Universal-Edition an Arnold Schönberg
23. Juni 1949
Sehr geehrter Herr Professor!
Ich bestätige Ihren Brief vom 7. Juni und bin ein wenig erstaunt.
Nach den bei uns liegenden Verträgen sind Ihre Manuskripte ein-
deutig in den Besitz1 der Universal-Edition übergegangen, die da-
mit durchaus das Recht hätte, über sie zu verfügen. Die Univer-
sal-Edition hat aber keines Ihrer Manuskripte zum Verkauf ange-
boten oder verkauft. Es würde mich also sehr interessieren, um
welchen konkreten Fall es sich handelt.
Nach den bei uns liegenden Verträgen sind Ihre Manuskripte ein-
deutig in den Besitz1 der Universal-Edition übergegangen, die da-
mit durchaus das Recht hätte, über sie zu verfügen. Die Univer-
sal-Edition hat aber keines Ihrer Manuskripte zum Verkauf ange-
boten oder verkauft. Es würde mich also sehr interessieren, um
welchen konkreten Fall es sich handelt.
Kürzlich fand in Zürich eine Auktion2 von Manuskripten statt, die
in erster Linie aus dem Besitz von Frau Mahler stammen. Hat sich
darunter auch ein Manuskript, das Sie nicht uns übergeben haben,
befunden? Jedenfalls muss ich Sie herzlichst bitten, Ihre Verfü-
gung zurückzuziehen, da sie im Widerspruch zu den geschlossenen
Verträgen steht.
in erster Linie aus dem Besitz von Frau Mahler stammen. Hat sich
darunter auch ein Manuskript, das Sie nicht uns übergeben haben,
befunden? Jedenfalls muss ich Sie herzlichst bitten, Ihre Verfü-
gung zurückzuziehen, da sie im Widerspruch zu den geschlossenen
Verträgen steht.
Inzwischen habe ich bei der Nationalbank um die
Bewilligung ein-
gereicht, Ihnen Dollar 76.91 (= S 779.82) laut der Abrechnung3 per
31. Juli 1948 zu überweisen und ich hoffe, dass diese Ueberweisung
schon in allernächster Zeit durchgeführt werden wird.
gereicht, Ihnen Dollar 76.91 (= S 779.82) laut der Abrechnung3 per
31. Juli 1948 zu überweisen und ich hoffe, dass diese Ueberweisung
schon in allernächster Zeit durchgeführt werden wird.
Ich hoffe Sie sehen daraus, dass wir uns nicht nur Mühe geben, son-
dern dass tatsächlich die grössten Schwierigkeiten bereits hinter
uns liegen und damit zu rechnen ist, dass in den nächsten Jahren
alle Geschäfte normal abgewickelt werden können. Dasselbe bezieht
sich selbstverständlich auch auf den Nachdruck Ihrer Werke, die,
wie wir hoffen, in absehbarer Zeit wieder vollständig vorliegen
werden.
dern dass tatsächlich die grössten Schwierigkeiten bereits hinter
uns liegen und damit zu rechnen ist, dass in den nächsten Jahren
alle Geschäfte normal abgewickelt werden können. Dasselbe bezieht
sich selbstverständlich auch auf den Nachdruck Ihrer Werke, die,
wie wir hoffen, in absehbarer Zeit wieder vollständig vorliegen
werden.
Meine Bemerkung bezüglich des Abzuges bezog sich
nur auf die Ver-
rechnung neuer Werke. Ich hatte nicht die Absicht, die Einkünfte
aus alten Werken dazu zu benutzen, sondern lediglich solche Ein-
nahmen aus neuen Werken, die die AMP allenfalls an Sie zur Aus-
zahlung gebracht hat. Wenn, wie Sie schreiben, neue Werke über-
haupt nicht zur Aufführung gekommen sind, so ist mein Vorschlag
hinfällig.
rechnung neuer Werke. Ich hatte nicht die Absicht, die Einkünfte
aus alten Werken dazu zu benutzen, sondern lediglich solche Ein-
nahmen aus neuen Werken, die die AMP allenfalls an Sie zur Aus-
zahlung gebracht hat. Wenn, wie Sie schreiben, neue Werke über-
haupt nicht zur Aufführung gekommen sind, so ist mein Vorschlag
hinfällig.
Mit den besten Grüssen
Besitz
„Die Niederschrift des Werkes
verbleibt im Besitze der Verlagshandlung als deren Eigentum“ – diese
oder eine ähnliche Formulierung findet sich in allen erhaltenen
Urheberrechtsabtretungsverträgen (Urheberrechtsabtretung: Klavierstück op. 33a, 23. April
1929).
Auktion
Bei der Auktion am 17. November 1948, veranstaltet durch das
Antiquariat L'Art Ancien S. A., wurde die Erste Niederschrift der Glücklichen Hand op. 18 (ASGA B 6/3, Quelle B) für 5.350 Schweizer Franken verkauft
(Erwin Rosenthal an Arnold Schönberg, 28. Februar 1949; ASCC
15460). Schönberg scheint
für diesen Anlass zudem die Erste Niederschrift als Particell (ASGA B 7/2, Quelle A) zu Von heute
auf morgen op. 32 angeboten zu haben (Erwin Rosenthal an
Arnold Schönberg, 10. Mai 1948; ASCC
15454; Brand
1991, S. 259); dieses Manuskript taucht im Auktionskatalog
jedoch nicht auf.
Abrechnung
Der hier genannte Betrag taucht in der Abrechnung, 9. April 1949 nicht
auf.
Sehr geehrter Herr Professor!
Ich bestätige Ihren Brief vom 7. Juni und bin ein wenig erstaunt. Nach den
bei uns liegenden Verträgen sind Ihre Manuskripte eindeutig in den Besitz1 der Universal-Edition übergegangen, die damit durchaus das Recht hätte, über sie zu verfügen. Die Universal-Edition hat aber keines Ihrer Manuskripte zum
Verkauf angeboten oder verkauft. Es würde mich also sehr interessieren, um
welchen konkreten Fall es sich handelt.
Kürzlich fand in Zürich eine Auktion2 von Manuskripten statt, die in erster
Linie aus dem Besitz von Frau Mahler
stammen. Hat sich darunter auch ein Manuskript, das Sie nicht uns übergeben
haben, befunden? Jedenfalls muss ich Sie herzlichst bitten, Ihre Verfügung zurückzuziehen, da sie im Widerspruch zu den geschlossenen
Verträgen steht.
Inzwischen habe ich bei der Nationalbank um die
Bewilligung eingereicht, Ihnen Dollar 76.91 (= S 779.82) laut der Abrechnung3 per
31. Juli 1948 zu überweisen und ich hoffe, dass
diese Ueberweisung schon in allernächster Zeit durchgeführt werden
wird.
Ich hoffe Sie sehen daraus, dass wir uns nicht nur Mühe geben, sondern dass tatsächlich die grössten
Schwierigkeiten bereits hinter uns liegen und damit zu rechnen ist, dass
in den nächsten Jahren alle Geschäfte normal abgewickelt werden können.
Dasselbe bezieht sich selbstverständlich auch auf den Nachdruck Ihrer
Werke, die, wie wir hoffen, in absehbarer Zeit wieder vollständig
vorliegen werden.
Meine Bemerkung bezüglich des Abzuges bezog sich
nur auf die Verrechnung neuer Werke. Ich
hatte nicht die Absicht, die Einkünfte aus alten Werken dazu zu benutzen,
sondern lediglich solche Einnahmen aus
neuen Werken, die die AMP allenfalls an Sie zur
Auszahlung gebracht hat. Wenn, wie Sie
schreiben, neue Werke überhaupt nicht zur
Aufführung gekommen sind, so ist mein Vorschlag hinfällig.
Besitz
„Die Niederschrift des Werkes
verbleibt im Besitze der Verlagshandlung als deren Eigentum“ – diese
oder eine ähnliche Formulierung findet sich in allen erhaltenen
Urheberrechtsabtretungsverträgen (Urheberrechtsabtretung: Klavierstück op. 33a, 23. April
1929).
Auktion
Bei der Auktion am 17. November 1948, veranstaltet durch das
Antiquariat L'Art Ancien S. A., wurde die Erste Niederschrift der Glücklichen Hand op. 18 (ASGA B 6/3, Quelle B) für 5.350 Schweizer Franken verkauft
(Erwin Rosenthal an Arnold Schönberg, 28. Februar 1949; ASCC
15460). Schönberg scheint
für diesen Anlass zudem die Erste Niederschrift als Particell (ASGA B 7/2, Quelle A) zu Von heute
auf morgen op. 32 angeboten zu haben (Erwin Rosenthal an
Arnold Schönberg, 10. Mai 1948; ASCC
15454; Brand
1991, S. 259); dieses Manuskript taucht im Auktionskatalog
jedoch nicht auf.
Abrechnung
Der hier genannte Betrag taucht in der Abrechnung, 9. April 1949 nicht
auf.
23. Juni 1949
The Library of Congress
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Washington, D.C.
Music Division
Arnold Schoenberg Collection
Brief
Zitierhinweis:
Universal-Edition an Arnold Schönberg, 23. Juni 1949, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17703.