Arnold Schönberg an Universal-Edition
16. September 1931
ich habe allerdings den Vertrag1 vom 7.
Juli 1924 nicht hieher mitgenommen. Das ist aber auch
nicht nötig. Denn ich habe bereits vor zwei Jahren un-
ter rechtskundigem Beistand festgestellt, dass sich
eine diesbezügliche Bestimmung aus dem Vertrag nicht
herauslesen lässt. Wenigstens in meinem Exemplar, wel-
ches doch ein mechanischer Durchschlag des von mir
unterzeichneten Exemplares ist, findet sich ein ganz
anderer Passus, der auch mir unbekannt war und ich ha-
be bereits damals eine Vermutung gehabt, wieso es
zu einer solchen Formulierung gekommen sein konnte.
Jedenfalls berechtigt Sie dieser Passus nicht zu einem
andern Vorgehen gegen mich, als zu dem, das mündlich
nur vereinbart sein konnte.
Juli 1924 nicht hieher mitgenommen. Das ist aber auch
nicht nötig. Denn ich habe bereits vor zwei Jahren un-
ter rechtskundigem Beistand festgestellt, dass sich
eine diesbezügliche Bestimmung aus dem Vertrag nicht
herauslesen lässt. Wenigstens in meinem Exemplar, wel-
ches doch ein mechanischer Durchschlag des von mir
unterzeichneten Exemplares ist, findet sich ein ganz
anderer Passus, der auch mir unbekannt war und ich ha-
be bereits damals eine Vermutung gehabt, wieso es
zu einer solchen Formulierung gekommen sein konnte.
Jedenfalls berechtigt Sie dieser Passus nicht zu einem
andern Vorgehen gegen mich, als zu dem, das mündlich
nur vereinbart sein konnte.
Ich erlaube mir deshalb, Sie nochmals
höflichst zu ersuchen, den mir zustehenden Betrag auf
mein Postscheckkonto einzuzahlen und bitte das gefäl-
ligst umgehend zu veranlassen.
höflichst zu ersuchen, den mir zustehenden Betrag auf
mein Postscheckkonto einzuzahlen und bitte das gefäl-
ligst umgehend zu veranlassen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Vertrag
Der Vertrag vom 7. Juli
1924 liegt nicht vor, das Konzept, zwischen 12. Oktober 1922 und 7. Juli 1924 stellt
vermutlich einen Entwurf dar. Die Abmachung garantierte Schönberg u. a. einen monatlichen
Vorschuss von 500 Reichsmark (bzw. zunächst Schweizer Franken),
rückwirkend vom 1. Jänner 1924 bis zum
31. Dezember
1928.
ich habe allerdings den Vertrag1 vom 7. Juli 1924 nicht hieher mitgenommen. Das ist aber auch
nicht nötig. Denn ich habe bereits vor zwei Jahren unter rechtskundigem Beistand
festgestellt,
dass sich eine diesbezügliche Bestimmung aus dem Vertrag nicht
herauslesen lässt. Wenigstens in meinem Exemplar, welches doch ein mechanischer Durchschlag des von mir
unterzeichneten Exemplares ist, findet sich ein ganz anderer Passus,
der auch mir unbekannt war und ich habe bereits damals eine Vermutung gehabt, wieso es zu einer
solchen Formulierung gekommen sein konnte. Jedenfalls berechtigt Sie dieser
Passus nicht zu einem andern Vorgehen gegen mich, als zu dem, das mündlich
nur vereinbart sein konnte.
Ich erlaube mir deshalb, Sie nochmals höflichst zu ersuchen, den mir zustehenden Betrag auf mein Postscheckkonto einzuzahlen
und bitte das gefälligst umgehend zu
veranlassen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Arnold Schönberg
Arnold Schönberg
Vertrag
Der Vertrag vom 7. Juli
1924 liegt nicht vor, das Konzept, zwischen 12. Oktober 1922 und 7. Juli 1924 stellt
vermutlich einen Entwurf dar. Die Abmachung garantierte Schönberg u. a. einen monatlichen
Vorschuss von 500 Reichsmark (bzw. zunächst Schweizer Franken),
rückwirkend vom 1. Jänner 1924 bis zum
31. Dezember
1928.
Zitierhinweis:
Arnold Schönberg an Universal-Edition, 16. September 1931, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.2085.