WIEN, I.,
Schl/Be
Wien, 11. Juli 1949.
Mr
Los Angeles, 24.
Sehr verehrter Herr Professor!
Besten Dank für Ihren Brief vom 5. ds. M. Bei der Versteigerung1
in der Schweiz scheinen hauptsächlich solche Manuskripte auf
den Markt gekommen zu sein, die Komponisten Freunden geschenkt
haben. Jedenfalls haben wir kein Manuskript unseres Verlages
seit dem Tod Hertzkas zum Verkauf gegeben.
Es tut mir unendlich leid, dass wir verschiedener Ansicht be-
züglich des Eigentums der Partituren sind. Ich bezweifle kei-
neswegs, dass Hertzka als Grund für den Passus im Vertrag an-
gegeben hat, dass das Manuskript aus technischen Gründen der
UE verbleiben muss. Es ist ja auch richtig, dass die vom Kom-
ponisten gewollte Urform vom Verlag immer nachgewiesen werden
kann. Diese Begründung steht aber in keinerlei Widerspruch zu
der Tatsache, dass Hertzka damit auch dokumentieren wollte,
dass die Partituren effektiv Eigentum des Verlages sind. Die
Formulierung in den Verträgen ist jedenfalls eindeutig.
Ich habe die Verträge2 jetzt genau durchgesehen und dabei fest-
gestellt, dass bei folgenden Werken der Passus über das Eigen-
tum der Manuskripte enthalten ist:
wogegen das Manuskript4 der Harmonielehre nicht dem Verlag ge-
geben wurde, und der Passus durchgestrichen ist.
Die Verträge zu den übrigen Werken liegen mir im Augenblick
nicht vor, da diese von Frl. Rothe verwaltet werden, die sie
ausserordentlich sorgfältig aufbewahrt und wir während ihres
Urlaubs nicht dazu können. Hinsichtlich dieser Werke kann ich
Ihnen erst Mitte August Nachricht geben.
Aus den Veränderungen und Bemerkungen in den vorliegenden Ver-
trägen geht genau hervor, dass diese von Ihnen genau durchge-
arbeitet wurden, so dass kein Missverständnis vorliegen kann.
Jedenfalls sende ich Ihnen beiliegend die Fotokopien der Ver-
träge von 1./ Pierrot lunaire, Herzgewächse, 6 Klavierstücke
und 2./ Pelleas u. Melisande, Kammersymphonie, Streichquartett
Nr. II
, 3 Klavierstücke, Orchesterlieder op. 8.
Wegen der Klavierauszüge von „Von Heute auf Morgen“ wollten
wir mit der Abrechnung bis zum gänzlichen Abverkauf warten.
Von der Auflage von 40 Stück haben wir noch 2 und geben bei-

liegend die Gesamtabrechnung. Sobald wir wieder Dollarbeträge
frei haben, werden wir die Ueberweisung sofort durchführen.
Ein komplettes Material5 liegt hier.
Mit ergebensten Grüssen
3 Beilagen6
Schl/Be
Wien, 11. Juli 1949.
Sehr verehrter Herr Professor!
Besten Dank für Ihren Brief vom 5. ds. M. Bei der Versteigerung1 in der Schweiz scheinen hauptsächlich solche Manuskripte auf den Markt gekommen zu sein, die Komponisten Freunden geschenkt haben. Jedenfalls haben wir kein Manuskript unseres Verlages seit dem Tod Hertzkas zum Verkauf gegeben.
Es tut mir unendlich leid, dass wir verschiedener Ansicht bezüglich des Eigentums der Partituren sind. Ich bezweifle keineswegs, dass Hertzka als Grund für den Passus im Vertrag angegeben hat, dass das Manuskript aus technischen Gründen der UE verbleiben muss. Es ist ja auch richtig, dass die vom Komponisten gewollte Urform vom Verlag immer nachgewiesen werden kann. Diese Begründung steht aber in keinerlei Widerspruch zu der Tatsache, dass Hertzka damit auch dokumentieren wollte, dass die Partituren effektiv Eigentum des Verlages sind. Die Formulierung in den Verträgen ist jedenfalls eindeutig.
Ich habe die Verträge2 jetzt genau durchgesehen und dabei festgestellt, dass bei folgenden Werken der Passus über das Eigentum der Manuskripte enthalten ist:
wogegen das Manuskript4 der Harmonielehre nicht dem Verlag gegeben wurde, und der Passus durchgestrichen ist.
Die Verträge zu den übrigen Werken liegen mir im Augenblick nicht vor, da diese von Frl. Rothe verwaltet werden, die sie ausserordentlich sorgfältig aufbewahrt und wir während ihres Urlaubs nicht dazu können. Hinsichtlich dieser Werke kann ich Ihnen erst Mitte August Nachricht geben.
Aus den Veränderungen und Bemerkungen in den vorliegenden Verträgen geht genau hervor, dass diese von Ihnen genau durchgearbeitet wurden, so dass kein Missverständnis vorliegen kann. Jedenfalls sende ich Ihnen beiliegend die Fotokopien der Verträge von 1./ Pierrot lunaire, Herzgewächse, 6 Klavierstücke und 2./ Pelleas u. Melisande, Kammersymphonie, Streichquartett Nr. II, 3 Klavierstücke, Orchesterlieder op. 8.
Wegen der Klavierauszüge von „Von Heute auf Morgen“ wollten wir mit der Abrechnung bis zum gänzlichen Abverkauf warten. Von der Auflage von 40 Stück haben wir noch 2 und geben beiliegend die Gesamtabrechnung. Sobald wir wieder Dollarbeträge frei haben, werden wir die Ueberweisung sofort durchführen.
Ein komplettes Material5 liegt hier.
Mit ergebensten Grüssen Schlee 3 Beilagen6

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 11. Juli 1949, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.17711.

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