Hotel Ansonia, Broadway, 73 rd Street, New York City
PT UE
WIEN I.
Sehr geehrte Herren,
ich benötige dringend 1. eine Kopie unseres
letzten Generalvertrages (September 1932). Sie wissen
ich habe noch all meine Sachen in Paris und habe
keine Ahnung in welche Kiste man das verpackt hat.
Bitte lassen Sie den auf meine Kosten kontophotie-
ren. Ebenso
2. eine Photokopie der unter dem gleichen
Datum vereinbarten Einheitsform der Special-Ur-
heberrechtsabtretungen, wie Sie eine solche für
jedes Werk einzeln ausfertigten (bei dieser Gele-
genheit bitte ich Sie diese Sache jetzt durchfüh-
ren zu lassen, wie sie damals vereinbart war1)
3. eine Liste meiner bei Ihnen erschienenen
Werke einschliesslich der in die UE aufgenomme-
nen (Dreililien, Tischer und J etc) sowie das
Datum und die Nummer unter welcher das amerika-
nische
Copyright genommen wurde.
4. bitte ich Sie mir eine Photokopie des
seinerzeit zwischen uns vereinbarten Vertrags-
schemas
über die Publikation der Harmonieleh-
re
einzusenden (die Abmachung bezüglich der Rech-
te und ihrer Vergebung befindet sich ja im Ge-
neralvertrag.
Und nun habe ich eine sehr wichtige Fra-
ge an Sie zu stellen und aus eigenem eine hinzu-
zufügen (aus welch letzterem Umstand Sie vielleicht
werden erraten können, dass ich Ihr Interesse zu
wahren gedenke):
Wäre die Universal Edition bereit, ihre
gesamten Rechte an meinen Werken an eine dritte
Person abzutreten, soweit sie nämlich den ame-
rikanischen
Kontinent betreffen und welche For-
derung würde die Universal Edition dagegen er-
heben?
Meine persönliche Zusatzfrage lautet:
Was würde die Universal Edition für die Abtretung
aller Rechte an meinen Werken in allen Ländern
und Kontinenten, zu Wasser, zu Lande und in der
Luft, verlangen?
Ich habe noch eine Frage, durch deren Beant-
wortung Sie mir einen grossen Dienst erweisen
würden: Wie stellt sich gegenwärtig das Verhält-
nis emigrierter jüdischer Komponisten zur GDT?
Besitzt sie noch Rechte an mir? Wie lange laufen
diese? Welche Werke betreffen sie? Sind sie künd-
bar? Bin ich Mitglied der Stagma, obwohl ich bis-
her von der Stag[n]ma keine diesbezügliche Mittei-
lung erhalten habe und seinerzeit eine von mir
geforderte Erklärung der Rechtsabtretung3 nur mit
Vorbehalten unterzeichnet habe: dass nämlich das
neu[e] Statut keine mir unbekannten Bestimmungen
enthalten dürfe und insbesondere mich nicht in
eine besondere Klasse minderberechtigter Autoren
einreihen dürfe. Darauf erhielt ich keine Antwort.
Meines Wissens bin ich frei!
Bitte antworten Sie mir recht bald. Ich
hoffe Ihnen sehr Günstiges dann mitteilen zu
können.
Viele herzlichste Grüsse, Ihr Ab

Hotel Ansonia, Broadway, 73 rd Street, New York City
PT UE
WIEN I.
Sehr geehrte Herren,
ich benötige dringend 1. eine Kopie unseres letzten Generalvertrages (September 1932). Sie wissen ich habe noch all meine Sachen in Paris und habe keine Ahnung in welche Kiste man das verpackt hat. Bitte lassen Sie den auf meine Kosten kontophotieren. Ebenso
2. eine Photokopie der unter dem gleichen Datum vereinbarten Einheitsform der Special-Urheberrechtsabtretungen, wie Sie eine solche für jedes Werk einzeln ausfertigten (bei dieser Gelegenheit bitte ich Sie diese Sache jetzt durchführen zu lassen, wie sie damals vereinbart war1)
3. eine Liste meiner bei Ihnen erschienenen Werke einschliesslich der in die UE aufgenommenen (Dreililien, Tischer und J etc) sowie das Datum und die Nummer unter welcher das amerikanische Copyright genommen wurde.
4. bitte ich Sie mir eine Photokopie des seinerzeit zwischen uns vereinbarten Vertragsschemas über die Publikation der Harmonielehre einzusenden (die Abmachung bezüglich der Rechte und ihrer Vergebung befindet sich ja im Generalvertrag.
Und nun habe ich eine sehr wichtige Frage an Sie zu stellen und aus eigenem eine hinzuzufügen (aus welch letzterem Umstand Sie vielleicht werden erraten können, dass ich Ihr Interesse zu wahren gedenke):
Wäre die Universal Edition bereit, ihre gesamten Rechte an meinen Werken an eine dritte Person abzutreten, soweit sie nämlich den amerikanischen Kontinent betreffen und welche Forderung würde die Universal Edition dagegen erheben?
Meine persönliche Zusatzfrage lautet: Was würde die Universal Edition für die Abtretung aller Rechte an meinen Werken in allen Ländern und Kontinenten, zu Wasser, zu Lande und in der Luft, verlangen?
Ich habe noch eine Frage, durch deren Beantwortung Sie mir einen grossen Dienst erweisen würden: Wie stellt sich gegenwärtig das Verhältnis emigrierter jüdischer Komponisten zur GDT? Besitzt sie noch Rechte an mir? Wie lange laufen diese? Welche Werke betreffen sie? Sind sie kündbar? Bin ich Mitglied der Stagma, obwohl ich bisher von der Stagma keine diesbezügliche Mitteilung erhalten habe und seinerzeit eine von mir geforderte Erklärung der Rechtsabtretung3 nur mit Vorbehalten unterzeichnet habe: dass nämlich das neue Statut keine mir unbekannten Bestimmungen enthalten dürfe und insbesondere mich nicht in eine besondere Klasse minderberechtigter Autoren einreihen dürfe. Darauf erhielt ich keine Antwort. Meines Wissens bin ich frei!
Bitte antworten Sie mir recht bald. Ich hoffe Ihnen sehr Günstiges dann mitteilen zu können.
Viele herzlichste Grüsse, Ihr
Arnold Schoenberg


18. Mai 1934

Datierung laut Eingangsstempel

Arnold Schönberg Center
Wien
Archiv
Universal Edition Collection



Brief

Zitierhinweis:

Arnold Schönberg an Universal-Edition, 18. Mai 1934, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.2305.

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