An die
Wien, Ostmark
Germany
16. Dezember 1938
Ich weiss nicht, ob es Ihnen bekannt ist, dass in
Amerika das Copyright beim zweitenmal stets im Namen des
Autors genommen wird. Ich hatte bisher nicht Zeit mich ueber
die rechtlichen Konsequenzen dieser Angelegenheit zu infor-
mieren
1 und das ist einer der Gruende, warum ich die betreffen-
den Papiere noch nicht gezeichnet habe.
Aber dann sind noch weitere Gruende. Der erste:
die beiden Papiere sind verschieden im Wortlaut. Der ameri-
kanische spricht von an mich bezahlten „royalties“, waehrend
der deutsche nur von dem gleichen Schutz spricht.
Der zweite Grund betrifft eben diese royalties.
Ich will augenblicklich nicht davon sprechen, dass eine Reihe
von Auffuehrungen, bei denen ich mich verbeugt habe, oder selbst
dirigiert habe, oder Kritiken darueber gelesen habe, in meinen
Abrechnungen nicht vorkommen. Obwohl ich eigentlich auch darueber
sprechen muesste. Sondern, ich muesste eine Zusicherung bekommen,
ob Sie nach den deutschen Gesetzen berechtigt sind, mir diese
mir zukommenden Betraege in Bar auszuzahlen und ob Sie eine
bindende Verpflichtung darueber einzugehen in der Lage sind.
Ich wuerde eventuell hiezu den Vorschlag machen,
dass Ihre amerikanische Vertretung mir die auf Grund meines
Vertrages zustehenden Betraege halbjaehrlich verrechnet und
auszahlt. Ich erbitte Ihre Auesserung hierueber.
Der dritte Grund ist, dass ich besorgt bin, ob
mein Vertrag durch Sie im Sinne eines solchen Vertrages aus-
geuebt werden kann. Ich muss jedenfalls zur Kenntnis nehmen,
dass Sie kaum diejenige Propaganda fuer meine Werke zu ent-
falten in der Lage sein duerften, welche ein Komponist staendig
benoetigt. Ich koennte mich damit bescheiden. Aber ich bin im
Zweifel, ob die Gesetze es Ihnen erlauben wuerden, Neudrucke
meiner Werke auszufuehren, sobald die alten Vorraete vergriffen
sind. Ich habe das Gefuehl, dass meine ersten Werke im Handel
nicht mehr erhaeltlich sind. Wenigstens koennen hiesige Musika-
lienhandlungen sie nicht beschaffen. Sie werden begreifen, dass
ich deshalb zoegere und ich wuerde deshalb gerne von Ihnen eine
verbindliche Auskunft erhalten, ob Ihr Interesse an meinen Kom-
positionen ein solches ist, wie ein Komponist voraussetzen muss,
wenn er die Fruechte jahrelangen Arbeitens aus der Hand giebt.
Ich meine, ich moechte gerne wissen, welches Interesse Sie ei-
gentlich daran haben, mein Copyright zu besitzen, falls die Ge-
setze Ihnen dessen Benutzung verbieten.
Ich bin der Meinung dass diese Fragen in unserem
Vertragsverhaeltnisse gegenwaertig einer Klaerung beduerfen und
glaube annehmen zu duerfen, dass Sie mir darin recht geben wer-
den. Ich selbst will gerne alles dazu tun, was eine befriedigende

Loesung ergibt. Und wenn Ihre Aufklaerungen mich darueber be-
ruhigen und wenn sie in dieser Copyright-anforderung entsprechend
korrigiert werden, so will ich die Unterzeichnung desselben
ernstlich in Betracht ziehen. Aber ich denke, es muesste darin
vermerkt sein, dass der Schutz meiner Werke auch in der Weise
ausgeuebt wird, dass die mir zukommenden Betraeg[e] in Bar an
mich geleistet werden.
Ich verbinde diese Gelegenheit zu fragen, ob Sie
bereit sind, mir einige Freiexemplare meiner Werke zu senden, wel-
che ich hauptsaechlich zu Geschenken an oeffentliche Studenten-
Leihbibliotheken zu verwenden beabsichtige.
Ich hoffe recht bald Ihre freundliche Antwort zu
erhalten und wuensche herzlichst, dass sie mich befriedigt.
Hochachtungsvoll
An die
Wien, Ostmark
Germany
16. Dezember 1938
Ich weiss nicht, ob es Ihnen bekannt ist, dass in Amerika das Copyright beim zweitenmal stets im Namen des Autors genommen wird. Ich hatte bisher nicht Zeit mich ueber die rechtlichen Konsequenzen dieser Angelegenheit zu informieren1 und das ist einer der Gruende, warum ich die betreffenden Papiere noch nicht gezeichnet habe.
Aber dann sind noch weitere Gruende. Der erste: die beiden Papiere sind verschieden im Wortlaut. Der amerikanische spricht von an mich bezahlten „royalties“, waehrend der deutsche nur von dem gleichen Schutz spricht.
Der zweite Grund betrifft eben diese royalties. Ich will augenblicklich nicht davon sprechen, dass eine Reihe von Auffuehrungen, bei denen ich mich verbeugt habe, oder selbst dirigiert habe, oder Kritiken darueber gelesen habe, in meinen Abrechnungen nicht vorkommen. Obwohl ich eigentlich auch darueber sprechen muesste. Sondern, ich muesste eine Zusicherung bekommen, ob Sie nach den deutschen Gesetzen berechtigt sind, mir diese mir zukommenden Betraege in Bar auszuzahlen und ob Sie eine bindende Verpflichtung darueber einzugehen in der Lage sind.
Ich wuerde eventuell hiezu den Vorschlag machen, dass Ihre amerikanische Vertretung mir die auf Grund meines Vertrages zustehenden Betraege halbjaehrlich verrechnet und auszahlt. Ich erbitte Ihre Auesserung hierueber.
Der dritte Grund ist, dass ich besorgt bin, ob mein Vertrag durch Sie im Sinne eines solchen Vertrages ausgeuebt werden kann. Ich muss jedenfalls zur Kenntnis nehmen, dass Sie kaum diejenige Propaganda fuer meine Werke zu entfalten in der Lage sein duerften, welche ein Komponist staendig benoetigt. Ich koennte mich damit bescheiden. Aber ich bin im Zweifel, ob die Gesetze es Ihnen erlauben wuerden, Neudrucke meiner Werke auszufuehren, sobald die alten Vorraete vergriffen sind. Ich habe das Gefuehl, dass meine ersten Werke im Handel nicht mehr erhaeltlich sind. Wenigstens koennen hiesige Musikalienhandlungen sie nicht beschaffen. Sie werden begreifen, dass ich deshalb zoegere und ich wuerde deshalb gerne von Ihnen eine verbindliche Auskunft erhalten, ob Ihr Interesse an meinen Kompositionen ein solches ist, wie ein Komponist voraussetzen muss, wenn er die Fruechte jahrelangen Arbeitens aus der Hand giebt. Ich meine, ich moechte gerne wissen, welches Interesse Sie eigentlich daran haben, mein Copyright zu besitzen, falls die Gesetze Ihnen dessen Benutzung verbieten.
Ich bin der Meinung dass diese Fragen in unserem Vertragsverhaeltnisse gegenwaertig einer Klaerung beduerfen und glaube annehmen zu duerfen, dass Sie mir darin recht geben werden. Ich selbst will gerne alles dazu tun, was eine befriedigende Loesung ergibt. Und wenn Ihre Aufklaerungen mich darueber beruhigen und wenn sie in dieser Copyright-anforderung entsprechend korrigiert werden, so will ich die Unterzeichnung desselben ernstlich in Betracht ziehen. Aber ich denke, es muesste darin vermerkt sein, dass der Schutz meiner Werke auch in der Weise ausgeuebt wird, dass die mir zukommenden Betraege in Bar an mich geleistet werden.
Ich verbinde diese Gelegenheit zu fragen, ob Sie bereit sind, mir einige Freiexemplare meiner Werke zu senden, welche ich hauptsaechlich zu Geschenken an oeffentliche Studenten-Leihbibliotheken zu verwenden beabsichtige.
Ich hoffe recht bald Ihre freundliche Antwort zu erhalten und wuensche herzlichst, dass sie mich befriedigt.
Hochachtungsvoll
Arnold Schoenberg

16. Dezember 1938


Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Wien
Wissenschaftszentrum Arnold Schönberg und die Wiener Schule
Archiv der Universal Edition, Depositum


Brief

Zitierhinweis:

Arnold Schönberg an Universal-Edition, 16. Dezember 1938, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit den Verlagen Universal-Edition und Dreililien. Hrsg. von Katharina Bleier und Therese Muxeneder unter Mitarbeit von Jannik Franz und Philipp Kehrer, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und Arnold Schönberg Center, Wien. Version 2.1 vom 20.01.2026. URL: ://www.ascwien.org/ue/letters/letter.3118.

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