Arnold Schönberg an Universal-Edition
18. Mai 1934
Hotel Ansonia, Broadway, 73 rd
Street, New York City
Sehr geehrte Herren,
ich benötige dringend 1. eine Kopie unseres
letzten Generalvertrages (September 1932). Sie wissen
ich habe noch all meine Sachen in Paris und habe
keine Ahnung in welche Kiste man das verpackt hat.
Bitte lassen Sie den auf meine Kosten kontophotie-
ren. Ebenso
letzten Generalvertrages (September 1932). Sie wissen
ich habe noch all meine Sachen in Paris und habe
keine Ahnung in welche Kiste man das verpackt hat.
Bitte lassen Sie den auf meine Kosten kontophotie-
ren. Ebenso
2. eine Photokopie der unter dem gleichen
Datum vereinbarten Einheitsform der Special-Ur-
heberrechtsabtretungen, wie Sie eine solche für
jedes Werk einzeln ausfertigten (bei dieser Gele-
genheit bitte ich Sie diese Sache jetzt durchfüh-
ren zu lassen, wie sie damals vereinbart war1)
Datum vereinbarten Einheitsform der Special-Ur-
heberrechtsabtretungen, wie Sie eine solche für
jedes Werk einzeln ausfertigten (bei dieser Gele-
genheit bitte ich Sie diese Sache jetzt durchfüh-
ren zu lassen, wie sie damals vereinbart war1)
3. eine Liste meiner bei Ihnen erschienenen
Werke einschliesslich der in die UE aufgenomme-
nen (Dreililien, Tischer und J etc) sowie das
Datum und die Nummer unter welcher das amerika-
nische Copyright genommen wurde.
Werke einschliesslich der in die UE aufgenomme-
nen (Dreililien, Tischer und J etc) sowie das
Datum und die Nummer unter welcher das amerika-
nische Copyright genommen wurde.
4. bitte ich Sie mir eine
Photokopie des
seinerzeit zwischen uns vereinbarten Vertrags-
schemas über die Publikation der Harmonieleh-
re einzusenden (die Abmachung bezüglich der Rech-
te und ihrer Vergebung befindet sich ja im Ge-
neralvertrag.
seinerzeit zwischen uns vereinbarten Vertrags-
schemas über die Publikation der Harmonieleh-
re einzusenden (die Abmachung bezüglich der Rech-
te und ihrer Vergebung befindet sich ja im Ge-
neralvertrag.
Und nun habe ich eine sehr wichtige Fra-
ge an Sie zu stellen und aus eigenem eine hinzu-
zufügen (aus welch letzterem Umstand Sie vielleicht
werden erraten können, dass ich Ihr Interesse zu
wahren gedenke):
ge an Sie zu stellen und aus eigenem eine hinzu-
zufügen (aus welch letzterem Umstand Sie vielleicht
werden erraten können, dass ich Ihr Interesse zu
wahren gedenke):
Wäre die Universal Edition bereit, ihre
gesamten Rechte an meinen Werken an eine dritte
Person abzutreten, soweit sie nämlich den ame-
rikanischen Kontinent betreffen und welche For-
derung würde die Universal Edition dagegen er-
heben?
gesamten Rechte an meinen Werken an eine dritte
Person abzutreten, soweit sie nämlich den ame-
rikanischen Kontinent betreffen und welche For-
derung würde die Universal Edition dagegen er-
heben?
Meine persönliche Zusatzfrage lautet:
Was würde die Universal Edition für die Abtretung
aller Rechte an meinen Werken in allen Ländern
und Kontinenten, zu Wasser, zu Lande und in der
Luft, verlangen?
Was würde die Universal Edition für die Abtretung
aller Rechte an meinen Werken in allen Ländern
und Kontinenten, zu Wasser, zu Lande und in der
Luft, verlangen?
Ich habe noch eine Frage, durch deren Beant-
wortung Sie mir einen grossen Dienst erweisen
würden: Wie stellt sich gegenwärtig das Verhält-
nis emigrierter jüdischer Komponisten zur GDT?
Besitzt sie noch Rechte an mir? Wie lange laufen
diese? Welche Werke betreffen sie? Sind sie künd-
bar? Bin ich Mitglied der Stagma, obwohl ich bis-
her von der Stag[n]ma keine diesbezügliche Mittei-
lung erhalten habe und seinerzeit eine von mir
geforderte Erklärung der Rechtsabtretung3 nur mit
Vorbehalten unterzeichnet habe: dass nämlich das
neu[e] Statut keine mir unbekannten Bestimmungen
enthalten dürfe und insbesondere mich nicht in
eine besondere Klasse minderberechtigter Autoren
einreihen dürfe. Darauf erhielt ich keine Antwort.
Meines Wissens bin ich frei!
wortung Sie mir einen grossen Dienst erweisen
würden: Wie stellt sich gegenwärtig das Verhält-
nis emigrierter jüdischer Komponisten zur GDT?
Besitzt sie noch Rechte an mir? Wie lange laufen
diese? Welche Werke betreffen sie? Sind sie künd-
bar? Bin ich Mitglied der Stagma, obwohl ich bis-
her von der Stag[n]ma keine diesbezügliche Mittei-
lung erhalten habe und seinerzeit eine von mir
geforderte Erklärung der Rechtsabtretung3 nur mit
Vorbehalten unterzeichnet habe: dass nämlich das
neu[e] Statut keine mir unbekannten Bestimmungen
enthalten dürfe und insbesondere mich nicht in
eine besondere Klasse minderberechtigter Autoren
einreihen dürfe. Darauf erhielt ich keine Antwort.
Meines Wissens bin ich frei!
Bitte antworten Sie mir recht bald. Ich
hoffe Ihnen sehr Günstiges dann mitteilen zu
können.
hoffe Ihnen sehr Günstiges dann mitteilen zu
können.
damals vereinbart war
Vgl. Paragraph 5 in Vertrag, 11. September 1932, laut
Universal-Edition an Arnold Schönberg,
21. September 1949 wurde dieser Plan nicht durchgeführt. Die
Urheberrechtsabtretung:
Streichquartett Nr. 3 op. 30, Juni 1934 (Kopie) könnte das im
Juni 1934 unterzeichnete Gegenexemplar eines solchen Vertrages sein,
weicht aber textlich von der Version von 1932 (Urheberrechtsabtretung: Streichquartett
Nr. 3 op. 30, August 1932 (Kopie)) ab.
die
Jakobsleiter
1/VI 1917
Buchon 2015,
Bd. 5, S. 661; Arnold Schönberg an
Universal-Edition, 12. August 1917.
Erklärung der Rechtsabtretung
Arnold Schönberg an
Genossenschaft deutscher Tonsetzer, 26. September 1933 (ASCC
2438).
Sehr geehrte Herren,
ich benötige dringend 1. eine Kopie unseres
letzten Generalvertrages (September 1932). Sie wissen ich habe noch all
meine Sachen in Paris und habe keine
Ahnung in welche Kiste man das verpackt hat. Bitte lassen Sie den auf meine
Kosten kontophotieren. Ebenso
2. eine Photokopie der unter dem gleichen Datum vereinbarten Einheitsform
der Special-Urheberrechtsabtretungen, wie Sie eine solche für jedes Werk
einzeln ausfertigten (bei dieser Gelegenheit bitte ich Sie diese Sache jetzt durchführen zu lassen, wie sie damals vereinbart war1)
3. eine Liste meiner bei Ihnen erschienenen Werke einschliesslich der in die
UE aufgenommenen (Dreililien, Tischer und J etc) sowie das Datum und die Nummer
unter welcher das amerikanische Copyright genommen wurde.
4. bitte ich Sie mir eine
Photokopie des
seinerzeit zwischen uns vereinbarten Vertragsschemas über die Publikation der Harmonielehre einzusenden (die Abmachung bezüglich der Rechte und ihrer Vergebung befindet sich ja im Generalvertrag.
Und nun habe ich eine sehr wichtige Frage an Sie zu stellen und aus eigenem eine hinzuzufügen (aus welch letzterem Umstand Sie vielleicht werden
erraten können, dass ich Ihr Interesse zu wahren gedenke):
Wäre die Universal Edition bereit, ihre
gesamten Rechte an meinen Werken an eine dritte Person abzutreten,
soweit sie nämlich den amerikanischen Kontinent betreffen und welche Forderung würde die Universal
Edition dagegen erheben?
Meine persönliche Zusatzfrage lautet: Was würde die Universal Edition für die Abtretung aller Rechte an meinen
Werken in allen Ländern und Kontinenten, zu Wasser, zu Lande und in der
Luft, verlangen?
Ich habe noch eine Frage, durch deren Beantwortung Sie mir einen grossen Dienst erweisen würden: Wie
stellt sich gegenwärtig das Verhältnis emigrierter jüdischer Komponisten zur GDT? Besitzt sie noch Rechte an mir? Wie lange laufen
diese? Welche Werke betreffen sie? Sind sie kündbar? Bin ich Mitglied der Stagma, obwohl ich bisher von der Stagma keine diesbezügliche Mitteilung erhalten habe und seinerzeit eine von mir geforderte
Erklärung der Rechtsabtretung3 nur mit Vorbehalten unterzeichnet habe: dass nämlich das
neue Statut keine mir unbekannten
Bestimmungen enthalten dürfe und insbesondere mich nicht in eine
besondere Klasse minderberechtigter Autoren einreihen dürfe. Darauf erhielt
ich keine Antwort.
Meines Wissens bin ich frei!
Bitte antworten Sie mir recht bald. Ich hoffe Ihnen sehr Günstiges dann
mitteilen zu können.
damals vereinbart war
Vgl. Paragraph 5 in Vertrag, 11. September 1932, laut
Universal-Edition an Arnold Schönberg,
21. September 1949 wurde dieser Plan nicht durchgeführt. Die
Urheberrechtsabtretung:
Streichquartett Nr. 3 op. 30, Juni 1934 (Kopie) könnte das im
Juni 1934 unterzeichnete Gegenexemplar eines solchen Vertrages sein,
weicht aber textlich von der Version von 1932 (Urheberrechtsabtretung: Streichquartett
Nr. 3 op. 30, August 1932 (Kopie)) ab.
die
Jakobsleiter
1/VI 1917
Buchon 2015,
Bd. 5, S. 661; Arnold Schönberg an
Universal-Edition, 12. August 1917.
Erklärung der Rechtsabtretung
Arnold Schönberg an
Genossenschaft deutscher Tonsetzer, 26. September 1933 (ASCC
2438).
18. Mai 1934
Datierung laut Eingangsstempel
Arnold Schönberg Center
Wien
Archiv
Universal Edition Collection
Wien
Archiv
Universal Edition Collection
Brief
Zitierhinweis:
Arnold Schönberg an Universal-Edition, 18. Mai 1934, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.2305.