Universal-Edition an Arnold Schönberg
14. September 1931
Sehr verehrter Meister Schönberg!
Ihr Schreiben vom 9.
ds. haben wir er-
halten. Die Abrechnung ist selbstverständlich vor Absendung genau
revidiert worden.
halten. Die Abrechnung ist selbstverständlich vor Absendung genau
revidiert worden.
Was Ihre weiteren Ausführungen anbelangt
so vermuten wir, dass Sie den Vertrag nicht bei sich haben und
erlauben uns Ihnen in Erinnerung zu bringen, dass es in unserem
Vertrag1 vom 7. Juli 1924, der rückwirkend ab 1. Jänner 1924 gilt,
heißt:
so vermuten wir, dass Sie den Vertrag nicht bei sich haben und
erlauben uns Ihnen in Erinnerung zu bringen, dass es in unserem
Vertrag1 vom 7. Juli 1924, der rückwirkend ab 1. Jänner 1924 gilt,
heißt:
„Falls nach Ablauf dieser 5 Jahre d. i. nach dem
31. Dezember 1928, die geleisteten Vorschüsse durch
die Tantiemen aus den neuen Werken nicht getilgt sein
werden, sind Sie berechtigt, die Hälfte des nicht ge-
tilgten Vorschußbetrages auf das Konto der früher er-
schienenen Werke zu übertragen und in 10 Halbjahrsraten
von den Erträgnissen aus den früher erschienenen Wer-
ken in Abzug zu bringen und in dieser Weise zu tilgen“
Sie ersehen daraus, dass die Ihnen erteilte Abrechnung und Auf-
stellung des Generalverrechnungskontos unserer vertraglichen Ab-
machung vollkommen entspricht.
stellung des Generalverrechnungskontos unserer vertraglichen Ab-
machung vollkommen entspricht.
Vertrag
Der Vertrag vom 7. Juli
1924 liegt nicht vor, das Konzept, zwischen 12. Oktober 1922 und 7. Juli 1924 stellt
vermutlich einen Entwurf dar. Die Abmachung garantierte Schönberg u. a. einen monatlichen
Vorschuss von 500 Reichsmark (bzw. zunächst Schweizer Franken),
rückwirkend vom 1. Jänner 1924 bis zum
31. Dezember
1928.
Sehr verehrter Meister Schönberg!
Ihr Schreiben vom 9.
ds. haben wir erhalten. Die Abrechnung ist
selbstverständlich vor Absendung genau revidiert worden.
Was Ihre weiteren Ausführungen anbelangt so vermuten wir, dass Sie den
Vertrag nicht bei sich haben und erlauben uns Ihnen in Erinnerung zu
bringen, dass es in unserem
Vertrag1 vom 7.
Juli 1924, der rückwirkend ab 1. Jänner
1924 gilt, heißt:
„Falls nach Ablauf dieser 5 Jahre d. i. nach dem 31. Dezember 1928, die geleisteten Vorschüsse durch die Tantiemen aus den neuen Werken nicht getilgt sein werden, sind Sie berechtigt, die Hälfte des nicht getilgten Vorschußbetrages auf das Konto der früher erschienenen Werke zu übertragen und in 10 Halbjahrsraten von den Erträgnissen aus den früher erschienenen Werken in Abzug zu bringen und in dieser Weise zu tilgen“
Sie ersehen daraus, dass die Ihnen erteilte Abrechnung und Aufstellung des Generalverrechnungskontos
unserer vertraglichen Abmachung vollkommen
entspricht.
Vertrag
Der Vertrag vom 7. Juli
1924 liegt nicht vor, das Konzept, zwischen 12. Oktober 1922 und 7. Juli 1924 stellt
vermutlich einen Entwurf dar. Die Abmachung garantierte Schönberg u. a. einen monatlichen
Vorschuss von 500 Reichsmark (bzw. zunächst Schweizer Franken),
rückwirkend vom 1. Jänner 1924 bis zum
31. Dezember
1928.
14. September 1931
Arnold Schönberg Center
Wien
Archiv
Universal Edition Collection
Wien
Archiv
Universal Edition Collection
Brief, Kopie
Zitierhinweis:
Universal-Edition an Arnold Schönberg, 14. September 1931, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.20186.