Dr. K./Wi.
Wien, 3. April 1935.
Hollywood, California
Sehr verehrter Herr Schönberg!
Besten Dank für Ihren Brief vom 16. III., aus dem wir zu
unserem grossen Bedauern entnehmen, dass Ihnen der Husten wieder
Beschwerden macht. Hoffentlich wird sich diese in dem californi-
schen Klima, das uns immer wieder als wunderbar geschildert wird,
bald geben. Wie geht es Ihrer Frau und der Kleinen? Bitte, beste
Empfehlungen auszurichten!
Gerade bevor Ihr Brief ankam, verständigte uns Ihr Sohn,
dass er eben Geld von Ihnen erhalten hat und wir nehmen daher
an, dass Sie in Zukunft Ueberweisungen direkt an Georg vornehmen
werden.
Was die Kammersinfonie anlangt, so hören wir mit grossem
Interesse, dass Sie schon zu zwei Drittel fertig sind. Wir haben
Ihnen diesbezüglich unseren Standpunkt wiederholt mitgeteilt und
verweisen auf unseren Brief vom 7. Dezember.
So sehr wir verstehen, dass Sie von Ihrem Standpunkt aus
Ihre „amerikanischen Einkünfte aus diesem Werk durch Ansprüche
der U.E. nicht verkürzt wissen wollen“, so bitten wir Sie, sine
ira et studio auch unseren Standpunkt zu würdigen.
Wiewohl das Copyright der Kammersinfonie aus uns unverständ-
lichen Gründen vor vielen Jahren nicht angemeldet wurde, so steht
fest, dass niemand bisher aus der Kammersinfonie auch nur einen

Teil nachgedruckt hat und bei der sehr geschäftsmässigen Einstel-
lung der Amerikaner ist auch nicht anzunehmen, dass ein Nachdruck
in Zukunft erfolgt. Es ist Ihnen also aus der Unterlassung des
Copyrights ein Schaden nicht erwachsen. Sie müssen ferner bedenken,
dass auf Ihrem Konto trotz hoher Abschreibungen ein für unsere Be-
griffe noch bedeutender Saldo offen steht. Ferner besteht zwischen
uns, unabhängig von allen Formalitäten des amerikanischen Copyrights
ein Vertrag über die Kammersinfonie, der für die Dauer der Schutz-
frist und in allen Ländern der Welt ohne Rücksicht auf die speziel-
len urheberrechtlichen Gesetzesbestimmungen Geltung hat und der uns
das Recht für jede Neufassung des Werkes automatisch auch für Ameri-
ka
einräumen würde. Wir möchten Sie daher bitten, die Angelegenheit
auch in unserem Sinne zu überlegen und wenn wir Ihnen auch nicht
hinderlich im Wege stehen wollen, so möchten wir bei einem Werk,
für dessen Verbreitung wir uns durch viele Jahre moralisch und ma-
teriell eingesetzt haben, nicht jetzt, wo hoffentlich eine neue Fas-
sung mehrere Aufführungen erleben wird, in U.S.A. ausgeschaltet wer-
den. Wir müssen auch von Ihrem Plan unsere Vertretung, die Asso-
ciated Music Publishers Inc.
auf Grund unseres Vertrags verständi-
gen.
Dies vorausgeschickt, möchten wir Ihnen folgenden Alterna-
tivvorschlag machen:
a) Sie überlassen uns die Lichtpause der Partitur der Orche-
sterfassung der Kammersinfonie zur Drucklegung unter den Bestimmun-
gen unseres Vertrags über das Werk und der sonstigen Verträge, und
wir bezahlen Ihnen von allen Aufführungen die vorgesehenen Tantiemen
inklusive Amerika. Wir würden dabei versuchen, mit der Associated
Music Publishers Inc.
zu einer Vereinbarung zu gelangen, die Ihnen
für die Neufassung der Kammersinfonie eine Tantieme von den Brutto-

einnahmen ermöglicht, ohne dass vorher ein Anteil der Associated
Music Publishers Inc.
in Abzug gelangt. Auf diese Weise würden
Sie, obwohl das Werk in U.S.A. durch uns bezw. durch unsere Ver-
tretung vertrieben wird, Tantiemen auf derselben Basis erhalten,
wie Sie dieselben z. B. mit der Firma Schirmer vereinbaren. beide in Verbindung bringen Dieser
Vorschlag bedeutet für uns dadurch, dass wir die A.M.P. für Ihren
höheren Anteil (höher dadurch, dass die Berechnung von der ameri-
kanischen
Bruttoeinnahme erfolgen soll) zu entschädigen haben wer-
den müssen, ein materielles Opfer unsererseits, aber es wahrt die
Continuität der Beibehaltung Ihrer von uns erworbenen Werke in
unserem Katalog für die gesamte Welt. Die traurigen Tats. einige Fassungen unsere Werke unbezahlt sein werden
b) Oder wir erklären uns damit einverstanden, dass Sie das
Werk für U.S.A. einem amerikanischen Verlag übergeben1. In diesem
Falle müsste uns eine Beteiligung aus den amerikanischen Erträg-
nissen vom Verlag verrechnet werden, die entweder nur zu Lasten
des Verlags oder zu Ihren und zu Lasten des Verlags gemeinsam in
Abzug käme. Wir stellen uns vor, dass uns eine Beteiligung von
12–15 % aus Materialgebühren und Aufführungsgebühren sowie von
verkauften Exemplaren abgerechnet wird. Wir hoffen, dass Sie die-
sen Vorschlag als loyal anerkennen werden.
Unabhängig davon, in welcher Form die Abmachung bezüglich
U.S.A. erfolgen wird (Vorschlag a oder b), würden wir Partitur

und Material hier herstellen und im Falle b) imdem amerikanischen
Verlag Partitur und Stimmen zu noch zu vereinbarenden Preisen
liefern. Zu diesem Zwecke bitten wir uns auf jeden Fall nach Fer-
tigstellung der Lichtpausen diese Lichtpausen einzusenden, damit
wir sofort an Hand der Kalkulation die Preise für die Herstellung
und eventuell für den amerikanischen Verlag festlegen können. Es
wäre im Interesse einer intensiven Propaganda für die nächste
Saison sehr wünschenswert, wenn wir die Lichtpausen der Partitur
recht bald erhalten könnten. Jedenfalls wäre es schade, wenn Sie
Blue Prints für über $ 2.– die Seite anfertigen lassen würden, da
hier sogenannte Negrographien, d. h. Photokopien nach Lichtpausen,
die sogar für Dirigierpartituren sehr gut verwendbar sind, auf ca.
20 Groschen, das sind 4 Cents pro Seite, zu stehen kommen. Wir
glauben übrigens, dass ein ähnliches, nicht viel teureres Verfahren
auch in Amerika existieren muss. Wir erwarten nun mit Interesse
in dieser Sache Ihre ehesten Mitteilungen.
Was Ihre Klage über die A.M.P. anbelangt, so tut es uns wir-
klich leid, dass man Ihnen ein beschmutztes, zerrissenes und unvoll-
ständiges Material d Pierrot geschickt hat und dass die Lieferung verspätet
erfolgte. Auch ist uns die Sache mit „Pelleas“ vollkommen unklar.
Wir werden jedenfalls sofort Aufklärung verlangen, können Ihnen
aber versichern, dass dies der erste Fall einer solchen Reklamation
bei der A.M.P. ist. Was die Preisstellung seitens der A.M.P. anbe-
langt, so wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie uns genau mitteilen
wollten, für welches Werk welche Preise verlangt wurden und welches
Orchester bezw. welche Konzertvereinigung den diesbezüglichen Ver-
trag mit der A.M.P. zu machen hatte. Denn auch in dieser Beziehung
wollen wir Aufklärung erhalten.

Was die Choralvorspiele2 anbelangt, so lassen wir so-
wohl dieses Werk als auch andere nachsehen, um Ihnen genaue
Auskunft geben zu können.
Mit besten Wünschen und Empfehlungen von allen Ihren
Freunden Ihre sehr ergebenen
UNIVERSAL - EDITION A.G.
Dr. K./Wi.
Wien, 3. April 1935.
Hollywood, California
Sehr verehrter Herr Schönberg!
Besten Dank für Ihren Brief vom 16. III., aus dem wir zu unserem grossen Bedauern entnehmen, dass Ihnen der Husten wieder Beschwerden macht. Hoffentlich wird sich diese in dem californischen Klima, das uns immer wieder als wunderbar geschildert wird, bald geben. Wie geht es Ihrer Frau und der Kleinen? Bitte, beste Empfehlungen auszurichten!
Gerade bevor Ihr Brief ankam, verständigte uns Ihr Sohn, dass er eben Geld von Ihnen erhalten hat und wir nehmen daher an, dass Sie in Zukunft Ueberweisungen direkt an Georg vornehmen werden.
Was die Kammersinfonie anlangt, so hören wir mit grossem Interesse, dass Sie schon zu zwei Drittel fertig sind. Wir haben Ihnen diesbezüglich unseren Standpunkt wiederholt mitgeteilt und verweisen auf unseren Brief vom 7. Dezember.
So sehr wir verstehen, dass Sie von Ihrem Standpunkt aus Ihre „amerikanischen Einkünfte aus diesem Werk durch Ansprüche der U.E. nicht verkürzt wissen wollen“, so bitten wir Sie, sine ira et studio auch unseren Standpunkt zu würdigen.
Wiewohl das Copyright der Kammersinfonie aus uns unverständlichen Gründen vor vielen Jahren nicht angemeldet wurde, so steht fest, dass niemand bisher aus der Kammersinfonie auch nur einen Teil nachgedruckt hat und bei der sehr geschäftsmässigen Einstellung der Amerikaner ist auch nicht anzunehmen, dass ein Nachdruck in Zukunft erfolgt. Es ist Ihnen also aus der Unterlassung des Copyrights ein Schaden nicht erwachsen. Sie müssen ferner bedenken, dass auf Ihrem Konto trotz hoher Abschreibungen ein für unsere Begriffe noch bedeutender Saldo offen steht. Ferner besteht zwischen uns, unabhängig von allen Formalitäten des amerikanischen Copyrights ein Vertrag über die Kammersinfonie, der für die Dauer der Schutzfrist und in allen Ländern der Welt ohne Rücksicht auf die speziellen urheberrechtlichen Gesetzesbestimmungen Geltung hat und der uns das Recht für jede Neufassung des Werkes automatisch auch für Amerika einräumen würde. Wir möchten Sie daher bitten, die Angelegenheit auch in unserem Sinne zu überlegen und wenn wir Ihnen auch nicht hinderlich im Wege stehen wollen, so möchten wir bei einem Werk, für dessen Verbreitung wir uns durch viele Jahre moralisch und materiell eingesetzt haben, nicht jetzt, wo hoffentlich eine neue Fassung mehrere Aufführungen erleben wird, in U.S.A. ausgeschaltet werden. Wir müssen auch von Ihrem Plan unsere Vertretung, die Associated Music Publishers Inc. auf Grund unseres Vertrags verständigen.
Dies vorausgeschickt, möchten wir Ihnen folgenden Alternativvorschlag machen:
a) Sie überlassen uns die Lichtpause der Partitur der Orchesterfassung der Kammersinfonie zur Drucklegung unter den Bestimmungen unseres Vertrags über das Werk und der sonstigen Verträge, und wir bezahlen Ihnen von allen Aufführungen die vorgesehenen Tantiemen inklusive Amerika. Wir würden dabei versuchen, mit der Associated Music Publishers Inc. zu einer Vereinbarung zu gelangen, die Ihnen für die Neufassung der Kammersinfonie eine Tantieme von den Bruttoeinnahmen ermöglicht, ohne dass vorher ein Anteil der Associated Music Publishers Inc. in Abzug gelangt. Auf diese Weise würden Sie, obwohl das Werk in U.S.A. durch uns bezw. durch unsere Vertretung vertrieben wird, Tantiemen auf derselben Basis erhalten, wie Sie dieselben z. B. mit der Firma Schirmer vereinbaren. beide in Verbindung bringen[?] Dieser Vorschlag bedeutet für uns dadurch, dass wir die A.M.P. für Ihren höheren Anteil (höher dadurch, dass die Berechnung von der amerikanischen Bruttoeinnahme erfolgen soll) zu entschädigen haben werden müssen, ein materielles Opfer unsererseits, aber es wahrt die Continuität der Beibehaltung Ihrer von uns erworbenen Werke in unserem Katalog für die gesamte Welt. Die traurigen Tats. einige Fassungen unsere Werke unbezahlt[?] sein werden
b) Oder wir erklären uns damit einverstanden, dass Sie das Werk für U.S.A. einem amerikanischen Verlag übergeben1. In diesem Falle müsste uns eine Beteiligung aus den amerikanischen Erträgnissen vom Verlag verrechnet werden, die entweder nur zu Lasten des Verlags oder zu Ihren und zu Lasten des Verlags gemeinsam in Abzug käme. Wir stellen uns vor, dass uns eine Beteiligung von 12–15 % aus Materialgebühren und Aufführungsgebühren sowie von verkauften Exemplaren abgerechnet wird. Wir hoffen, dass Sie diesen Vorschlag als loyal anerkennen werden.
Unabhängig davon, in welcher Form die Abmachung bezüglich U.S.A. erfolgen wird (Vorschlag a oder b), würden wir Partitur und Material hier herstellen und im Falle b) dem amerikanischen Verlag Partitur und Stimmen zu noch zu vereinbarenden Preisen liefern. Zu diesem Zwecke bitten wir uns auf jeden Fall nach Fertigstellung der Lichtpausen diese Lichtpausen einzusenden, damit wir sofort an Hand der Kalkulation die Preise für die Herstellung und eventuell für den amerikanischen Verlag festlegen können. Es wäre im Interesse einer intensiven Propaganda für die nächste Saison sehr wünschenswert, wenn wir die Lichtpausen der Partitur recht bald erhalten könnten. Jedenfalls wäre es schade, wenn Sie Blue Prints für über $ 2.– die Seite anfertigen lassen würden, da hier sogenannte Negrographien, d. h. Photokopien nach Lichtpausen, die sogar für Dirigierpartituren sehr gut verwendbar sind, auf ca. 20 Groschen, das sind 4 Cents pro Seite, zu stehen kommen. Wir glauben übrigens, dass ein ähnliches, nicht viel teureres Verfahren auch in Amerika existieren muss. Wir erwarten nun mit Interesse in dieser Sache Ihre ehesten Mitteilungen.
Was Ihre Klage über die A.M.P. anbelangt, so tut es uns wirklich leid, dass man Ihnen ein beschmutztes, zerrissenes und unvollständiges Material d Pierrot[?] geschickt hat und dass die Lieferung verspätet erfolgte. Auch ist uns die Sache mit „Pelleas“ vollkommen unklar. Wir werden jedenfalls sofort Aufklärung verlangen, können Ihnen aber versichern, dass dies der erste Fall einer solchen Reklamation bei der A.M.P. ist. Was die Preisstellung seitens der A.M.P. anbelangt, so wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie uns genau mitteilen wollten, für welches Werk welche Preise verlangt wurden und welches Orchester bezw. welche Konzertvereinigung den diesbezüglichen Vertrag mit der A.M.P. zu machen hatte. Denn auch in dieser Beziehung wollen wir Aufklärung erhalten.
Was die Choralvorspiele2 anbelangt, so lassen wir sowohl dieses Werk als auch andere nachsehen, um Ihnen genaue Auskunft geben zu können.
Mit besten Wünschen und Empfehlungen von allen Ihren Freunden Ihre sehr ergebenen
UNIVERSAL - EDITION A.G.
DK

3. April 1935


Arnold Schönberg Center
Wien
Archiv
Universal Edition Collection



Brief, Kopie

Zitierhinweis:

Universal-Edition an Arnold Schönberg, 3. April 1935, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.20248.

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