets mit der Hälfte der Ausgaben belastet und Ihnen
die Hälfte der Einnahmen gutgeschrieben haben. Die Gutschriften sind aber
selbstredend insolange fiktiv, solange sie nicht die Summe der Belastung
übersteigen. Wenn Ihnen die Gutschriften ausbezahlt werden würden, so würde die ganze Idee der Reingewinn-Beteiligung illusorisch sein.
Ich glaube, Sie werden nach der vorangegangenen Erläuterung selbst einsehen, dass vorerst die Einnahmen aus der Harmonielehre
zur Tilgung der Ausgaben verwendet werden müssen, denn der sich für Sie
ergebende Reingewinn, zuzüglich der übrigen Tantièmen-Anteile, wird
auf einem Konto, ihren Vorschussbeträgen gegenübergestellt und in der zwischen uns kürzlich vereinbarten Weise verrechnet. Eine andere Auffassung dieser
Angelegenheit scheint mir kaum möglich.
Wann erhalte ich Korrektur „Pierrot lunaire“? Ich
hätte gerne die Partitur schon anlässlich der Leipziger
Gurre-Lieder-Aufführung1
herausgebracht2. Wenn aber die Korrektur
nicht bald kommt, ist dies ganz ausgeschlossen.
Gurre-Lieder-Aufführung
herausgebracht
Lieferdatum: 3. Juli 1914, Auflage: 200;
Büttenausgabe: Lieferdatum: 30. Juli
1914, Auflage: 50 (Buchon 2015, Bd. 5, S. 663).
Angelegenheit
Ein für April 1914 anberaumtes Konzert in Lyon kam nicht zustande (Arnold Schönberg an Charles
Fenestrier, 12. Februar 1914; ASCC
390; Comoedia
1927).
13. Februar 1914
The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Brief
Zitierhinweis:
Universal-Edition an Arnold Schönberg, 13. Februar 1914, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17520.